…der selben PC-Schrift wie der restliche Text der Rechnung, jedoch ohne Angabe des Zeitpunktes einer etwaigen Rechnungsergänzung. Eine Firma R mit der FNY - wie in den 32 Rechnungen angegeben - ist im Firmenbuch nicht eingetragen. Es gibt aber im Firmenbuch eine Eintragung zu einer Firma…
11. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994) 11.1. Rechnungslegung 11.1.1. Verpflichtung bzw. Anspruchsberechtigung Rz 1501: Bei Ausführung von Umsätzen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist der Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt. Sofern der Unternehmer Umsätze an einen anderen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 25.11.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24.11.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache b, adr, ort, vertreten durch vertr, adr, ort gegen den Bescheid des FA Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2011, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum 1-3…
11.6. Kleinbetragsrechnungen und vereinfachte Rechnungen Rz 1625: Die Regelung über die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung (§ 11 Abs. 6 UStG 1994) kommt nicht zur Anwendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Lieferungen, die gemäß Art. 3 Abs. 3 UStG 1994 im Inland ausgeführt werden (Versandhandel), Dreiecksgeschäften, Rechnungen (Gutschriften) gemäß…
5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…
5.3. Inhalt und Form der Abrechnung Die Abrechnung hat, sofern die Überwachungszollstelle keine abweichende Regelung trifft, folgende Mindestangaben zu enthalten: Referenzhinweis auf die Bewilligung (GZ bzw. Nr. der Zollanmeldung); die Bemessungsgrundlagen (Menge, KN-Code, Ursprung, Zollwert und Zollsatz) der Einfuhrware(n) (IM/EX-Verfahren…
11.1.5. Rechnungsmerkmale 11.1.5.1. Rechnungserteilung durch Dritte Rz 1505: Als Aussteller einer Rechnung kommt nur der leistende Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter (zB Ausstellung der Rechnung durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren) in Betracht. Im Rahmen einer Organschaft kann eine Rechnung auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder MMag. Dr. Ingrid Fehrer, Dr. Barbara Postl und Mag. Franz Gall im Beisein der Schriftführerin Tanja Grottenthaler über die Berufung der Bw. gmbh, inXY, vertreten durch Mag. Rainer & Walter…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2007 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
11.1.5.11. Duplikat Rz 1527: Der leistende Unternehmer darf in Bezug auf einen Umsatz nur eine Rechnung (mit gesondertem Steuerausweis) ausstellen. Hat der Unternehmer über einen Umsatz (zB Lieferung) eine Rechnung erteilt, darf er grundsätzlich eine zweite Rechnung für denselben Umsatz nicht mehr…
Sind die Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw -zeitraum fehlerhaft, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Nach Ansicht des VwGH (26.02.2004, 2004/15/0004; 21.12.2010, 2009/15/0091; 28.09.2011, 2006/13/0064) begnügt sich das Gesetz, dem Zweck dieser Bestimmung entsprechend, nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH-Gesellschaft, über die Beschwerde vom 19.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 17.03.2015 betreffend Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vom 7. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Februar 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…Vertrag abgefassten Schriftstückes ergebe. Lege man darüber hinaus die Erleichterungsregelung der RZ 1831 der UStR 2000 großzügig aus, könne man der Rechnungsergänzung vom 1.12.2008 ex tunc Wirkung zuerkennen und die Vorsteuer für das Jahr 2006 anerkennen. Der einzige Makel liege nur noch darin…
…bestimmten Tankstelle dar. Dies wäre nur dann der Fall, wenn zB im Text der betreffenden Rechnung das behördliche Kennzeichen des betankten Fahrzeuges durch den Lieferer vermerkt worden wäre. Eine nachträgliche Rechnungsergänzung komme im vorliegenden Fall aber nicht in Frage, da es denkunmöglich sei, dass sich…
…des betankten Fahrzeuges durch den Lieferer vermerkt worden wäre. Die auf vielen Belegen mit Bleistift angegebenen Kennzeichen des betankten Fahrzeuges stammten offensichtlich nicht von den jeweiligen Rechnungsausstellern oder deren Mitarbeitern. Eine nachträgliche Rechnungsergänzung komme im vorliegenden Fall aber nicht in Frage, da es denkunmöglich sei…
…werde. Außer Streit stehe, dass die Lieferung von der "L. GesmbH" ausgeführt wurde, in der streitgegenständlichen Rechnung scheine jedoch weder diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung noch deren Anschrift auf. Dazu komme, dass die Rechnungsergänzung sowie das Schreiben des Dr. I. J. vom 10. Juli 2003…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…