2.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen 2.6.2.4.1 Grundsätzliches Rz 163: Die Spezialbestimmung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 ist - soweit sie auf Beteiligungen abzielt - ab der Veranlagung 2000 (§ 124b Z 39 EStG 1988) unabhängig…
…Eingehen der Beteiligung mit Steuervorteilen aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben wird. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). In Bezugnahme des § 2 (2a) EStG unterliegt der erwirtschaftete Verlust somit dem Verlustverwertungsverbot und…
…Das sei gegeben, wenn das Eingehen der Beteiligung mit Steuervorteilen aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben werde. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). In Bezugnahme des § 2 Abs. 2a EStG 1988 unterliege…
…Eingehen der Beteiligung mit Steuervorteilen aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben werde. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). Entsprechend den Richtlinien seien somit weitere Überprüfungen des allgemeinen Angebotes der Beteiligung sowie des…
…aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben wird. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). Die steuerlichen Vorteile beziehen sich nach derzeitigem Bild in einer Steuerstundung, welche nach aktuellem Konzept11 (aufgrund der neuen Rechtslage…
…aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben wird. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). Die steuerlichen Vorteile beziehen sich nach derzeitigem Bild in einer Steuerstundung, welche nach aktuellem Konzept (aufgrund der neuen Rechtslage…
…Eingehen der Beteiligung mit Steuervorteilen aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben wird. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). In Bezugnahme des § 2 (2a) EStG 1988 unterliegt der wirtschaftliche Verlust somit dem Verlustverwertungsverbot…
…Eingehen der Beteiligung mit Steuervorteilen aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben wird. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). In Bezugnahme des § 2 (2a) EStG unterliegt der wirtschaftliche Verlust somit dem Verlustverwertungsverbot und…
…aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben wird. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). Die steuerlichen Vorteile beziehen sich nach derzeitigem Bild in einer Steuerstundung, welche nach aktuellem Konzept (aufgrund der neuen Rechtslage…
…aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben wird. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellen keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). Die steuerlichen Vorteile beziehen sich nach derzeitigem Bild in einer Steuerstundung, welche nach aktuellem Konzept12 (aufgrund der neuen Rechtslage…
…Eingehen der Beteiligung mit Steuervorteilen aus einem zu erwartenden Beteiligungsverlust durch professionelle Anbieter beworben werde. Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste aus Gründen der Prospekthaftung stellten keine Bewerbung dar (Rz 165 EStR 2000). Entsprechend den Richtlinien seien somit weitere Überprüfungen des allgemeinen Angebotes der Beteiligung sowie des…
…795; UFS 30.5.2007, RV/510-G/05). Bloße Hinweise auf Beteiligungsverluste in Informationsschreiben oder Hinweise aus Gründen der Prospekthaftung stellten nach hA jedenfalls keine "Bewerbung" dar. Eine Bewerbung steuerlicher Vorteile werde auch von der Bp und in der Bescheidbegründung nicht behauptet. Der Anlegerprospekt…
…habe. Das Problem im Xy2 sei, dass es sich dabei um ein Anlegermodell handle, das durch eine Tochtergesellschaft der D-Bank vertrieben werde. Aufgrund einer Prospekthaftung, die dem Pachtvertrag zu Grund liege, könne mit vernünftigen Mitteln nicht eingegriffen werden, ohne die Anleger zu schädigen. Es…
…Gesellschaften oder Gemeinschaften mittels schriftlicher Unterlagen ist nach Auffassung des BMF unschädlich, sofern sich diese auf allgemeine Hinweise, welche aus zivilrechtlichen Gründen zur Abwendung eines Haftungsrisikos für den Anbieter erforderlich sind ("Prospekthaftung"), beschränkt. Im gegenständlichen Fall steht die Werbung mit Steuervorteilen aus zu erwartenden Verlusten…
…Höhe des steuerlichen Kapitalkontos zum Abschichtungsstichtag, das sich aus Einlagen und Entnahmen sowie Gewinn- und Verlustzuweisungen errechnet." Unter der Überschrift "Prospekthaftung" findet sich nachstehende Erläuterung: Alle für die Beurteilung der Veranlagung erheblichen Angaben dieses Prospektes sind sorgfältig und gewissenhaft erstellt. Die zugrundeliegenden wirtschaftlichen Daten und…
Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1997 bis 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Allgemeines zum Anlagemodell EACC Die in Bregenz angesiedelte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Mag. Gerda Danzl-Gabl über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. E. Igerz & Co, WTH GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, vom 19…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der BF BF2 GesmbH, vertreten durch die LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H., 8021 Graz, Niesenbergergasse 37, gegen die Kapitalertragsteuerhaftungsbescheide 2006-2009 des Finanzamtes FA vom 1.6.2011 zu…