…31.03.2022 Im Vorlagebericht des vormals ***FA***, nunmehr Finanzamt Österreich ***1***, v. 24.03.2020 wurde der Sachverhalt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfen für 2 Kinder des Bfs. geschildert. Auf diesen wird verwiesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Der BF., zuletzt wohnhaft in 4020 Linz…
…2005 bis 30.4.2010 ergibt sich daher ein Anspruch auf die Ausgleichszahlung in Höhe von € 1.821,00. Zusätzlich bestand in den Monaten Mai 2010 und Juni 2010 ein Anspruch auf die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag in Höhe von insgesamt € 378,60…
…Straße, vom 27. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 17. September 2004 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. [M1] 2004 bis 30. [M3] 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…nichtselbständiger Arbeit) überschritten. Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu würdigen: § 2 Abs 1 lit b und f FLAG 1967 idfd Streitjahre gF lauten (lit b auszugsweise): "(1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) für volljährige…
…nicht als aufgehoben, wenn sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind, erhöht sich…
…§ 5 Abs. 2 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, denen Unterhalt von ihrer Ehegattin oder ihrem Ehegatten oder ihrer früheren Ehegattin oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Da die Tochter A1 seit Oktober 2010 verheiratet sei und seit 17. August 2011…
…über die Berufung des Bw., vom 28. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 30. Oktober 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. November 2007 bis 31. August 2008 nach der am 26. Mai 2010 in 4020 Linz…
…wie der Bezieher die Beträge verwendet hat, ist unerheblich. die Weitergabe der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfenbeträge entbindet nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung. Tatsache ist, dass in der Niederschrift vom 4.12.2006 vor dem Bezirksgericht Klosterneuburg festgehalten ist, dass die Obsorge für den Sohn beiden…
…K. mit diesem in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Der festgestellte Sachverhalt beruht auf folgender Beweiswürdigung. Der Vater der Mj beantragt lt vorliegendem Formular die Familienbeihilfe für die beiden Mj ab Dezember 2006. Auch aus der psychologischen Stellungnahme des Jugendamtes der Stadt Wien vom 10.11…
…wurde eine von der Ehegattin des Bf. handschriftlich unterfertigte Bestätigung vorgelegt, dass sie auf die Familienbeihilfe für die Tochter ***3*** im Zeitraum Mai 2024 bis Juni 2025 verzichte, da der Gatte diese ihr regelmäßig überwiesen habe. Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 22. August 2025 Mit BVE vom…
…002,80 Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15.12.2010 forderte das Finanzamtes 12/13/14/Purkersdorf vom Berufungswerber (Bw.) die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für die Kinder X S und Y A für den Zeitraum Juli bis September 2010 iHv € 1.376,00 gem…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch FAV, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe der Abgabe und die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. November 2004 bis 30. August 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Mit 21. Jänner 2011 erließ das FA einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge, der auszugsweise wie folgt gestaltet war: Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge -Familienbeihilfe -Kinderabsetzbetrag für die Kinder (Name und SVNr. der Tochter der BW) FB Jän. 2008…
…wäre die nachträgliche Rückzahlungsverpflichtung, die eine größere Beschwer darstellt als eine von vornherein nicht ausbezahlte Beihilfe, weggefallen oder er hätte rechtmäßig Familienbeihilfe beziehen können. Im Übrigen hätte sich die Behörde erster Instanz nicht mit seinem ausdrücklichen Vorbringen einer falschen Auskunft auseinandergesetzt. Hätte die Behörde sein…
…vom 21. Mai 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Monate November und Dezember 2010 hinsichtlich der Kinder N_Kd1 und N_Kd2 sowie für den Monat November 2010 hinsichtlich des Kindes N_Kd3 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2011 bis 31. Dezember 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 28. Oktober 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Jänner 2009 bis September 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Monate Jänner 2009 bis August 2009…
…€ Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 22. Juni 2006 die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für VN für die Zeit vom Zeitraum in Höhe des Rückforderungsbetrages von 1.865,70 € rückgefordert und begründend ausgeführt, V befinde sich seit 1.8.2005 nicht mehr…
…betreffend die Rückforderung der für das Kind X für den Monat März 2013 ausgezahlten Familienbeihilfe und des entsprechenden Kinderabsetzbetrages (Gesamtrückforderungsbetrag 183,90 €) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…