…wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor. Die Revision ist nicht zulässig, weil die zugrunde liegenden Frage, nämlich ob der Sitz der Bf als Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland oder in Deutschland…
…Aufenthaltsort; (…) Der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ist gem Art 10 DVO 282/2011 (EU-Durchführungsverordnung 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, ABl. 2011 L 77/1) der Ort, an…
…Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur MwStSystRL gilt als Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit, der Ort an dem die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Gemäß Artikel 10 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282…
…der Ort, an dem die Finanz- und insbesondere die Bankgeschäfte hauptsächlich wahrgenommen werden, können ebenfalls in Betracht gezogen werden. Demgemäß ließe sich eine fiktive Ansiedlung in der Form, wie sie für eine "Briefkastenfirma" oder für eine "Strohfirma" charakteristisch ist, nicht als Sitz einer wirtschaftlichen Tätigkeit…
…seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat, von dem aus die Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen festen Niederlassung sein Wohnort oder sein üblicher Aufenthaltsort". Unternehmerort ist grundsätzlich der Ort, von dem aus der Unternehmer seine Tätigkeit anbietet…
…61). Der EuGH kommt in diesem Urteil sodann zum Ergebnis, "dass der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Gesellschaft der Ort ist, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung dieser Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren zentraler Verwaltung vorgenommen werden" (Rn 63). Nach Ansicht…
…Ort der Geschäftsleitung und die wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit in Österreich befinden. Die Firma ***Bf1*** bzw. Herr ***10*** fährt zu Kunden und auf Messen in Österreich und stellt dort Munition und Teile von Jagdwaffen sowie Wildwarngeräte vor. Es werden dadurch Geschäftsabschlüsse zwischen österreichischen Kunden und der…
…falsch dargestellt, dass der Ort der Geschäftsleitung, wo der maßgebende Wille gebildet werde, in TO sei. Dem werde entgegengehalten, dass dieser ausschließlich in Budweis liege, in TO jedoch keinerlei geschäftliche Tätigkeit ausgeübt werde und sämtliche bürotechnischen Arbeiten und Entscheidungen ausschließlich in Budweis getroffen würden. Aus…
…Es lehnte eine Anknüpfung an den Ort der festen Niederlassung deshalb schon aus diesem Grund ab und zog den Sitz- bzw. Unternehmensort heran. Im hier zu beurteilenden Fall behauptet das Finanzamt, die Anknüpfung an den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in EU_Mitgliedstaat_A würde nicht…
…Ausland steuerlich unbeachtlich ist, wenn sie keine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (vgl. VwGH 28.11.2007, 2005/14/0004; VwGH 25.1.2006, 2002/14/0074). 2. Formale Vergleichbarkeit ersetzt keine tatsächliche Geschäftstätigkeit Der Beschwerdeführer stützt sich ausschließlich auf den sogenannten Typenvergleich gemäß § 1 Abs…
…hängt demnach davon ab, ob das Unternehmen an der angegebenen Adresse tatsächlich (irgend) eine Geschäftstätigkeit ausübt, was nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen zu bejahen ist. Nach Art. 9 Abs. 1 MwSt-RL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis…
…Österreich. Die Zuordnung des Unternehmens erfolgt nach der Ansässigkeit des Unternehmers, dh. bei Einzelunternehmen nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt des Unternehmers. Umsatzsteuerlich ist ein Unternehmer dort ansässig, wo der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Umsätze bewirkt werden…
…Ort der Geschäftsleitung und somit der zentrale Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nicht in Deutschland gelegen sein konnte. Denn diesem Vorbringen zufolge wird die steuerliche Nichtansässigkeit im Inland allein mit dem Hauseigentum in Spanien begründet. Spätestens mit dem Hausverkauf in Spanien sei die Ansässigkeit – so der…
…auch Gesellschafter der Firma F construction s.r.o. sind. Sie besitzen einen Telefonanschluss mit slowakischer Nummer und treten in Österreich weder im Internet noch in sonstigen Foren als Unternehmer auf. Daraus folgt, dass sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und der wirtschaftlichen Tätigkeit (Betriebsstätte…
…Die wirtschaftlichen Tätigkeiten in LAND treten demgegenüber in den Hintergrund, zumal sie bloß eine dienende Funktion im Hinblick auf die Verschaffung des Unterhalts hatten (vgl. VwGH vom 30.1.1990, 89/14/0054). Der Sachverhalt ist daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates betreffend den gegenständlichen…
…Absatz 2 der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie gilt als Steuerpflichtiger, wer eine der in Absatz 2 genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten selbständig und unabhängig von ihrem Ort ausführt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Zufolge Artikel 4 Absatz 2 sind die in Absatz 1 der Sechsten…
…unternehmerische Tätigkeit der B-Ltd . erschiene insoweit denkunmöglich. Mit dieser Auflösung der B-Ltd . und dem Anheimfallen ihres Vermögens an den britischen Staat (wobei dieser Umstand für sich alleine bei fehlender Durchsetzbarkeit in Bezug auf Wirtschaftsgüter in Österreich fraglich sein und die Annahme von wirtschaftlichem…
…eine diesbezügliche Aussage vor. Sie selbst geben in der Beschwerde vom 4.11.2014 an, dass Sie die Tätigkeit von Ihrer Wohnung in Ungarn aus ausüben. Daraus folgt, dass sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und der wirtschaftlichen Tätigkeit (Betriebsstätte) nicht in K. in Österreich…
…44 der Mehrwertsteuerrichtlinie lautet: "Als Ort einer Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen, der als solcher handelt, gilt der Ort, an dem dieser Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Werden diese Dienstleistungen jedoch an eine feste Niederlassung des Steuerpflichtigen, die an einem anderen Ort als dem…
…und auch die Abgabepflichtige (Vermittlungsleistung der inländischen Betriebsstätte) im Inland, wodurch die Vermittlungsleistung mit 20% Umsatzsteuer zu belegen sei. Selbst wenn ein Dienstverhältnis nicht unterstellt werden könne, so müsse die Pflegerin ein Unternehmen in Österreich betreiben, da es in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei dieser Pflegeleistung (ausschließlich…