…durch die Bedingung der Leistung einer Sicherheit ersetzt (vgl. VwGH vom 7.8 2003, 2000/16/0573). Beiden Bestimmungen gemeinsam ist die Abhängigkeit von einem offenen (anhängigen) Rechtsmittel (Rechtsbehelf) in der "Hauptsache": Im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 Zollkodex ist die Aussetzung der Vollziehung von…
…in Betracht, weil es mittlerweile an einem noch unerledigten Rechtsbehelf in der Hauptsache mangelt. Zu dem vom Bf. ins Spiel gebrachten Erkenntnis VfGH 11.12.1986, G 119/86, wird ausgeführt: Im Hinblick auf die Rechtswirkungen die sich sowohl aus dem Antrag auf Aussetzung der…
…mehr) in Frage, und zwar unter Bedachtnahme auf bzw. Orientierung an nachstehend zitierte Judikatur und Rechtslehre: 1) UFS vom 14.4.2004, ZRV/0023-Z3K/04: "Ist nach einer durch die Zollbehörde als Rechtsmittelbehörde in der Hauptsache durch Berufungsvorentscheidung erledigten Berufung als Rechtsbehelf der ersten…
…mehr) in Frage, und zwar unter Bedachtnahme auf bzw. Orientierung an nachstehend zitierte Judikatur und Rechtslehre: 1) UFS vom 14.4.2004, ZRV/0023-Z3K/04: "Ist nach einer durch die Zollbehörde als Rechtsmittelbehörde in der Hauptsache durch Berufungsvorentscheidung erledigten Berufung als Rechtsbehelf der ersten…
… 212a Abs. 5 BAO eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht aus. Wird somit vom Steuerpflichtigen ein Rechtsbehelf in der Hauptsache eingebracht, so kann für diesen Verfahrensabschnitt wiederum die Aussetzung (neu) beantragt…
…Der Antrag wurde mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. August 2003, Zl. GZerst.Bescheid als unbegründet abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Oktober 2003, Zl. Gzangef.Bescheid ebenfalls als unbegründet abgewiesen. In der Hauptsache wurde den Ausführungen der Bf. gefolgt…
…der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides geltend gemacht hat. Der Antrag wurde mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. August 2003, Gzerst.Bescheid als unbegründet abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Oktober 2003, GZangef.Bescheid ebenfalls als unbegründet abgewiesen. In der Hauptsache…
…der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides geltend gemacht hat. Der Antrag wurde mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. August 2003, GZerst.Bescheid als unbegründet abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Oktober 2003, GZangef.Bescheid ebenfalls als unbegründet abgewiesen. In der Hauptsache…
…Die Verfügung des Ablaufs anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Mit Erkenntnis vom 05.11.2019, GZ. RV/7200153/2016, hat das Bundesfinanzgericht (in der dem vorliegenden Aussetzungsverfahren zugrunde liegenden Hauptsache) die o.a…
…Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde in der Hauptsache mit Erkenntnis vom 25. Jänner 2017, GZ. RV/7200142/2015, entschieden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorliegende Beschwerde vom 16. Juli 2015 im Aussetzungsverfahren war daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld kein Rechtsbehelf mehr anhängig. Alleine…
…die Beschwerden in der Hauptsache mit Erkenntnis vom 07.08.2019, GZ. RV/7200075/2016, entschieden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorliegenden Beschwerden vom 20.05.2016 und vom 22.08.2016 im Aussetzungsverfahren war daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten kein Rechtsbehelf mehr anhängig…
…die Beschwerde in der Hauptsache mit Erkenntnis vom 3. Oktober 2016, GZ. RV/7200065/2015, entschieden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorliegende Beschwerde im Aussetzungsverfahren war daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Zollschuld kein Rechtsbehelf mehr anhängig. Alleine auf Grund dieser für das Schicksal der vorliegenden…
…in der Hauptsache rechtskräftig entschieden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorliegenden Beschwerden im Aussetzungsverfahren war daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten kein Rechtsbehelf mehr anhängig. Alleine auf Grund dieser für das Schicksal der vorliegenden Beschwerden entscheidenden Feststellung kommt die von der Bf. angestrebte Bewilligung der…
…betreffende Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. In Vollziehung des Art. 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der Zollkodex nicht (wie etwa hinsichtlich der Voraussetzungen des § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung) anderes bestimmt. In der Hauptsache wurde mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…die Beschwerde in der Hauptsache mit Erkenntnis vom 1. Dezember 2016, GZ. RV/7200218/2013, entschieden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorliegende Beschwerde im Aussetzungsverfahren war daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld kein Rechtsbehelf mehr anhängig. Alleine auf Grund dieser für das Schicksal der vorliegenden…
…2003 Berufung als Rechtsbehelf der ersten Stufe. Die Bf. wendet vor allem ein, es sei richtig, dass in der Hauptsache mit Berufungsvorentscheidung entschieden worden sei. Sie habe dagegen jedoch Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat erhoben und gleichzeitig einen neuerlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung eingebracht…
…Situation entgegengehalten, dass der österreichische Gesetzgeber in der sog. "Existenzminimum-Verordnung" ohnehin ein unpfändbares Arbeitseinkommen festgelegt habe. Gegen diese Entscheidung erhob die Bf., wiederum vertreten durch die Stütz & Starzengruber Rechtsanwälte GesbR., fristgerecht mit Eingabe vom vom 7.3.2005 als Rechtsbehelf erster Stufe (Art. 243…
…zugrundeliegenden Hauptsache (Abgabennachforderung in Folge Entstehung eines Altlastenbeitrages) eine Berufungsentscheidung ergangen, mit welcher die bekämpfte Berufungsvorentscheidung aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung über die Berufung an das Hauptzollamt zurückverwiesen wurde (vgl. Berufungsentscheidung zu Zl. ZRV/217-Z1W/2002 vom 22. September 2003), sodass die Höhe der…
…über die Beschwerde in der Hauptsache mit Erkenntnis vom 19. Jänner 2019, GZ: xyz, entschieden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorliegende Beschwerde im Aussetzungsverfahren war daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld kein Rechtsbehelf mehr anhängig. Alleine auf Grund dieser für das Schicksal der vorliegenden Beschwerde…
…wurde die in der Berufung vom 9. Mai 2011 gegen den Bescheid betreffend die Festsetzung einer Tabaksteuer und eines Säumniszuschlages beantragte Aussetzung der Einhebung abgewiesen. Begründend führte das Zollamt aus, dass mit Berufungsvorentscheidung vom gleichen Tag die Berufung in der Hauptsache als unbegründet abgewiesen worden…