…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe a) Erklärung - Bescheid In einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 machte der Berufungswerber (Bw.) ua. Ausgaben für einen Privatpilotenschein, und zwar laut eigener Aufstellung "Übersicht Steuerausgleich 2007" (AS 6) für theoretische Ausbildung (Kurskosten), praktische Ausbildung (Flugstunden…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter Tz 16 des Betriebsprüfungsberichts fest, dass der Bw Ausgaben für den Erwerb eines Privatpilotenscheines als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Seit dem Jahr 2001 seien jedoch nur jene Ausbildungskosten abzugsfähig…
…die zum D-Konzern gehört. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 machte der Bw ua Kosten für die Erlangung des Privatpilotenscheins als Werbungskosten geltend. Auf einen Vorhalt der belangten Behörde hin reichte er mit Schriftsatz vom 17.02.2011 die…
…auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien. Die Kosten für die Verlängerung des Privatpilotenscheines seien daher nicht abzugsfähig. Da bei den Aufwendungen für die Videolehrgänge ebenfalls der private Nutzen im Vordergrund stehe, hätten diese Aufwendungen…
…Rechtsmittel der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 eingebracht. Gleichzeitig wurde beantragt, eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Aufwendungen für den Erwerb eines Privatpilotenscheines als Werbungskosten (Fortbildungskosten). Der Bw. sei seit 1. Juli 1999 bei der Firma X-GmbH tätig…
…2003 nach § 295a BAO Verjährung bereits eingetreten. Im Übrigen vertrat das Finanzamt in diesem Bescheid vom 28. März 2011 die Ansicht, dass die Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheines als typische Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…
…Berufspilotenscheines nicht abzugsfähige Ausbildungskosten darstellen (vgl. VwGH vom 17.12.1980, 979/80). Mit der Erlangung des Privatpilotenscheines ist eine Berufsausbildung jedenfalls nicht beendet, da eine Erwerbstätigkeit, worunter der Beruf des Einzelnen zu verstehen ist, mit dem Privatpilotenschein, der gemäß § 28 Zivilluftfahrt-Personalverordnung, BGBl.Nr…
…den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die beiden Jahre 2003 und 2004 Aufwendungen, die ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. mit der Erhaltung seines Privatpilotenscheines erwachsen waren, als Werbungskosten geltend. Bei diesen Aufwendungen handelte es sich nach den Vorlageberichten des Finanzamtes im Wesentlichen…
…hinsichtlich der AfA abzugsfähig seien - sowie Navigationskarten und Fachliteratur eine Bestätigung des Dienstgebers hinsichtlich der arbeitsplatzbedingten Notwendigkeit vorzulegen sei (ESt-Akt 2001/6). Der Bw. antwortete, dass er 2000 den Privatpilotenschein, jedoch im Jahr 2001 mit der Ausbildung zum Berufspiloten begonnen hätte. Unter Verweis auf …
…dem Staat Geld koste. Rein zum Vergnügen bräuchte der Bw. die Weiterbildung zum Berufspiloten nicht, da er ohnehin bereits den Privatpilotenschein seit sechs Jahren habe, diese Ausbildung natürlich auch nicht steuerlich genutzt habe, und die Weiterbildung nun nur für berufliche Zwecke diene. Gerne sei der…
…Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 beantragte der Berufungswerber (kurz: Bw.) die Kosten der Erlangung eines Privatpilotenscheines in Höhe von € 3.904,- als Fortbildungskosten. Das Finanzamt…
…2009, eine Rechnung über konsumierte Schulungsflüge, und Kopien des Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses, des Privatpilotenscheines und des Berufspilotenscheines vor. Mit dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 12. Mai 2009 berücksichtigte das Finanzamt Aufwendungen für Arbeitsmittel in der Höhe von € 200,- als Werbungskosten. In der Begründung wurde ausgeführt…
…November 2005 begonnenen Hubschrauberausbildung einberufen worden. Er habe im Jahr 1999 den Privatpilotenschein und im Jahr 2003 den Berufspilotenschein mit Instrumentenflugberechtigung erworben. Im Zuge seiner Tätigkeit als Gendarm habe er als Sicherheitsbeauftragter auf internationalen Flügen und als Flugbeobachter bei Fahndungs- und Navigationsflügen von seinen fliegerischen…
…Immobilienstandorten deutlich erleichtert werde. Dass der Bf in der Lage sei, seine Ausbildung am Markt zu verwerten und Einnahmen zu erzielen, spreche für eine betriebliche Veranlassung. Der Bf habe den Privatpilotenschein (PPL - JAR); die Linienpilotenlizenz (ATPL Theorie Punitz); die IFR (Instrumentalflugausbildung), den VFR und IFR…
…Hubschrauber-Berufspiloten verwehrt worden, weil er Teile des Auswahlverfahrens nicht bestanden habe. Die Ausbildung für den Hubschrauber-Privatpilotenschein habe der Bf daher aus persönlichem Interesse – wie in der genannten Stellungnahme ausgeführt – im Jahr 2005 begonnen. Gem. RZ 360 Lohnsteuerrichtlinien 2002 seien Bildungsmaßnahmen, die aus Gründen…
…den Hubschrauber Privatpilotenschein (45 Flugstunden, 108 h Theoriekurs in Luftrecht, allg. Luftfahrzeugkenntnisse, Navigation/Geografie, Wetterkunde, Aerodynamik, menschl. Leistungsvermögen, Flugbetriebliches Verfahren, Flugleistung und –planung). Am 21.09.2006 legte der Bf die Prüfung für den Privat-Hubschrauberpilotenschein erfolgreich ab. Die Kosten des Erwerbes dieses Privatpilotenscheines macht…
…gewesen sei, kennengelernt. Herrn B. und Herrn D. habe die Fliegerei verbunden. Herr B. besitze den Privatpilotenschein. So sei man auf die Idee gekommen, die S. auszubauen, da sich bei gegebener Auslastung der Flugzeuge ein Investment rentieren sollte. Die S. sei im Jahr 2003 gegründet…
…weitere Lebensplanung nicht möglich gewesen sei, habe er im Jahr 2009 beschlossen, seine private Pilotenausbildung zu einer beruflichen Ausbildung zu erweitern (die Linienpilotenausbildung baue auf dem Privatpilotenschein auf) und als Pilot Fuß zu fassen. Derzeit befinde sich der Bf. daher in der Linienpilotenausbildung bei der…
…die Ausbildung zum Berufs-Hubschrauberpiloten in der Höhe von € 30.148,39 geltend. Mit Bescheid vom 12. März 2008 erkannte das Finanzamt die auf den Privatpilotenschein entfallenden Aufwendungen in der Höhe von € 19.400,- nicht als Werbungskosten an. Begründend führte das Finanzamt aus…
…zeitlicher Hinsicht überwiegen. Da der Bw. kein eigenes Flugzeug besitze und für das hobbymäßige Fliegen bereits der erste Abschnitt mit dem Erwerb des Privatpilotenscheins (PPL) genügt hätte, sei eine Befriedigung privater Interessen ausgeschlossen. Die Beweggründe für eine Umschulung könnten durch äußere Umstände, zB wirtschaftlich bedingte…