…die zum einen hinzugeschätzt wurden und andererseits abzüglich jenes Umsatzes („K“), der erst im Folgejahr erklärt wurde, jedoch aufgrund des zu beachtenden Grundsatzes der Periodenrichtigkeit dem Jahr 2010 zuzurechnen ist. Wie sich aus obiger Tabelle ersehen lässt, ergibt sich somit für den Bf. kein „Vorteil“…
…aktuellen Abrechnungszeitraum verlagert werden. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung zu (siehe Rz 2153 ff). Erfolgsabgrenzungen, die die Periodenrichtigkeit des Ergebnisses erhöhen, sind zulässig (siehe Rz 2395 ff und 3327 ff). 6.2.2.3 Stichtagsprinzip Rz 2130: Die Bewertung in…
…Firmenwert im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG 1988 ist eine Teilwertabschreibung eines solchen Firmenwertes dem Grunde nach unter Beachtung des Vorliegens entsprechender Gründe und der Periodenrichtigkeit zulässig (VwGH 2.3.2006, 2002/15/0158). Rz 169: Die Veräußerung des Betriebes, dessen verschmelzungsbedingter Übergang zur…
…im Einzelunternehmen gebildet, die dort offensichtlich überhaupt nichts verloren hat. Dem entsprechend war die Rückstellung im Ursprungsjahr der Bildung falsch. Eine nicht zu bildendende Rückstellung kann nicht in einem Folgejahr ertragswirksam aufgelöst werden (Grundsatz der Periodenrichtigkeit). Prozesskosten und Schadenersatz sind nur dann abzugsfähig, wenn sie…
…abstellt. Die Ermittlung bezieht sich im Gegensatz zu Abs. 1 dem Grunde nach auf eine Gegenüberstellung der zugeflossenen Betriebseinnahmen und abgeflossenen Betriebsausgaben, der Grundsatz der Periodenrichtigkeit gilt - abgesehen von der Behandlung des Anlagevermögens - nicht (Knechtl/Winkler/Unger in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 4 Anm…
…folgt, dass innerhalb des von den steuerlichen Vorschriften vorgegebenen Rahmens eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung für die steuerliche Gewinnermittlung besteht (VwGH 30.10.2003, 99/15/0261). Das Prinzip der Periodenrichtigkeit führt dazu, dass Aufwendungen nur Wirtschaftsjahre belasten dürfen, zu denen sie wirtschaftlich gehören (Jakom/Laudacher…
…anderen wirtschaftlichen Grundlagen beruhe, schon deshalb keine gültige Regel mehr dar, weil damit die Periodenrichtigkeit des Ergebnisses nicht mehr korrekt dargestellt werde, sondern sich bei allfälliger Versilberung des „Restfirmenwertes" im Jahr der Realisierung vermutlich ein entsprechender Verlust ergeben würde. Schließlich sei festgehalten, dass die RZ…
…wie in dem Punkt, dass nach der in Österreich vertretenen Rechtsansicht der Werterhellungszeitraum nicht mit der gesetzlichen Frist zur Aufstellung einer Bilanz begrenzt ist. Die Berichtigung einer Steuerbilanz ist vielmehr aus Gründen der Periodenrichtigkeit zeitlich unabhängig ab der Kenntnis des Fehlers durchzuführen, soweit dies verfahrensrechtlich…
…der Subunternehmerleistungen und deren steuerlichen Folgen sowie auf der Zurechnung der Arbeitnehmer an die Bw. beruhen. Selbst wenn man der Ansicht der Betriebsprüfung folge, sei die Gewinnermittlung hinsichtlich der Periodenrichtigkeit völlig falsch. So seien die in den Rechnungen der A. Bau GmbH und der B…
…Quantschnigg/Schuch bezeichnen Rückstellungen als Verpflichtungen "schwächerer Art" (ESt-HB, § 6, Rz 158), die die Periodenrichtigkeit der Gewinnermittlung gewährleisten sollen. (b) Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften sind nicht durch Verbindlichkeitsrückstellungen zu erfassen, vielmehr kommen hierfür Rückstellungen für drohende Verluste in Betracht. Auch Zorn (Hofstätter/Reichel, § 9…
…ob nicht aus der nur teilweisen Anerkennung der Vorsteuern in den Jahren 1992 und 1993 diese nicht anerkannten Teile bereits ab 1989 als Rückstellungen im Sinne der Periodenrichtigkeit anzuerkennen wären. Für das Jahr 1990 ist sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Gewerbesteuer berufungsgegenständlich…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
Unter Treu und Glauben versteht man, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Dieser…