…und vom Nachfolger neu begründet werden muss (VwGH 10.6.1980, 2420/79). Rz 2296: Ist der Rechtsvorgänger (Praxisinhaber) weiter im Betrieb tätig, ist der Praxiswert nicht abnutzbar (VwGH 25.5.1988, 87/13/0159); ebenso bei Unternehmensfortführung in bloß geänderter Rechtsform oder anderer gesellschaftsrechtlicher…
…entgeltlich erworbene Firmenwert (Praxiswert) länger als sechs Monate eines Wirtschaftsjahres im Anlagevermögen, so ist gemäß § 7 Abs. 2 EStG 1988 der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte. 7.5.4 Teilwertabschreibung Rz 3192: Der entgeltlich erworbene Firmenwert (Praxiswert) eines bilanzierenden Unternehmens…
…Vergleich zu anderen Komponenten des Praxiswertes. Dies gilt nicht nur für die unterschiedlichen Berufsgruppen der freien Berufe, sondern kann auch bei unterschiedlichen Strukturen innerhalb einer Berufsgruppe, zB jener der Ärzte, zutreffen. Als Richtlinie kann daher gelten, dass die Nutzungsdauer des Praxiswertes zwar im Standardfall mit…
… 124, 125 BAO | Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 nicht möglich | Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 möglich | Keine gesetzliche Nutzungsdauer für erworbenen Firmenwert (Praxiswert), siehe Rz 3188 ff | Gesetzliche Nutzungsdauer von 15 Jahren für erworbenen Firmenwert (§ 8 Abs. 3 EStG 1988) |…
…Inhaber einer Steuerberatungskanzlei diese an eine Steuerberatungs-GmbH, die er nunmehr als Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Mandantschaft vertritt, stellen die ihm auf den Praxiswert zugewendeten Pachtzinsen keine Betriebsausgaben, sondern verdeckte Ausschüttungen dar (siehe EStR 2000 Rz 2294). Bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften…
…Vorhandensein des positiven Verkehrswertes gehört zu den Anwendungsvoraussetzungen. Das Fehlen eines positiven Verkehrswertes führt zur Nichtanwendbarkeit des Art. III UmgrStG. Ein Firmen- oder Praxiswert, der einzig und allein auf dem persönlichen Ruf und dem Bekanntheitsgrad des Einbringenden basiert, kann nicht übertragen werden und ist daher…
…zusammengeschlossen. Der Bf habe die Ausstattung der Ordination sowie den Patientenstock in die Gesellschaft eingebracht. Laut Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag habe der einvernehmlich festgestellte Praxiswert bei Gesellschaftsgründung 300.000,00 Euro betragen. Es liege daher ein steuerwirksamer Tauschvorgang vor, der zu einer fiktiven Betriebsaufgabe mit Veräußerungsgewinnbesteuerung…
…Darüber hinaus beziehen sich die Rz 3187 - 3190 explizit nur auf den Praxiswert eines freiberuflich Tätigen und sind keinesfalls auch auf das Gewerbe eines Rauchfangkehrers anzuwenden. Da das Finanzamt im Jahr 2003 die Kürzung der AfA zu Unrecht nicht vorgenommen hat und es dem UFS…
…Quantschnigg § 8, Tz. 44, Seite 466: "Die Nutzungsdauer für den Praxiswert ist nicht gesetzlich bestimmt. Sie ist daher nach den allgemeinen AfA-Regeln zu schätzen. Als Faustregel kann eine Nutzungsdauer von 3 - 5 Jahren angenommen werden". Von welchem "Standard" die Betriebsprüfung ausgeht, ist nicht nachvollziehbar…
… 8, Tz. 44, Seite 466: "Die Nutzungsdauer für den Praxiswert ist nicht gesetzlich bestimmt. Sie ist daher nach den allgemeinen AfA-Regeln zu schätzen. Als Faustregel kann eine Nutzungsdauer von 3 - 5 Jahren angenommen werden". Von welchem "Standard" die Betriebsprüfung ausgeht, ist nicht nachvollziehbar. Im…
