…ihren russischen Vertragspartnern zur Verfügung gestellt worden, die den Verdacht nahe legten, dass es sich um Fälschungen handle bzw bei denen Unstimmigkeiten bestünden, welche einer Anerkennung als Primärnachweis entgegenstünden. Die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen sei rechtswidrig, solange noch nicht feststehe, dass Sekundärnachweise nicht beschafft werden könnten…
…ihren russischen Vertragspartnern zur Verfügung gestellt worden, die den Verdacht nahe legten, dass es sich um Fälschungen handle bzw bei denen Unstimmigkeiten bestünden, welche einer Anerkennung als Primärnachweis entgegenstünden. Die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen sei rechtswidrig, solange noch nicht feststehe, dass Sekundärnachweise nicht beschafft werden könnten…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D-GmbH, Adresse, vertreten durch PNHR Dr. Pelka & Kollegen, Rechtsanwälte, 20095 Hamburg, Ballindamm 13, vom 28. Februar 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 24. Jänner 2006 betreffend Ausfuhrerstattung, Sanktion und Zinsen entschieden: Der…
…Hinsichtlich des Dokumentes betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr in das Drittland führte die Bf. aus, Primärnachweise seien in Russland schwer zu erhalten gewesen. Die belangte Behörde habe auch in anderen Fällen Ankunftsnachweise der SSS, akzeptiert. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Bf…
…4.4.2000 mit dem russischen Zollbeleg TD 1 Nr.67465213 (Abfertigungszl. 22601/27129/006227) einen sog. "Primärnachweis" iSd Art.16 Abs.1 der VO 800/1999 vorgelegt. Nachforschungen des Hauptzollamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde hätten allerdings ergeben, dass es sich dabei um eine Fälschung handle…
…den Erfordernissen des Art.16 der VO (EG) Nr.800/1999 entsprechende Unterlagen und Beweismittel (also entweder "Primärnachweise" iSd Art.16 Abs.1 lit.a) und b) der VO (EG) Nr.800/1999 oder "Sekundärnachweise" iSd Art.16 Abs.2 lit.a) bis g) leg…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vertreten durch B., vom 28. Februar 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 23. Jänner 2006, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die A. (Bf.), meldete am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D-GmbH, Adresse, vertreten durch PNHR Dr. Pelka & Kollegen, Rechtsanwälte, 20095 Hamburg, Ballindamm 13, Deutschland, vom 27. Februar 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 17. Jänner 2006, Zl. 610/0000/4/1999, betreffend…
…Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe b der VO (EG) 800/1999 (Primärnachweis). Dem Zollamt zugeleitet wurde zudem das Original des Kontrollexemplares T5 (KE T5) auf welchem der erforderliche Vermerk der Ausgangszollstelle im Feld J über das Verlassen der Erzeugnisse aus der Gemeinschaft nicht ausgewiesen war…
…Die Berufung hatte keinen Erfolg; mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2006 wurde die Berufung unter Hinweis auf den fehlenden Primärnachweis iSv Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a) VO 3665/87 als unbegründet abgewiesen. Die Sanktionsvorschreibung wurde durch den Spruch des Bescheides, in Verbindung mit der…
…800/1999 bestimmt, sind diese Unterlagen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung einzureichen. Laut Aktenlage sind im streitgegenständlichen Fall die für den Erhalt des differenzierten Teiles der Erstattung erforderlichen Unterlagen (Primärnachweis, Beförderungspapier) bislang nicht vorgelegt worden. Da aber der Erstattungswerber…
…800/1999 bestimmt, sind diese Unterlagen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung einzureichen. Laut Aktenlage sind im streitgegenständlichen Fall die für den Erhalt des differenzierten Teiles der Erstattung erforderlichen Unterlagen (Primärnachweis, Beförderungspapier) bislang nicht vorgelegt worden. Da der Erstattungswerber auch…
…Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. Die Bf. hat sich entschieden, die Fotokopie eines Zolldokuments als Primärnachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 vorzulegen. Diese Fotokopie ist auf der Rückseite zwar beglaubigt, diese Beglaubigung stammt jedoch entgegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH-KG, über die Beschwerde vom 19.10.2015, eingelangt am 21.10.2015, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011, 2012 und 2013 der belangten Behörde Finanzamt vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, unvertreten, aufgrund der Bescheidbeschwerde vom 5. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 07. Juli 2010, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 2. April 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Johann Smolka, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1994 und 1995 nach in Wien durchgeführter mündlicher…
8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im EWR-Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von…
1.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle Durchgangszollstelle ist die Eingangszollstelle jedes EFTA-Landes, dessen Gebiet berührt werden soll, und, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde, die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft wiedereingeführt werden, oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch INTEGRA Steuerberatungs GmbH, Sanzingasse 8, 1100 Wien und Gerhard Stich, Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater Schulweg 2, 3442 Langenschönbichl, und Salztorgasse 5, 1010 Wien, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde des Beschwerdeführers BF, WOHNANSCHRIFT gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5600 St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser betreffend die…