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EAS 3086Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an kanadische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2418-IV/4/200921.09.2009

…1 DBA-Kanada auf die von diesen Einkünften in Kanada zu erhebende Steuer vom Einkommen nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften Kanadas über die Anrechnung ausländischer Steuern anzurechnen. Dies gilt sinngemäß auch für einen Vermögensrückfall an den in Kanada ansässigen Letztbegünstigten auf Grund des Widerrufs einer…

BFG RV/7101766/2017Ermittlung der Höhe der Zuwendung gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 anlässlich des Widerrufes einer Privatstiftung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2018

…Privatstiftung zugewendet werden (sog. "Mausefalle"). Für den Fall der Rückübertragung von gestiftetem Vermögen an den seinerzeitigen Stifter aufgrund eines Widerrufs der Privatstiftung wurde eine Kürzung der Steuerbemessungsgrundlage um den Stiftungseingangswert gewährt. Mit dem allgemeinen Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab dem 1. August 2008 (SchenkMG…

BFG RV/7103012/2014Ermittlung der Höhe der Zuwendung gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 anlässlich des Widerrufes einer Privatstiftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2015

…Privatstiftung zugewendet werden (sog. "Mausefalle"). Für den Fall der Rückübertragung von gestiftetem Vermögen an den seinerzeitigen Stifter aufgrund eines Widerrufs der Privatstiftung wurde eine Kürzung der Steuerbemessungsgrundlage um den Stiftungseingangswert gewährt. Mit dem allgemeinen Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab dem 1. August 2008 (SchenkMG…

UFSW RV/0638-W/09Vermögensrückübertragung bei Widerruf einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2010

…der Kapitalertragsteuer unterliegen, erhalten, sodass die Festsetzung der Kapitalertragsteuer zu Unrecht erfolgt sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die Rückübertragung von der Bw. gewidmeten Liegenschaften beziehungsweise Liegenschaftsanteilen anlässlich des Widerrufs der Privatstiftung eine Zuwendung gemäß § 27 Abs. 1 Z…

UFSW RV/0100-W/10Widerruf einer Privatstiftung: Mangels Rückübertragung des Vermögens an den Stifter keine Erstattung nach § 33 ErbStG. Vormals stattgebender Bescheid war zu Recht wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2012

…Juli 2009 wird eingewendet, es erfolge eine Überweisung des aufgelösten Stiftungsvermögens ("Auskehr") von der Letztbegünstigten an G, wozu der Überweisungsbeleg vom 10. November 2009 nachgereicht wurde. Damit sei die Voraussetzung der Rückübertragung der Schenkung an den Stifter und sohin für die Erstattung nach § 33 lit…

UFSW RV/0097-W/10Widerruf einer Privatstiftung: Mangels Rückübertragung des Vermögens an den Stifter keine Erstattung nach § 33 ErbStG; Zurechnung an Treugeber ist im Bereich der Schenkungssteuer nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…sei nunmehr argumentativ hinfällig, es erfolge eine Überweisung des aufgelösten Stiftungsvermögens ("Auskehr") von der Letztbegünstigten an G, wozu der Überweisungsbeleg vom 28. Dezember 2009 nachgereicht wurde. Damit sei die Voraussetzung der Rückübertragung der Schenkung an den Stifter und sohin für die Erstattung nach § 33 lit…

UFSW RV/0096-W/10Widerruf einer Privatstiftung: Mangels Rückübertragung des Vermögens an den Stifter keine Erstattung nach § 33 ErbStG; Zurechnung an Treugeber ist im Bereich der Schenkungssteuer nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2012

…sei nunmehr argumentativ hinfällig, es erfolge eine Überweisung des aufgelösten Stiftungsvermögens ("Auskehr") von der Letztbegünstigten an G, wozu der Überweisungsbeleg vom 28. Dezember 2009 nachgereicht wurde. Damit sei die Voraussetzung der Rückübertragung der Schenkung an den Stifter und sohin für die Erstattung nach § 33 lit…

UFSW RV/0217-W/06Widerruf einer Stiftung durch einen von mehreren Stiftern/Verjährung des Erstattungsanspruches iSd § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2007

…vorhandene Stiftungsvermögen tatsächlich an die Stifter rückübertragen wurde und keiner der gewidmeten Vermögensgegenstände im Eigentum der Stiftung verblieben ist. Nach den mit der Berufung vorgelegten Unterlagen wurden von den 1994 übertragenen Vermögensgegenstände (besteuert zu ErfNr.1) die Einrichtung der Kapelle Z im Wert von S…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…muss vor 27.06.2008 erfolgt sein. Auf den Auflösungsbeschluss durch den Stiftungsvorstand oder das Gericht - bei Durchsetzung des Auflösungsbeschlusses im Klagswege - kommt es nicht an. Die Steuer wird jedoch nur dann erstattet, wenn das Stiftungsvermögen tatsächlich herausgegeben wird. 2 Grunderwerbsteuer 2.1 §§ 1, 4…

