…zu erfolgen. Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie GL. während der…
…das zu bebauende Grundstück von Herrn SB(Do. Immobilien) angeboten worden. In Ansehung des wahren wirtschaftlichen Gehalts seien diese Aufwendungen als "verdeckte" Grundstückskosten zu sehen und zu aktivieren. Diese Meinung teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Die Leistungen, die das in Rede stehende Honorar bis ein…
…€10.665,24 abgezogen. Die im Zusammenhang mit der Z Card (€ 65.750,50 €) und mit den Beratungskosten (€ 3.435,23) angefallenen Vorsteuern wurden nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen. Das Finanzamt folgte der Auffassung des Betriebsprüfers in dem am 9. Juli 2012 erlassenen…
…dass entgegen dem Berufungsvorbringen hinsichtlich des "Rechts- und Beratungsaufwandes" der Vorsteuerabzug nicht im behaupteten Ausmaß von 80 %, sondern zu 100 % geltend gemacht wurde. Diesem Umstand wird anlässlich der Berufungsentscheidung dadurch Rechnung getragen, dass die streitgegenständlichen Vorsteuern "Beratungskosten" nicht in dem im Berufungsschriftsatz "beantragten" Ausmaß von…
…ausgesprochen, dass die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, soweit sie für Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Abschluss der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Abfassung der Einkommensteuererklärung eines selbständig Erwerbstätigen bezahlt wurden, zu Recht nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt worden sind (vgl. die…
…36 und 35). Die Abgabenbehörde erster Instanz erhöhte die negativen Einkünfte aus selbständiger Arbeit von erklärten S -757.545 (ESt-Akt 2000/59) um die als Betriebsausgabe verweigerten S 134.837,41 Beratungskosten wie auch um zu Unrecht in Abzug gebrachte Trinkgelder von S 1…
…wurde kein Einwand gegen den Ansatz einer Ganzjahres-AfA erhoben. Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde schließlich das Berufungsbegehren wie folgt eingeschränkt: - die im Jahr 1996 angefallenen Rechts- und Beratungskosten sollen als Werbungskosten bei der Bw berücksichtigt und - die AfA soll vom Einheitswert…
…Neubaus aber nicht, könne nicht geteilt werden. Ferner irre das Finanzamt, wenn es die Beurteilung der Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten von der Beurteilung der Bauherreneigenschaft abhängig mache. Der VwGH habe klar zum Ausdruck gebracht, dass es bei der Beurteilung der Frage, ob Aufwendungen zu…
…ob die dafür aufgewandten „Rechts- und Beratungskosten“ sofort absetzbar oder zu aktivieren sind. Honorare sind nicht schon deshalb als Werbungskosten absetzbar, weil sie pauschal vereinbart werden. Sofort absetzbar sind sie vielmehr nur dann, wenn bzw. insoweit sie mit der Vermietungstätigkeit und nicht mit der Anschaffung…
…ohne sie an die Gesellschaft weiter zu verrechnen, wobei dadurch sogar ein finanzieller Vorteil für die Gesellschaft entstanden sei. - Tz 3 und 6 Provision bzw. Rechts- und Beratungskosten - P (Einkünfte aus selbständiger Arbeit 2005, 2007) Unter Bezugnahme auf die Niederschrift über den Verlauf des Erörterungsgesprächs…
…zu erfolgen. Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie GL. während der…
…Feststellung der Einkünfte 1999 bis 2005 Im Berufungsfall ist strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig…
…zu erfolgen. Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie GL. während der…
…Feststellung der Einkünfte 2002 bis 2005 Im Berufungsfall ist strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig…
…Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie GL während der Berufungsverhandlung geäußert…
…Aufgrund dieser Feststellungen erließ das Finanzamt am 15. Mai 2007 Bescheide betreffend die Feststellung der einheitlichen und gesonderten Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2003 bis 2005, mit denen die Rechts- und Beratungskosten nur anteilig beim Initiator, nicht aber bei den anderen Miteigentümern als…
…Feststellung der Einkünfte 2002 bis 2005 Im Berufungsfall ist strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig…
…Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie ME4 Während der Berufungsverhandlung geäußert…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die im gegenständlichem Erkenntnis vorgenommene Beurteilung der Rechts- und Beratungskosten laut Rechnung vom 10.12.2020 als zur Gänze sofort absetzbare Werbungskosten oder als aktivierungspflichtige Kosten beruht auf dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
…und zwar auch dann nicht, wenn dieser Umsatz im Ausland steuerpflichtig ist oder steuerpflichtig behandelt werden kann ( UStR 2000 Rz 793 letzter Satz). Daraus ergibt sich, dass die Vorsteuer aus den angeführten Rechts- und Beratungskosten nicht abzugsfähig ist. Zur vergleichbaren Rechtslage in Deutschland hat der…