…sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor. Die Frage, ob die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zu Recht erfolgte, ergibt sich anhand der bezugshabenden, jeweils in Geltung stehenden, Gesetzesbestimmungen (§…
…Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Margot Tonitz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und an Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 2000 für die Kinder M. B und P…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für die Zeit vom 1. Jänner 2001-28. Februar 2002 vom 18. Juni 2002 entschieden: Die Berufung wird…
…weiterhin bezogen wurde, werden die zu Unrecht bezogene FB und der KAB vom Bezieher der FB vom Wohnsitzfinanzamt zurückgefordert (§ 26 FLAG, vgl Hebenstreit in Csaszar/Leneis/Wanke, FLAG, § 12 Rz 7). Rückzahlungspflicht von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe Der Begriff "Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge von…
…VwGH 29.9.2004, 2000/13/0103; VwGH 26.5.2011, 2011/16/0076) entschieden wurde, und sich somit auch die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Beträge als rechtmäßig erweist, liegen die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht vor. Die ordentliche Revision…
…belangten Behörde FA vom 11.05.2018, über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für 07/2016 bis 09/2017 zu Recht erkannt: I) Der Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid für 07/2016 bis 08/2017 wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…
…2013 bis Dezember 2016 zustehende Betrag an Kindergeld in Höhe von € 17.714,00 wurde von der Familienkasse Bayern Süd an die österreichische Abgabenbehörde überwiesen. Mit 10. Jänner 2018 erging an die Beschwerdeführerin ein Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienleistungen (Familienbeihilfe und…
…den Bescheid vom 11. Jänner 2011 über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge zu korrigieren und einen berichtigten Bescheid zu übermitteln. Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung (Bescheid) abgewiesen. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass Personen denen Familienbeihilfe gewährt werde unter anderem…
…| 19.11.2007 | Notstandshilfe-Schulung | 5,35 | 17.11.2007 | 19.11.2007 | Beih. Deckung Lebensunterhalt | 13,15 Mit Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag vom 29. Jänner 2008 wurde die Bw…
…Familienbeihilfe zu übermitteln. Am 13.11.2010 übermittelte die Bw. dieses Schreiben mit dem beigelegten Dienstvertrag, aus dem hervorging, dass der Vertrag in eine unbefristete Anstellung übergegangen ist. Mit Datum 25.11.2010 erhielt die Bw. den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge…
…dauernd erwerbsunfähig ist und dies voraussichtlich weitere drei Jahre sein wird. Mit Bescheid vom 04.12.2014 ist die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Sohn L und zwar für die Monate Jänner 2013 bis Oktober 2014 in der Gesamthöhe…
…Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2009 bis März 2011 für das Kind A, entschieden: Die Berufungsvorentscheidung vom 28. September 2011 wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An Frau B erging am 17. Juni 2011 ein Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge…
…Herr A. An Frau B erging am 17. Juni 2011 ein Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträgen (KG) für den Zeitraum Oktober 2009 bis März 2011 i.H.v. insgesamt 3.952,50 € für ihren Sohn A…
…Christine Nemeth, vom 30. Oktober 2006 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für den Zeitraum 1.6.2004-31.12.2004, 1.1.2005-30.6.2005, 1.9.2005-31.10.2005, 1.1.2006-28.2.2006 entschieden: Die Berufung…
…2.1994, bis April 2004 bezog. Das Finanzamt erließ am 13. April 2004 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeit von Jänner 2001 bis April 2004. Begründet wurde die Rückforderung damit, dass der Bw. und seine…
…Familienbeihilfe von Ihnen bezogen wurde (Antrag auf FB wurde vom Vater für den obgenannten Zeitraum eingebracht; Rückforderung bei Mutter). Der Vorhalt blieb unbeantwortet. Am 3. Oktober 2007 erging an die Bw. ein Bescheid des Finanzamtes X über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe…
…nicht aufgehoben werden, so möchte ich an die zuständige Oberbehörde folgenden Antrag richten: Ich bitte von der Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge in Höhe von € 3.678.80 abzusehen, da die Rückzahlung dieses Betrages für mich eine unzumutbare Härte darstellen würde. Ich bin allein…
…Anspruchszeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum ist der Monat (VwGH 19.05.2015, 2013/16/0082). Der Begriff "Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge" bedeutet ohne einen Schuldvorwurf, dass sich…
…"Zuname: E., Vorname: H., Geburtsdatum: 27.11.1994" Das Finanzamt erließ am 30. November 2004 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind E. H. , Geburtsdatum 27.11.1994 für die Zeiträume September 2001 bis Februar 2002…
…b bis f FLAG 1967 (Familienlastenausgleichsgesetz) einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag betreffend den Sohn B hinsichtlich des Zeitraumes von Oktober 2007 bis Jänner 2008 in Höhe von insgesamt € 838,70. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht…