…steht. Richtigerweise wurden nunmehr die Anschaffungskosten um die nicht abzugsfähige Vorsteuer und die nicht rückerstattete NoVA erhöht, die Nutzungsdauer auf acht Jahre ausgedehnt (weil keine gewerbliche der Fahrzeuges vorliegt) und mangels diesbezüglicher Vorsteuerabzugsberechtigung die Brutto-PKW-Aufwendungen berücksichtigt. Gemäß § 115 Abs. 2 BAO ist den…
…für die Pkw-Aufwendungen anzusetzenden Betriebsausgaben hat daher gemäß § 184 BAO im Schätzungsweg zu erfolgen. Aus den vom Bw erzielten Einnahmen und den geltend gemachten Kilometern ergeben sich bei Ansatz des amtlichen Kilometergeldes von 0,356 € folgende Beträge: Die geltend gemachten Aufwendungen sowie…
…25a UStG 1994 oder in einem anderen Mitgliedstaat von der Regelung der Art. 357 bis 369 Richtlinie 2006/112/EG Gebrauch gemacht hat. Welche Vorsteuern im Einzelfall abziehbar sind (z.B. für PKW-Aufwand), richtet sich nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des österreichischen Rechts (vgl. Ruppe…
…Berufung als unbegründet ab. Erstattungs- bzw. abzugsfähig seien nur die Vorsteuern, die nach dem österreichischen UStG 1994 abgezogen werden könnten. Aufwendungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen berechtigten nicht zum Vorsteuerabzug. Ausgenommen seien lediglich Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt seien, sowie Kraftfahrzeuge…
…Vorsteuerbetrag idHv. € 274,42. Begründend wurde wiederum auf die nicht zu erstattende Umsatzsteuer aus Katalogleistungen an ausländische Unternehmer verwiesen, sowie auf die nicht bestehende Vorsteuerabzugsberechtigung im Zusammenhang mit PKW-Aufwendungen und die nicht abzugsfähigen Privataufwendungen gem. § 20 EStG 1988. Dagegen brachte die Bw. ein…
…Ansicht, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung von einer überwiegend betrieblichen Nutzung des Pkw auszugehen ist. Wenn das Kfz zum Betriebsvermögen gehört, kann das Kilometer-Geld nicht berücksichtigt werden, sondern die tatsächlichen Kfz-Kosten. Der Berufungswerber hat daher die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für das Kfz. nachzuweisen…
…und der PKW BMW 530 d A zu Recht aus dem Betriebsvermögen der Ordination auszuscheiden war. Wenn der Bw. die Ausführungen in den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes 2001/14/0090 vom 29.5.2001 und 93/13/0008 vom 29.5.1996 zitiert, wonach bei Aufwendungen…
…Vorsteuern für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Miete eines Personenkraftwagen (=Pkw) nach österreichischem Recht nicht abzugsfähig. Die Vorsteuern für Aufwendungen im Zusammenhang mit Pkw seien somit nicht zu erstatten. Der Rechnung Sequenznummer 77 fehlten die Merkmale einer Rechnung nach den Bestimmungen des …
…Es werde daher beantragt, die angefochtenen Einkommensteuerbescheide insofern abzuändern, als die Luxustangente bei der Berechnung der PKW-Aufwendungen überhaupt nicht anzuwenden sei. In eventu werde beantragt, die Berechnungsbasis auf Grund des von der Leasingfirma ausgewiesenen Anschaffungswertes von S 800.000,- netto neu zu berechnen. Mit…
…sei, ist entgegenzuhalten, dass nach Auffassung des VwGH und herrschender Literaturmeinung nicht nur die reinen Fahrtkosten, sondern alle Aufwendungen, die durch die Benützung des PKW entstehen, also auch Garagierungskosten, unter die mit Fahrten des Steuerpflichtigen zwischen Wohnort und Arbeitsstätte verbundenen Ausgaben zu subsumieren sind (vgl…
…Kundenbesuche machen müsse und diese je nach der Sinnhaftigkeit entweder mit dem Auto oder öffentlich zurücklege, habe ein Recht zur Geltendmachung ihrer Kfz-Aufwendungen. Da sie den PKW überwiegend zur Einkünfteerzielung nutze, müsse sie die tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung eines angemessenen Privatanteiles ansetzen. Die Ansicht…
…abzuerkennen: | Wirtschaftsjahr | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | PKW-Aufwendungen (abzugsfähig) | 595,62 € | | | | Parkstrafen (abzugsfähig) | 604,09 € | 388,40 € | | | nicht abzugsfähige Strafen | 189,00 € | 85…
…AP | 1.388,71 | 526,00 € | 6.197,00€ | 4.954,68 € | PKW-Aufwendungen (abzugsfähig) | 595,62 € | | 3.967,50 € | 4.535,68 € | Parkstrafen | 604,09 € | 441…
…zumal auch von diesen Fahrzeugen kein Vorsteuerabzug zustehe. Dem Kürzungsbetrag aus dem Titel nichtabzugsfähige PKW-Aufwendungen in Höhe von 4.205,94 € schließe sich die Bf. der Rechtsmeinung des Bundesfinanzgerichtes an. In einem weiteren E-Mail konnte über die sonstigen Korrekturen in Höhe von…
…aufrecht: 1. Beitrag an die Kammer der A. in Höhe von € 150.- und 2. Pkw- Aufwendungen (Kilometergelder) für beruflich veranlasste Reisen (vom Bw. eingeschränkt auf den Betrag von € 3.300.-) Über die Berufung wurde erwogen: Zu Pkt. 1 : Der vom Bw. im Jahr…
…Pkw-Teilkosten (unter Mitberücksichtigung meines Post-Polio-Syndroms und der damit verbundenen schon sehr stark fortgeschrittenen Gehstörung): 41.212,82 S." Mit Vorhalt vom 10. Juli 2001 forderte das Finanzamt den Bw. auf, die Belege über die geltend gemachten Aufwendungen vorzulegen und den Zusammenhang dieser…
…Nach den Feststellungen der Außenprüfung hat die Bf hingegen ab Beendigung des Dienstverhältnisses das Fahrzeug der Ehegattin zur Gänze für private Fahrten überlassen. Die laufenden PKW-Aufwendungen für den Toyota Corolla wurden als nicht betrieblich veranlasst beurteilt und als verdeckte Ausschüttungen qualifiziert. Strittig ist daher…
…PKW-Angemessenheitsverordnung knüpfe an bestimmte Aufwandsgruppen und nicht an den Gesamtaufwand über mehrere Jahre an. Mit Schreiben vom 19.10.2017 wurde von der BF ein Vorlageantrag eingebracht. Ergänzend vorgebracht wurde, dass es zu hinterfragen sei, ob die in der Verordnung "Angemessenheit von Pkw-Aufwendungen…
…Tz. 29 des Betriebsprüfungsberichtes wurde unter Hinweis auf Tz. 23a die nicht zum Abzug zugelassene Vorsteuer in Zusammenhang mit PKW-Aufwendungen bereits von der Betriebsprüfung als zusätzlicher Aufwand anerkannt. Lt. Erklärung und Berufung wurden für Seminare und Kongresse Aufwendungen i. H. von S 33.490…
…2.588,11 | Betriebsausgaben | 3577,13 6.) Mittels Beschwerdevorentscheidung vom 13.05.2014 berücksichtigte das Finanzamt die geschätzten PKW-Aufwendungen sowie einen Gewinnfreibetrag als Betriebsausgaben und legte Einkünfte iHv 7.772,30 € der Besteuerung zugrunde. 7.) Auf Basis weiterer vorgelegter Unterlagen beantragte…