…41 Abs. 1 EStG 1988) Rz 909: Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist in den folgenden Fällen ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben: andere Einkünfte von mehr als 730 Euro (siehe Rz 910-910b), gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim…
…einer gemeinsamen Versteuerung von mehreren Pensionen, die durch eine Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt werden (zB Eigenpension und Witwer- bzw. Witwenpension) ist diese Voraussetzung nicht gegeben. Ein Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 liegt somit in diesen Fällen nicht vor, der Steuerpflichtige kann seinen Antrag…
…im Kalenderjahr 2022 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen habe, sei ein Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 gegeben, weshalb die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 als unbegründet abzuweisen gewesen sei. Im Vorlageantrag führte der Bf…
… 41 EStG, kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorliegen. Im vorliegenden Fall ist der Freibetragsbescheid unbestritten bei der Lohnverrechnung berücksichtigt worden. Es liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand nach § 41 Abs. 1 Z 4 EstG 1988 vor, der Antrag auf Veranlagung…
…Bezügen vom Amt der NÖ Landesregierung iHv EUR 33.385,13. Infolge der teilweisen Rückerstattung von Pflichtbeiträgen der Ärztekammer NÖ wurde der rückerstattete Betrag iHv EUR 6.311,11 in einem gesonderten Lohnzettel als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausgewiesen, wodurch der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog im Streitjahr 2020 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte (***2*** und ***3***). Mit Ergänzungsersuchen vom 22.11.2022 wurde der Bf. auf den Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG hingewiesen…
…wie in der Beschwerde beantragt, begehrt. Das Finanzamt legte am 16.11.2017 die Beschwerde samt Akt dem Bundesfinanzgericht vor und beantragte im Vorlagebericht die Abweisung der Beschwerde, da im gegenständlichen Fall ein Pflichtveranlagungstatbestand iSd § 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vorliege. Das Bundesfinanzgericht…
…dass im Zeitraum 01.04.2019 bis 30.04.2019 gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden seien. Damit sie ein Pflichtveranlagungstatbestand (§ 41 Abs 1 Z 2 EStG) verwirklicht worden und der Antrag auf Veranlagung könne daher nicht zurückgezogen werden. Mit Schriftsatz vom 05.08.2020 beantragte…
…31 an ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielt habe, liege somit ein Pflichtveranlagungstatbestand vor und sei eine Rücknahme des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich. Über die Beschwerde wurde erwogen: Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob aufgrund der im Jahre 2013 bezogenen ausländischen…
…3 unmittelbar in Anspruch genommen wird. § 39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden. Liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, kann ein vom Steuerpflichtigen gestellter Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch dann nicht zurückgezogen werden, wenn er vom Finanzamt nicht zur Abgabe einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung aufgefordert und…
… 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 lag in der bis 2011 gültigen Fassung ein Pflichtveranlagungstatbestand bereits auf Grund der Tatsache vor, dass ein Freibetragsbescheid ausgestellt wurde und die darin berücksichtigten besonderen Verhältnisse nicht in der ausgewiesenen Höhe bestanden. Im vorliegenden Fall steht außer Streit…
…wenn ein Pflichtveranlagungstatbestand iSd § 41 Abs 1 EStG 1988 idgF vorliegt. In dieser Beschwerdesache ist daher entscheidungsrelevant, ob einer der in § 41 Abs 1 EStG 1988 idgF aufgezählten Pflichtveranlagungstatbestände vorliegt. Im angefochtenen Bescheid sind außer den lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch vom Versicherungsträger gemeldete Krankengelder veranlagt worden…
…Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 15. Dezember 2003 bis 17. Dezember 2003 - wenn auch nur von 3 Tagen - ist nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben, sodass eine Veranlagung durchzuführen war. Wien, 8. September 2004
…möglich, nicht jedoch bei einer Veranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, also bei vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes. Da im berufungsgegenständlichen Fall ein solcher Pflichtveranlagungstatbestand (§ 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) vorliegt war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, 30. August 2004  …
…gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG bei Vorliegen von zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei. Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub seien im Sinne des § 67 Abs. 8 lit…
…sind. Nach § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 stelle der Bezug von Entschädigungen nach dem Heeresgebührengesetz einen Pflichtveranlagungstatbestand dar, weshalb eine Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung nicht zulässig sei. Mit Erlassung der Berufungsvorentscheidung wurde auch die Steuerberechnung in Bezug auf das Arbeitslosengeld geändert, sodass…
28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…
…ersehen werden kann, warum für das Jahr 2018 zwei Lohnzettel hätten ausgestellt werden sollen, und daher der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht vorliegt und auch kein anderer Pflichtveranlagungstatbestand erkennbar ist, muss von einer Pflichtveranlagung Abstand genommen werden, auch wenn der…
…werde, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege. Mit E-Mail vom 22.09.2025 beantwortete der Bf. den Beschluss im Wesentlichen dahingehend, dass er eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 gemacht habe und er habe dann nachzahlen müssen…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob ein Pflichtveranlagungstatbestand für das Jahr 2023 vorliegt. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden "Bf.") wurde am 25.10.2024 vom Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien (im Folgenden: "belangte Behörde"…