…Einbringungsvorgängen, beurteilt den Einbringungsvorgang in die Stb.GmbHals "verunglückt" und ermittelt einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn von € 303.091,28. Des Weiteren wird die Einbringung der Miteigentumsanteile als Tausch behandelt. In Tz 3 und 4 werden ein entgeltlicher Erwerb eines Praxiswertes und ein Konvertierungsgewinn abgehandelt. Tz…
…Jahres-AfA beim Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger (Rz 3132). Betriebliche Gebäudeinvestition des Mieters: Schätzungsmöglichkeit der Nutzungsdauer in Anlehnung an § 8 EStG 1988 (Rz 3124). Nichtabnutzbarer Praxiswert: Abschreibung auf 15 Jahre (Rz 3190). Teilwertabschreibung des Firmenwertes: Nachweis der Wertminderung durch entsprechende Tatsachen (Rz 3192); Einheitstheorie (keine Teilwertabschreibung…
…Abs. 3 EStG 1988 nicht umfasst. Ist der Praxiswert eines freiberuflich Tätigen abnutzbar (siehe EStR 2000 Rz 2287 ff), sind die Anschaffungskosten ggf. auf einen kürzeren Zeitraum als jenen nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 abzuschreiben. Da die Nutzungsdauer des Praxiswertes nicht gesetzlich geregelt ist…
…sind. Die beteiligten Ärzte müssen insbesondere am Gewinn und Verlust, an den stillen Reserven der in der Gemeinschaft genutzten Wirtschaftsgüter sowie am gemeinsamen Firmenwert (Praxiswert) beteiligt sein. Eine weitere Voraussetzung für die Annahme einer Praxisgemeinschaft ist die gemeinschaftliche Anstellung allfälliger für die Ärzte tätiger Arbeitnehmer…
…zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, darf die Eigenschaft des einzubringenden Vermögens als Betrieb oder Teilbetrieb nicht verletzen. Eine Betriebsaufspaltung im Wege des Zurückbehaltens des gesamten Anlagevermögens einschließlich nicht aktivierter Wirtschaftsgüter (zB Firmen- oder Praxiswert) kann daher nicht unter Art. III UmgrStG fallen. Das Zurückbehalten einzelner Anlagegüter…
…Falle der Realteilung einer Personengesellschaft, für die vereinbart ist, dass weder bei Ein- noch bei Austritt der Gesellschafter weder stille Reserven noch ein Firmenwert/Praxiswert abgegolten werden (siehe Rz 1330a), kann es bei den Nachfolgeunternehmern nicht zu einer Bildung von Ausgleichsposten kommen. Wird hingegen - mangels…
…vertreten worden, dass der Veräußerungsgewinn bei Dr. ***Bf2*** und der bei Dr. ***A*** im Rahmen des Erwerbs des Mitunternehmeranteils zu aktivierende Praxiswert (§ 6 Z 8 lit b EStG) korrespondierende und letztlich sogar betragsidente Größen sein müssten. Dies wäre auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass…
…damals zuständigen Richter ein Erörterungstermin abgehalten. Der darüber aufgenommenen Niederschrift ist im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen: Der Vertreter des Bf2 sagte, dass der Praxiswert der Bf1 nicht dem Veräußerungsgewinn des Bf2 entsprechen könne. Das bisherige schriftliche Beschwerdevorbringen werde dahingehend ergänzt, dass jedenfalls die begehrten Korrekturen…
…Daraus lässt sich ablesen, dass dies auch für den Witwenfortbetrieb gegolten hätte, wenn dieser ein positives wirtschaftliches Ergebnis gebracht hätte. Bei Übergabe an einen Nachfolger hätte der Praxiswert (Firmenwert der Arztpraxis, welcher sich aus dem Kundenstock ergibt), lukriert werden können. Dieser ist durch die Aufgabe…
…nicht auf andere Personen übertragbar sind und dass im Falle eines entgeltlichen Erwerbes durch einen fremden Dritten dieser fremde Dritte für die nicht übertragbaren Werte auch kein Entgelt bezahlen würde, weshalb ein derartiger Firmen- oder Praxiswert nicht übertragen werden kann (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG…