…1993 schloss ein Bankenkonsortium, bestehend aus den drei Bw., mit der erbl. Witwe und den erbl. Kindern vor dem Vertragsverfasser RA E eine so genannte "Rückführungsvereinbarung" ab. Danach waren elf der erbl. Liegenschaften jeweils zur Gänze (nicht nur mit dem erbl. ½ Anteil!) in einem…
…und der H. mit der erbl. Witwe und den erbl. Kindern vor dem Vertragsverfasser RA Dr. P eine sogenannte "Rückführungsvereinbarung" ab. Danach waren elf der erbl. Liegenschaften jeweils zur Gänze (nicht nur mit dem erbl. ½ Anteil!) in einem Verwertungspool zusammengefasst und sollten durch den…
Fälle einer DBA-Rückzahlungsverpflichtung von Abzugssteuern (1)Beschränkt Steuerpflichtige, die in Österreich einem Steuerabzug unterworfene Einkünfte beziehen, erhalten auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen in zahlreichen Fällen ein Anrecht, die vollständige oder teilweise Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuern zu verlangen. Nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensrechtslage kann dies die…
2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…
3. Abfertigung Zu den allgemeinen Bestimmungen über die Zollanmeldung wird auf die Arbeitsrichtlinien "Zollanmeldung Standardverfahren" (ZK-1580), "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612) sowie "Verbringung aus dem Zollgebiet" (ZK-2630) verwiesen. Der Abschnitt 3.1. und der Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf…
…nicht auf eine Einlösung hin. Dementsprechend enthält auch der firmeninterne Aktenvermerk vom 23. Juli 2007, der mit der Stellungnahme vom 14. Juli 2016 vorgelegt wurde, eine Verzinsungs- und Rückführungsvereinbarung der ***2*** mit der Bf. jeweils ab 25. bzw. 26. April 2007, also eine neue Vereinbarung…
…c KVG erfüllt. Hinsichtlich der Rückführung der vorbehaltenen Entnahme wurde vereinbart, dass diese nach Maßgabe der Liquidität erfolgt. Eine derartige Rückführungsvereinbarung gilt als·auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, weshalb als Wert der gesamten Nutzung der neunfache Jahreswert anzusetzen ist. Bemessungsgrundlage sind die ersparten Zinsaufwendungen, d.h…
…hätte nicht nur zum Beweisthema gehabt, dass der Darlehensvertrag nicht schriftlich sondern mündlich errichtet worden sei und dass auf die Begebung weiterer Sicherheiten verzichten worden sei. Beweisthema der Betriebsprüfung angebotenen Befragung sei weiters: Der Darlehensvertrag sei ohne Rückführungsvereinbarung geschlossen worden. Ein Darlehensvertrag ohne Tilgungsvereinbarung sei…
…zum Beweisthema gehabt, dass der Darlehensvertrag nicht schriftlich, sondern mündlich errichtet worden sei und dass auf die Begebung weiterer Sicherheiten verzichtet worden sei. Beweisthema der Betriebsprüfung angebotenen Befragung sei weiters: Darlehensvertrag sei ohne Rückführungsvereinbarung geschlossen worden. Ein Darlehensvertrag ohne konkrete Tilgungsvereinbarung sei für die Gesellschaft…
…Liegenschaft in Y bis zum Höchstbetrag von 1,200.000,-- S in einer der Kreditgeberin genehmen Form verpfänden. Aus einer, im Oktober 1997 abgeschlossenen Rückführungsvereinbarung zwischen der Österreichischen Volksbanken AG als Kreditgeberin der P.S.-GmbH (ehem Ö-GmbH) einerseits und dem Bw, F.C.…
…gemeinsam mit den gewerblich geführten Leasingobjekten verbucht worden. Auf Grund von Finanzierungsschwierigkeiten (Gesamtkreditsumme 555.536.284,15 S) und "eindringlichem Anraten" der betreuenden Bank sei - siehe "schriftliche Rückführungsvereinbarungen" - ab 2000 mit dem Abverkauf der Liegenschaften begonnen worden. Die Kaufpreisfindung sei immer unter den historischen Anschaffungskosten…
…die Auffüllung aus betrieblichen Gründen bereits im Zeitpunkt der Abtretung verzichtet worden wäre, wovon in diesem Fall bei alleiniger Betrachtung der unter Punkt B.) dargelegten Rückführungsvereinbarungen nach Ansicht der Referentin unstrittig auszugehen wäre, hätte dies in steuerlicher Hinsicht ebenso eine Veräußerungsgewinnbesteuerung der gesamten negativen Kapitalkonten…
15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…
3.2.3. Fehlende Rückwarennachweise Fehlende Rückwarennachweise sind - von finanzstrafrechtlich relevanten Fällen abgesehen - weder ein Überlassungshindernis noch ein zulässiger Grund für die Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung. Wird im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass Rückwarennachweise vom Anmelder nicht vorgelegt werden können oder diese unzulänglich sind, ist nach…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde der ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***9*** ***10***, Rumänien, vertreten durch Union TAX & LAW, Steuerberater- und Rechtsanwaltsgesellschaft CH, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Niederlassung 1220 Wien, Donau-City-Straße 7…
Bescheid Die Berufung des Vereins "I", z. Hd. Herrn N, vertreten durch M, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 9. April 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Eva Woracsek in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch PERLOGIS Mag. Franz Harrand Wirtschaftstreuhand GmbH, Bahnstraße 7, 2345 Brunn am Gebirge, über die Beschwerde vom 11.01.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde (Magistrat der Stadt…
Die Bundesabgabenordnung schließt die aufschiebende Wirkung durch ein Rechtsmittel aus. Zum verfassungsrechtlich gebotenen Ausgleich sieht § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung einer rechtsmittelverfangenen Abgabe vor. Für die Entscheidung von auf § 212a BAO gestützte Anträge ist belangte Behörde als zuständige Abgabenbehörde zuständig, die die Aussetzung im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 18. Jänner 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 19. Dezember 2001, Zl. 100/59039/2001-1, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…