…oder grob fahrlässiges Verhalten nicht vorgeworfen werden, ist daher unbeachtlich, da die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden voraussetzt. Wie in der Berufungsvorentscheidung bereits zutreffend ausgeführt wurde, gilt eine Abgabe bei Überweisung auf ein Postscheckkonto gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO erst am Tag der…
…jenes Postamt, das die Auszahlung vorzunehmen hat. 2.1.4. Überweisung auf das Postscheckkonto (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO) Rz 107: Bei Überweisungen auf das Postscheckkonto tritt die Tilgungswirkung stets am Tag der Gutschrift ein. Sonstige Konten bestehen derzeit nicht. 2.1.5. Einzahlung…
…Überweisungen im Sinn des § 211 Abs. 1 lit. d BAO gelte der Tag der Gutschrift (auf dem Postscheckkonto) als Entrichtungstag. Fristgerecht beantragte die Bw. mit Schreiben vom 10. März 2003 die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend wurde dabei ausgeführt…
…das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt in den Fällen des Abs. 1 lit. c die Auszahlung oder Überweisung durch das Abgabepostamt oder in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto…
…dann wird die Bank nach der bereits bisher (im Geltungsbereich des DBA-USA-1956) geübten Praxis auch weiterhin (im Geltungsbereich des DBA-1996) die Differenzsteuerbeträge einbehalten und (unter formloser brieflicher Anmeldung) auf das Postscheckkonto des BM für Finanzen zwecks Rückleitung in die USA einzuzahlen haben…
…am 9. Juli 2009 zur Überweisung gebracht worden seien. Unter Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO hätte die Gutschrift auf dem Postscheckkonto der empfangsberechtigten Kasse am 13. Juli 2009 erfolgen müssen. Wie am Abgabenkonto ersichtlich, sei die Gutschrift erst am 14. Juli…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Wirksamkeit 2.10.2001 wurden von der Bw. 2,042.030,00 S (148.400,10 €) auf das Postscheckkonto des Finanzamtes überwiesen. Auf dem…
…sind in § 65 Abs. 1 ZollR-DG aufgezählt: Einzahlung mit Erlagschein, Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse auf Grund einer Überweisung dorthin, Zahlung mit Scheck oder anderen unbaren Zahlungsmitteln oder fremden Währungen, soweit ihre Einlösung oder Umwechslung sichergestellt ist; inwieweit dies…
…im Sinn des Art. 109 UZK auch zukommt 1.der Einzahlung mit Erlagschein, 2.der Gutschrift am Postscheckkonto oder sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse auf Grund einer Überweisung dorthin, 3.der Zahlung mit Scheck oder anderen unbaren Zahlungsmitteln oder fremden Währungen, soweit ihre Einlösung oder…
…| 3679 | + | *****,00 (6) Die Zollämter werden angewiesen, Barsicherstellungen gesondert für jeden Einzelfall mit Erlagschein unter Angabe der WE-Nr., des Namens des Wirtschaftsbeteiligten sowie der VO 2185/87 (Kreisverkehr) unverzüglich auf das Postscheckkonto des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle für Ausfuhrerstattungen, PSK-Konto-Nr…
…Gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO würden Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto des Finanzamtes am Tag der Gutschrift als entrichtet gelten. Die grundsätzliche Regelung des § 217 Abs. 1 BAO mache den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages allein davon abhängig, dass eine…
…Abgabepostamt oder in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist, so hat die Verspätung ohne Rechtsfolgen…
…1 BAO regle den Zeitpunkt der Entrichtung für bestimmte Entrichtungsformen. Im Falle der Überweisung auf das Postscheckkonto des Finanzamtes gelte die Abgabe am Tag der Gutschrift auf dem Postscheckkonto des Finanzsamtes als entrichtet. Im beschwerdegegenständlichen Fall sei dies der 20.04.2014 (richtig 19.04…
…211 Abs. 1 BAO würden Abgaben in folgenden relevanten Fällen als entrichtet gelten: lit d): mit dem Tag der Gutschrift auf dem Postscheckkonto des Finanzamtes, lit g): bei Übertragungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch…
…2013), sondern "17.05.2013" ausgewiesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4.7.2013 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Im Fall der Überweisung auf das Postscheckkonto des Finanzamtes würden Abgaben am Tag der Gutschrift auf diesem Konto als entrichtet gelten (§ 211 Abs. 1 lit…
…der Karfreitag und der 24.Dezember nicht einzurechnen. Die Respirofrist steht zu bei Einzahlungen durch Postanweisung, bei Überweisung auf das Postscheckkonto, bei Überweisung auf ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kassa und bei Gutschrift eines Schecks im Verrechnungsweg. Für den streitgegenständlichen Fall bedeuten die obigen Ausführungen…
…d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet…
… 210 Abs. 1 BAO mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97) dieses Bescheides fällig. Die Entrichtung hat auf das Postscheckkonto Nr. 5.504.350 des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien zu erfolgen; auf dem Erlagschein ist beim Verwendungszweck die Abgabenkontonummer 099-0485 anzugeben. Entscheidungsgründe Am 6…
…zur Abgabenentrichtung einräumen soll, sondern der Gesetzgeber erkennbar davon ausging, dass die Bearbeitung von Banküberweisungen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei Überweisungen auf das Postscheckkonto tritt die Tilgungswirkung stets am Tag der Gutschrift ein. Im vorliegenden Fall wurden die am 15. Juni 2009 fälligen…
…Ablauf der dort genannten Frist. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO geltend Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt gemäß § 211 Abs. 2 BAO in den Fällen des Abs. 1 lit…