…die Strafbarkeit geht, sondern um Verantwortlichkeiten, kann jemand auch ohne persönliche Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden. Der Hauptverpflichtete wird, selbst wenn er keine eigene Pflichtverletzung begangen oder eine Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat, für fremdes Handeln als Schuldner in Anspruch genommen, ohne dass es…
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil dazu im Wesentlichen zum Ausdruck gebracht, dass es dahingestellt sein kann, ob auch andere Personen ebenfalls Zollschuldner geworden sind, da eine Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner bereits auf Grund der - sich aus dem eröffneten Versandverfahren für den…
…die Strafbarkeit geht, sondern um Verantwortlichkeiten, kann jemand auch ohne persönliche Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden. Der Hauptverpflichtete wird, selbst wenn er keine eigene Pflichtverletzung begangen oder eine Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat, für fremdes Handeln als Schuldner in Anspruch genommen, ohne dass es…
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil dazu im Wesentlichen zum Ausdruck gebracht, dass es dahingestellt sein kann, ob auch andere Personen ebenfalls Zollschuldner geworden sind, da eine Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner bereits auf Grund der - sich aus dem eröffneten Versandverfahren für den…
…März 2015, Zahl: 520000/xxxx/02/2015, betreffend eine Zollschuldentstehung durch Pflichtverletzung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfas-sungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Das Zollamt Linz Wels…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und Hofrat Karl Heinz Klumpner BA über die Beschwerde des Herrn A, Anschrift, vertreten durch Tramposch & Partner OG, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Franz-Fischer-Str. 17a…
…von ihm verwalteten Mitteln zu entrichten, schuldhaft verletzt habe. Diese Pflichtverletzung sei ursächlich für den Abgabenausfall. Gegen diesen Haftungsbescheid sowie einen Umsatzsteuerbescheid für 2006 brachte der Bw. das Rechtsmittel der Berufung ein und ersuchte um Übermittlung des Umsatzsteuerbescheides 2006 bzw. der Festsetzungsbescheide für die geltend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Jürgen Dickmann, Rechtsanwalt, D-80802 München, Potsdamer Straße 4, vom 31. März 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 24. Februar 2009, Zl. 700000/00000/2008, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Der…
…nicht zweifelsfrei fest, dass es tatsächlich die Bf. war, die die Pflichtverletzung mit der Folge der Zollschuldentstehung zu vertreten hatte. Das Zollamt selbst hat somit Ermittlungen unterlassen, wer nun als Abgabenschuldner in Betracht gezogen werden soll. Das Zollamt hat es unterlassen zu ermitteln, wer tatsächlich…
…nicht zweifelsfrei fest, dass es tatsächlich die Bf. war, die die Pflichtverletzung mit der Folge der Zollschuldentstehung zu vertreten hatte. Das Zollamt selbst hat somit Ermittlungen unterlassen, wer nun als Abgabenschuldner in Betracht gezogen werden soll. Das Zollamt hat es unterlassen zu ermitteln, wer tatsächlich…
…des Unabhängigen Finanzsenates nicht zweifelsfrei fest, dass es tatsächlich die Bf. war, die die Pflichtverletzung mit der Folge der Zollschuldentstehung zu vertreten hatte. Das Zollamt selbst hat somit Ermittlungen unterlassen, wer nun als Abgabenschuldner in Betracht gezogen werden soll. Das Zollamt hat es unterlassen zu…
…rechtzeitig gemeldet worden wären, sei dem Bw. daher eine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Die Festsetzung zu einem Zeitpunkt nach bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit würde die Haftung des Vertreters für die Nachforderung nicht beeinträchtigen. Zur Haftung für die rückständige Umsatzsteuer 1998 hielt das Finanzamt fest, dass der Bw. als…
…die Zollschuld entstehen lässt, nicht mehr erfüllt wird. Im gegenständlichen Verfahren werden der Bf. Pflichtverletzungen - diesbezüglich siehe die Ausführungen unten - im Rahmen des Zolllagerverfahrens dahingehend zugeordnet, dass sie als Pflichteninhaberin eingelagerte Nichtgemeinschaftswaren jeweils über die zulässigen Lagerbehandlungen hinausgehenden Veredelungsbehandlungen unterzogen hat. Der jeweilige Zeitpunkt dieser…
…Fristüberschreitung der Frist nach Art. 560 ZK-DVO gekommen sei, würde eine willkürliche und beliebige Festlegung des Beginnes des Verfahrens der aktiven Veredelung zulassen und es könnte dadurch jede Pflichtverletzung im vorgelagerten Zolllagerverfahren der Beurteilung im Sinne des Art. 204 Abs. 1 ZK in Verbindung…
…weshalb er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die fälligen Abgaben entrichtet würden, widrigenfalls von der Abgabenbehörde die schuldhafte Pflichtverletzung der ihm auferlegten Pflichten angenommen werden dürfte. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung…
…Nichtgemeinschaftswaren, die mittels Wiederausfuhr gem. Art. 181 ZK aus dem Zollgebiet verbracht werden müssen. Durch die Wahl eines für die Wiederausfuhr von Nichtgemeinschaftswaren unzulässigen Zollverfahrens hat der Bf eine Pflichtverletzung im Sinne des Art. 204 ZK begangen. Trotz Verfehlungen entsteht gem. Art. 204 Abs. 1…
…er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet wurden, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache A., vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 14.6.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Feldkirch Wolfurt vom 16.05.2018, Zahl: **, betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Der…
… 80 BAO befugten Vertreters darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet worden seien, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Es wäre in der Verpflichtung des Bw. gewesen, für die Abfuhr der anfallenden Körperschaftssteuer…
…Für den Fall, dass der Bf eine Pflichtverletzung begangen hat, was ausdrücklich bestritten bleibt, würde die Bestimmung des Art 859 ZK-DVO zur Anwendung kommen und sohin eine Pflichtverletzung geheilt. Abschließend wird in der Beschwerde der Antrag gestellt, die Zollbehörde zweiter Instanz möge den gegenständlichen…