…von Umsatzsteuersonderprüfungen für die Zeiträume 1-3/2005, 4-6/2005 und 7-11/2005 wurden aufgrund von Rechnungsmängeln lediglich Vorsteuern iHv € 13.950,00 anerkannt. Da für den Zeitraum 12/2005 keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wurde, konnten seitens des Finanzamtes die Vorsteuern 2005 nur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde (vormals Berufung, § 323 Abs 38 BAO) vom 14.8.2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamt Wien 8/16/17, § 323b…
…| Re.Nr. 22/2013 | 3.320,00 Umsatzsteuer | | | 19.320,00 Umsatzsteuer Folgende Rechnungsmängel wurden festgestellt: > Auf sämtlichen Rechnungen fehlt die UID des Empfängers. > Bei den Rechnungen a-c) fehlt die UID des Rechnungsausstellers (KG). Dazu wird festgehalten…
b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache X., G., vertreten durch Höhr & Lepuschitz Steuerberatungsgesellschaft OG, Leuzenhofgasse 18, 8020 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Februar 2012, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2009 zu Recht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 14. September 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 bis 2008 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber (Bw.), der…
…andere Geschäftspartner trotzdem nicht ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sein, wären diese zur Rechenschaft zu ziehen. Stellungnahme zur Berufung In der Berufung wurde auf die in der Niederschrift festgehaltenen Rechnungsmängel nicht eingegangen. Obwohl es sich um eine Einzelfirma handelt, scheint auf der Rechnung kein Vorname auf…
… 12 Abs. 14 UStG 1994, andererseits aufgrund formeller Rechnungsmängel versagt. Zudem hält das Finanzamt im angefochtenen Bescheid fest, dass ein ausdrücklicher Berichtigungshinweis auf der berichtigten Rechnung fehle. In der mündlichen Verhandlung vom 26.2.2025 verweist die belangte Behörde auf die nunmehrige ständige Rechtsprechung des…
…mit der Begründung, dass die in § 11 UStG 1994 taxativ aufgezählten Rechnungsmerkmale zwingend seien und es nach der Judikatur des VwGH keinen Vertrauensschutz bei Rechnungsmängeln gäbe. Weiters würde auch das Rechnungsmerkmal "Art und Umfang der sonstigen Leistung" nicht vorliegen, da die Leistungsbeschreibung auf den vorliegenden…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum Vorsteuerabzug nicht an. Demgemäß könne der gute Glaube auch keine objektiv fehlerhafte Rechnung heilen. Allenfalls könne vom Rechnungsempfänger die Berichtigung eines Rechnungsmangels verlangt werden, wobei die mangelnde Greifbarkeit des Leistungserbringers das Risiko des Leistungsempfängers, der sich in eine Rechtsbeziehung mit einem…
…Abgesehen davon, dass in den Rechnungen kein Bezug zu weiteren Rechnungsgrundlagen aufscheint, sind die vorgelegten 'Tourenpässe' nicht geeignet, den Rechnungsmangel der Leistungsbeschreibung zu sanieren. - Den 'Tourenpässen' fehlt die Angabe des Kalenderjahres - Für September liegen sowohl für die P... Ch... KEG als auch für S... Ch…
…in Rechnungen von Subunternehmer ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern wegen Rechnungsmängeln zu versagen: Tz 2 des Berichtes A unrichtige Anschrift der Rechnungslegerin | 1999/2000 | Kürzung | ATS 251.616,00 | € 18.285,65 | 2000/2001 | Kürzung | ATS 744.359…
…Der Vorsteuerabzug ist daher gem. § 11 UStG aufgrund von formalen Rechnungsmängeln zu verwehren. Die nichtanerkannte Vorsteuer führt im Jahr 2007 zu einem Bruttoaufwand und wird daher als Aufwandsposten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Ansatz gebracht. Die im Zeitraum 2008 nicht anerkannte Vorsteuer…
…vorgenommenen Überprüfungen der Daten des leistenden Unternehmens alle Maßnahmen getroffen, welche einem ordentlichen Kaufmann zumutbar seien. Daher stehe auch der Vorsteuerabzug gemäß der dargestellten Literatur zu. Im ggstdl Fall würden keine missbräuchliche Gestaltung und/oder Rechnungsmängel vorliegen, sondern die Behörde behaupte, ohne dafür Beweismittel anzuführen…
…dass das Finanzamt annahm, dass es sich bei den in Rede stehenden Rechnungen um bloße Scheinrechnungen handelt. Aufgrund der formalen Rechnungsmängel könne aber eine diesbezügliche Überprüfung unterbleiben. Zu den drei in Rede stehenden Rechnungen ist auszuführen, dass sie die Zeile "Leistungszeitraum" enthalten, das Datum der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-GmbH, vertreten durch Y-GmbH, vom 30. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für die Zeiträume 06/2008 und 07-09/2008 sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H Import-Export KEG, Adr., vertreten durch HH, Adr., vom 26. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Albin Mann, vom 24. Jänner 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
3. der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt; 4. das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und 5. der Steuersatz. Die Abs. 4 und 5 sind sinngemäß anzuwenden. (7…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat_ABC über die Berufung des T.R., vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vertreten durch R.T. betreffend Umsatzsteuerfestsetzungen für die Zeiträume 10-11/2004, 12/2004, 1/2005 und 2-4/2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw ist eine GmbH. Die Firma…