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UP-45009. Einbeziehung der Zollunionswaren in die Präferenzabkommen der EU und Türkei
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

9. Einbeziehung der Zollunionswaren in die Präferenzabkommen der EU und Türkei Die Bestimmungen des Grundbeschlusses über den freien Warenverkehr gelten auch für Waren, die in einen Teil der Zollunion mit einem Nachweis der Ursprungseigenschaft der Türkei oder der Gemeinschaft eingeführt werden, der in einem Staat…

BMF-010310/0119-IV/7/2014Neuaufbau der Systematik der Arbeitsrichtlinien im Bereich "URSPRUNG UND PRÄFERENZEN" (UP) mit Wirkung ab 1. Juli 2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0119-IV/7/201411.06.2014

Auf Grund verschiedener Änderungen (zB e-Zoll) und der zahlreichen neuen Abkommen der EU - die immer mehr vom "EU-Standardprotokoll" abweichen - wurde das System der UP-Arbeitsrichtlinien überarbeitet, völlig neu gestaltet und an die neuesten Entwicklungen angepasst. Gleichzeitig wurde auch das Nummerierungssystem an die globalen…

UFSZ3K ZRV/0035-Z3K/08Verletzung eines Drawback-Verbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)04.06.2008

…zu den Anschreibenummern laut Beilage 2 der Niederschrift vom 29. Juni 2006, Zahl: 600/000000/2004, eine Verletzung des in den entsprechenden Präferenzabkommen vorgesehenen Verbotes der Zollrückvergütung oder Zollbefreiung (so genanntes Drawback-Verbot) festgestellt. Mit Bescheid vom 20. Juli 2006, Zl. 600000/00000/1/2006…

UP-60003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-40023. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen der einzelnen Vertragspartner erfasst sein; 2. die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne…

UP-40013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Die Ware muss vom jeweiligen Abkommen der einzelnen Vertragspartner erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne…

UP-61003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien14.02.2025

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-71003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien03.09.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Abkommen erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines Vertragspartners sein (Abschnitt…

UP-42003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-45203. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien09.08.2024

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-40012. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst…

UP-40002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst…

UP-46003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-43003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom multilateralen EWR-Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln…

UP-42002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EFTA-Länder sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung…

UP-62003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Abkommen erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines der unterzeichnenden Andenstaates…

UP-65003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Abkommen erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines Vertragspartners sein (Abschnitt…

UP-43002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien12.05.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse des EWR sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen…

UP-43004.2. Bilaterale Abkommen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

4.2. Bilaterale Abkommen 4.2.1. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Bestimmte in Form von Briefwechsel zwischen den Vertragsparteien bilateral abgeschlossene Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse basieren auf Protokoll Nr. 42. Für die unter diese Abkommen fallenden Waren werden Präferenzen nur unter den in diesen Abkommen festgelegten Voraussetzungen…

UP-52013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Abkommen erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" einer Vertragspartei sein (Abschnitt…