IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RMS über die Beschwerde des Herrn Bf, vom 26. April 2016 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, vom 22. März 2016, Zahl MA 67-PA-*, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RMS über die Beschwerde des Herrn Bf, vertreten durch Kanzlei, vom 17. März 2016 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, vom 17. Februar 2016, Zahl MA 67-PA-xxx, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RiMS über die Beschwerde des Herrn Bf , vom 11. September 2015, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, vom 17. August 2015, Zahl MA 67-PA- *** , betreffend Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
…Lösen eines elektronischen Parkscheines wegen eines technischen Gebrechens nicht möglich ist, darf sich der Fahrzeuglenker nicht von seinem Fahrzeug entfernen. Er hat jedenfalls die Bestätigung der Parkscheinaktivierung abzuwarten (§ 7 Abs 2 letzter Satz Kontrolleinrichtungenverordnung) bzw. bei Erhalt einer Fehlermeldung sein Fahrzeug mit einem Papierparkschein zu…
…Bedenken bestehen, der Fall. Dass die Parkscheinaktivierung in derselben Minute wie die Beanstandung erfolgt ist, ändert daher nach den vorliegenden Verhältnissen an der nicht zeitgerechten Aktivierung nichts. lhre diesbezüglichen Einwendungen waren sohin nicht geeignet Sie vom angelasteten Tatvorhalt zu entlasten. Da die Parkometerabgabe (bzw. die…
Bei der Strafbemessung war gemäß § 19 VStG zu berücksichtigen, dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung - und dem vorgelagert - am vorschriftsgemäßen Aktivieren eines elektronischen Parkscheines und Verweilen beim Fahrzeug bis zur Bestätigung besteht. Wird die Bestätigung nicht beim Fahrzeug abgewartet, ist nicht…
…00 bis 09:00 am 30.5.2015 - Kennzeichen: KZ ) entrichtet. Die ergibt sich zweifelsfrei aus der durch die Bf. am 30.9.2015 als screenshot vorgelegten und seitens der belangten Behörde unwidersprochen gebliebenen Bestätigungs-SMS betreffend die ordnungsgemäß durchgeführte elektronische Parkscheinaktivierung. Gemäß § 45 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der BF*** vom 26.2.2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 30.1.2015, MA67*** , betreffend Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 (Wiener) Parkometerabgabeverordnung, ABl der…
…ständigen Kontrolle unterlägen, keine Bedenken bestehen, der Fall gewesen. Dass die Parkscheinaktivierung in derselben Minute wie die Beanstandung erfolgt sei, ändere daher nach den vorliegenden Verhältnissen an der nicht zeitgerechten Aktivierung nichts. Da die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeugs (also unverzüglich, bevor sich…
…nicht vom seinem Fahrzeug und dem Abstellort entfernt. Es sind vielfältige, triftige Gründe denkbar, weshalb auch ein überaus gewissenhafter und sorgfältiger Fahrzeuglenker, die Parkscheinaktivierung sofort außerhalb seines Fahrzeuges, neben diesem stehend, vornimmt. Das bloße Aussteigen aus dem Fahrzeug, um sofort danach den Parkschein zu aktivieren…
10.22. Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen (§ 14 TP 23 GebG) 10.22.1. Gegenstand der Gebühr Rz 820: In der Tarifpost 23 wird eine Pauschalgebühr für Anträge auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen gemäß § 45 Abs. 2 oder…
Die bisherige Formulierung im Gesetz in § 25 StVO erlaubte es allerdings nicht, die Entrichtung der Parkgebühr mittels Mobiltelefonen gleichzeitig auch als Nachweis für die Einhaltung der Kurzparkdauer anzuerkennen. Der Bundesgesetzgeber hat den BMVIT gemäß § 25 Abs. 4a StVO ermächtigt, für gebührenpflichtige Kurzparkzonen, für deren Überwachung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache, Bf., über die Beschwerde vom 15.11.2019, eingebracht mit Mail vom 15.11.2019, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 16.10.2019, GZ, zugestellt am 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Uwe V*****, *****Adresse*****, Deutschland, vom 9. 3. 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 11. 2…
…Kontrolle unterliegen würden, keine Bedenken bestehen, der Fall gewesen. Dass die Parkscheinaktivierung in derselben Minute wie die Beanstandung erfolgt sei, ändere daher nach den vorliegenden Verhältnissen an der nicht zeitgerechten Aktivierung nichts. Da die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges (also unverzüglich, bevor sich…
§ 1. Als Hilfsmittel zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), sind Parkscheine nach dem Muster der Anlagen oder elektronische Parkscheine zu verwenden. 2. Abschnitt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Ri über die Beschwerde des Bf., gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 26.8.2014, MA 67-PA-693715/4/4 betreffend Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 (Wiener) Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf, gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA 67 vom 19.2.2014, MA 67-xxxxxxxx, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. xyz über die Beschwerde des Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA xxx vom 03.März 2015, betreffend fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe nach § 4 Abs.2 Wiener Parkometergesetz 2006 iVm § 5…