UFSW RV/1971-W/10Einkünfte aus Kapitalvermögen: Nur Widerruf der Privatstiftung führt zur Kürzung um Stiftungseingangswerte (§ 27 Abs. 1 Z 9 EStG 1988), nicht aber Auflösung wegen Nichterreichens des Stiftungszweckes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2012

…Eingangswerte, der bei einer Auflösung der Privatstiftung aufgrund eines Widerrufs durch den Stifter an bzw. die Stifter rückübertragen werde. Bei einem Widerruf einer Privatstiftung erhalte der Stifter das Stiftungsvermögen zurück und beziehe grundsätzlich ertragsteuerlich hinsichtlich des gesamten Vermögensrückfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1…

BFG RV/7100053/2011Erstattung der Schenkungssteuer bei Widerruf der Privatstiftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2016

…Minderungen des Stiftungsvermögens durch Wertverluste der Vermögenswerte (überwiegend Finanzanlagen, Beteiligungen) entstanden sind." Mit Bescheid vom 15. Juli 2007 gab das Finanzamt dem Antrag auf Rückerstattung der Schenkungssteuer nur teilweise statt und begründete dies damit, dass nicht vorhandenes aufgrund von WertverIusten geschmälertes Vermögen mangels Rückübertragung (Differenz…

StiftR 2009 Rz 191–2007. Der Stiftungsakt
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

7. Der Stiftungsakt 7.1 Der Stiftungsakt als privat veranlasste Zuwendung 7.1.1 Allgemeines Rz 191: Der Stiftungsakt besteht in der Errichtung einer Stiftungserklärung sowie der Übertragung von Vermögen auf die Privatstiftung. Diese Zuwendungen des Stifters in Form der Vermögensübertragung anlässlich der Gründung der…

BFG RV/7103298/2018Ausländische Er- und Ablebensversicherungen - Versicherungsvertrag oder Vermögensveranlagung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.04.2026Teil 2/4

…dass die Einkünfte an der Quelle besteuert würden und in Österreich kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Die Auflösung des Stiftungsvermögens und die Veranlagung in Form von Versicherungen sei auf Anraten von Vermögensverwaltern erfolgt. Er machte noch weitere Ausführungen zum Irrtum und zur Entschuldbarkeit des Irrtums. Das…

BFG RV/7103298/2018Ausländische Er- und Ablebensversicherungen - Versicherungsvertrag oder Vermögensveranlagung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.04.2026Teil 3/4

…Möglichkeit der Depot(rück)übertragung) gegen ein Versicherungsgeschäft sprechende Indizien seien. Im gegenständlichen Fall lag nach Ansicht des Senates den 10 Verträgen aus der LV I kein Versicherungsgeschäft zugrunde, sondern stand die klassische Vermögensverwaltung eines auf 10 Verträge aufgeteilten Einmalerlages durch einen von der AG…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…

StiftR 2009 Rz 281–30610.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…lediglich der Betrag des Evidenzkontos in Höhe von 50.000 in Abzug gebracht werden, dh. im Formular Ka1 wäre als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 7.950.000 anzugeben. 10.5.2.2 Abzugsfähige Stiftungseingangswerte 10.5.2.2.1 Rückübertragung von zugewendetem Betriebsvermögen Rz 286:…

StiftR 2009 Rz 33412. Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008 erhalten hat und daher noch ErbSt-verfangen war.

StiftR 2009 Rz 30710.5.4 Widerruf ausländischer vergleichbarer Stiftungen und Vermögensmassen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Vermögen zu diesem Zeitpunkt nicht der österreichischen Besteuerung, kann bei der Kürzung der gemeine Wert des gestifteten Vermögens zum Zeitpunkt der Vermögenswidmung an die Stiftung angesetzt werden. In diesem Fall ist auch die tatsächliche Entrichtung von Stiftungseingangssteuer oder Erbschafts-/Schenkungssteuer nicht Voraussetzung für die Kürzung.

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…wird, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld niedriger ist als der dreifache Einheitswert. 11.5.1.3 Bewertung von ausländischem Grundvermögen Rz 320: Für in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR gelegenes land- oder forstwirtschaftliches Vermögen…

StiftR 2009 Rz 129–1373.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…bzw. § 61e Versicherungsaufsichtsgesetz) als formwechselnde Umwandlung, sodass auch abgabenrechtlich eine Identität zwischen der Anteilsverwaltung und der Sparkassenstiftung fingiert wird. Rz 131: Ungeachtet der Identitätsfiktion erfolgt die Umwandlung mit Ablauf des von den Vertretungsorganen festgelegten Stichtages, zu dem eine Schlussbilanz im Sinne des § 27a Abs. 6…