…die Personenbeförderung sowohl auf das Drittland als auch auf das Gemeinschaftsgebiet so gilt die gesamte Beförderungsleistung als im Drittland erbracht. Beispiel: Ein Reiseveranstalter bietet eine Mittelmeerkreuzfahrt mit Beginn und Ende in Triest an. Die in der Beförderung der Reisenden bestehenden Reisevorleistungen sind im Drittlandsgebiet als…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…entsprechend ihres Firmenwortlautes einen Hotel- und Beherbergungsbetrieb betreibt, um ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gehandelt hätte. Ebenso wurden keine Leistungspakete in Zusammenhang mit einer Beherbergung und einer Personenbeförderung wie etwa im Urteil des EuGH vom 22. Oktober 1998, Rs C-308/96 "Madgett und Baldwin…
…von Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen, den Ort bestimmter Dienstleistungen als im Inland statt im Drittlandsgebiet gelegen ansehen könne, wenn sich dort die tatsächliche Nutzung oder Auswertung befinde. Nach Ansicht des Gerichtshofes liege zwar bei derartigen Leistungen eine "Nutzung oder Auswertung" in Österreich vor, doch sind…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. 2a. Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der…
…Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. 2a. Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der…
…sind, b) die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen…
…die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden; b) die Beförderungen von Gegenständen nach und von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden; c) sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen, für die zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland…
…6 fallenden Umsätze, b) der Umsätze, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden, c) der Lieferungen, die nach § 3 Abs. 9 als im Inland ausgeführt zu behandeln sind. Nicht befreit ist die Vermittlung von Umsätzen durch Reisebüros für Reisende, wenn die vermittelten Umsätze in einem anderen…
…Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. 2a. Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der…
…Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. 2a. Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. 2a. Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der…
…sind, b) die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen…
…1 Z. 2 bis 6 sowie § 23 Abs. 5 UStG - Seeschifffahrt, Luftfahrt, grenzüberschreitende Personenbeförderung, Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet usw.) steuerfreie Umsätze erklärt hat. Daraus, dass für diese Zeiträume - und nur für diese Zeiträume - steuerfreie Umsätze erklärt wurden, kann keineswegs geschlossen werden, dass "der Betrieb umsatzsteuerbefreit" sei…
…Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. 2a. Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der…
…Eine Einfuhr liegt vor, wenn ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, gelangt. (2) Inland ist das Bundesgebiet. Ausland ist das Gebiet, das hienach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die…
…Eine Einfuhr liegt vor, wenn ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, gelangt. Abs. 2. Inland ist das Bundesgebiet. Ausland ist das Gebiet, das hienach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für…
…Eine Einfuhr liegt vor, wenn ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, gelangt. (2) Inland ist das Bundesgebiet. Ausland ist das Gebiet, das hienach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die…