…nbsp; Wurde 2 deutschen Bootsführern die Durchführung von Raftingfahrten von einem inländischen Hotelbetrieb übertragen, wobei die Kunden für die Raftingfahrten in Deutschland akquiriert werden, und wird den beiden Bootsführern eine Hütte in Österreich überlassen, in der sie die für die Raftingtouren benötigten Ausrüstungen lagern, so…
…ihrer Art oder Funktion nach nicht den im seinerzeitigen Beförderungssteuergesetz genannten gleichen. Es ist daher der Normalsteuersatz anzuwenden. Rafting: Beim Rafting (Wildwasserfahrten) steht nicht die Personenbeförderung sondern die (Abenteuer vermittelnde) Sportausübung im Vordergrund. Die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes liegen daher nicht vor…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw) veranstaltet unter dem Firmennamen "Club XY" Outdoor-, Canyoning- und Raftingtouren. Der abgabenrechtliche Erhebungsdienst führte aufgrund von Kontrollmitteilungen, auch was die Verwendung von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen im Inland betrifft…
…4. Mai bis 30. September weiters ein Dienstverhältnis (als Raft- und Schluchtenführerin) mit steuerpflichtigen Einkünften von € 400,00 (Bruttoeinkünfte von € 466,00) zu einer Firma auf, die im Ötztal Freizeitangebote wie Rafting, Canyoning, Mountainbiken und Klettern im Programm hat (im Folgenden Fa. Fun…
…20% unterworfen. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Leistungen: Unterricht in und Begleitung bei der Ausübung neuerer Sportarten, die im Freien betrieben werden können (z.B. Rafting, Canyoning) mit Übernachtung und Halbpension. Auch im Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Juli - September 2000 vom 8. Feber 2001…
…unterworfen. Diesen Entgelten liegen folgende Leistungen zu Grunde: Unterricht in und Begleitung bei der Ausübung neuerer Sportarten, die im Freien betrieben werden können (z.B. Rafting, Canyoning) mit Übernachtung und Halbpension. In seiner Berufung vom 6.3.2001 gegen diesen Bescheid brachte der Bw…
…die den Kindergarten besuchen, befördert werden, ist einen Nebenleistung zur Hauptleistung "Kindergartenbetrieb" (VwGH 17.9.1996, 93/14/0055). Rafting - Personenbeförderung tritt in den Hintergrund (siehe Rz 1313). Sommerrodelbahn siehe Rz 1313. Beförderungsnebenleistungen: Werden das Beladen, Entladen, Inkasso (EuGH 12.6.1979, Rs C-126…
…zu. Der Hauptzweck sei stets die Beförderungsleistung, mag sie auch Vergnügen, Luxus oder Ähnliches bieten. Falle zB beim Rafting die Fahrt aus (weil etwa das Boot kaputt ist), würde es niemandem einfallen, die Fahrt ersatzweise mit dem Auto durchzuführen, um 5 km flussabwärts anzukommen. Wenn…
…des Riesenrades, einer Hochschaubahn oder einer Wasserschianlage (Ruppe USt 5, § 10 Rz 101). Dasselbe gilt für das Rafting (VwGH 30.3.1992, 90/15/0158 zum UStG 1972) oder den Betrieb einer Sommerrodelbahn (VwGH 23.9.1985, 84/15/0073; 11.9.1987, 86/15…
…Obertauern („The skiing possibilities do not end“). Auch die derzeitigen Besitzer dieses verfahrensgegenständlichen Chalets verweisen auf den Golfplatz, die 200 Sonnentage und die damit verbundenen Möglichkeiten für Kanu- und Rafting Touren etc. Bei all den möglichen Freizeitaktivitäten, kann nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes die Erzielung von…
…den 2. Klassen in Göstling/Eschau, bei dem Anbieter Freelife, in der vorletzten Schulwoche statt. So auch 2008 und 2009. Die Schüler/innen nehmen dort an verschiedenen Aktivitäten teil. Hochseilgarten, Rafting, High - Low Games, Klettern, Klettersteig, Orientierungswandern, .... Es geht vor allem um Teambildung, Grenzen erfahren…
…Grundlagen der Gruppendynamik, Erlebnispädagogik, Übungsanleitung, -aufbau und -ablauf, Rechtskunde und Sicherheitsstandard, Verantwort, Organisation von Veranstaltungen und Projekten, Kundenbetreuung vor und während dem Projekt. Als Outdoor werden angeboten: Rafting, Canoyning, Hydrospeed, Höhle, Flossbau, Abenteuerparks, Klettern, Schneeschuhwandern und ähnliches. Natur und Erlebnispädagogik: Low Event und High Event…
… 10 Abs. 2 Z 19 UStG 1972 subsumiert, weil die überwiegende Bedeutung beim Rafting nicht in der Beförderung von Personen liege, sondern in der Ermöglichung der Ausübung des Körpersports. Dem Beförderungseffekt komme für die Bestimmung der Art der sonstigen Leistung nach der Verkehrsanschauung kein Gewicht…