…der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Im konkreten Fall liegt daher der Ort der Leistungen nicht in Österreich. Die strittigen Leistungen sind daher in Österreich nicht steuerbar. Weiters wurden Umstände vorgebracht, die gegen eine Zuschätzung von 40% sprechen. Eine Zuschätzung von 20% wurde akzeptiert. In der…
…der Geschäftsräumlichkeiten für den Geschäftspartner darstellen, das zu einer Grundstücksleistung führt? Eine solche ausufernde Qualifikation würde das Vorliegen einer Vermittlungsleistung sowie anderer sonstiger Leistungen nahezu unmöglich machen, da jede Dienstleistung in irgendeiner Weise mit einem Grundstück im Zusammenhang steht (weil jede Dienstleistung an irgendeinem Ort…
…vor und sind auch keine anderen speziellen Leistungsortregeln anwendbar, so kommt letztlich die Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG 1994 zur Anwendung. Demnach wird eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer erbracht wird, an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt…
…Betriebsstätte in Österreich vor. Deren Leistung an die Wettkunden wird daher gem. § 3a Abs. 12 UStG 1994 (in der für das Jahr 2009 geltenden Fassung), wonach eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, nicht in Österreich…
…Jahr 1997 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | Die Umsatzsteuer für das jahr 1997 wird gem. § 200 Abs. 2 BAO endgültig festgesetzt mit: | 18.284,12 € | Berechnung in Schilling: | | Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen | 2…
…Der Ort des Eigenverbrauches für sämtliche Privatfahrten ist liegt gemäß § 3a Abs. 12 Z 111 lit. a UStG 1994 am Tätigkeitsort in DeutschlandÖsterreich. 3a.1a.6. Abgrenzung zu entgeltlichen Vorgängen Rz 488: Für die vorübergehende Verwendung von Gegenständen sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen gilt…
…oder ob die Organisation der Golfturniere eine einheitliche Veranstaltungsleistung darstellt; in jedem Fall befindet sich der Ort der sonstigen Leistung in Österreich (§§ 3a Abs 6 ff) und ist einer Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Das Finanzamt ist daher zutreffend davon ausgegangen, dass der Berufungswerber die strittigen Umsätze…
…im vorliegenden Fall um eine sog. ,sonstige Leistung' gem. § 3a UStG 1994 mit Subsumierung unter Abs. 10 Z. 6 (Überlassung von Informationen). Der Ort der sonstigen Leistung richtet sich in diesem Fall nach den Ausführungen im Sinne des Abs. 9 und befindet sich dieser demnach…
…Dienstleistungen) wurde beworben? Welche konkreten Absatzziele wurden damit verfolgt? Wurden an Ort und Stelle Geschäfte abgeschlossen?" In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Berufungswerber mit Schriftsatz vom 6. Februar 2012 mit: "Die Leistungen von Herrn Bw. bestehen darin, Unternehmen und mögliche Kunden in Kontakt zu bringen…
…in den Anwendungsbereich der Z 1 und 2 fällt, als Nichtunternehmer. Abs. 6: Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 1 und 2 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt…
…Schriftsatz vom 28.10.2015). Die Bf gab in der Vorhaltsbeantwortung vom 29.01.2020 die von ihr verrechnete Gebühren und Tarife von 2013 bis dato wie folgt bekannt: | Leistungsart | 2013 | aktuell | Übersetzung nicht fachspezifisch | 10,--/Normseite a 1500 Schriftzeichen…
…dem Konzept der Leistungserbringung ergibt sich, dass das diesbezügliche Verhalten des Bestraften für das Gemeinwohl einen Mehrwert ergeben soll: Ein bloßes Herumstehen, Querulieren oder Streiten mit am Ort der vereinbarten Leistungserbringung anwesenden Personen ist keine Leistung im Sinne des Gesetzes. Auch derjenige Bestrafte, der durch…
…Juli 2008 machte (Niederschrift BP-AB 34): "Betreffend Rechnung 08/001 der Fa. D... Bau wurden lt. Hrn. C... folgende Arbeiten geleistet: Ort der Leistung: Backstube Art der Leistung: - Boden neu verfliest - Wände und Decken neu verkleidet (Kunststoff) Für das verwendete Material (Isotherm - Platten) gibt…
…und der Leistungsempfänger selbst Unternehmer ist. Da die Beschwerdeführerin jedoch ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, scheidet der Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs 1 UStG 1994 aus. Gemäß § 19 Abs 1a UStG 1994 wird die Steuer bei Bauleistungen vom Empfänger der Leistung geschuldet…
…… Ort der sonstigen Leistung (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art. 3a gilt 1. als Unternehmer ein Unternehmer gemäß § 2, wobei ein Unternehmer, der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt, in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als…
…Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Das gilt nicht für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne…
…Lieferung von Gegenständen vorliegt. Auch hier dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen ausgelöst werden. Es zeigt sich also zunächst, dass auch diese Ausnahmebestimmung, die ebenfalls im Bereiche der Leistungen (Lieferungen oder Dienstleistungen) bzw. des nach österreichischer Diktion Eigenverbrauchs zuzuordnen ist, einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich hat. Auch wird vom…
…Lieferung von Gegenständen vorliegt. Auch hier dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen ausgelöst werden. Es zeigt sich also zunächst, dass auch diese Ausnahmebestimmung, die ebenfalls im Bereiche der Leistungen (Lieferungen oder Dienstleistungen) bzw. des nach österreichischer Diktion Eigenverbrauchs zuzuordnen ist, einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich hat. Auch wird vom…
…aus der Unternehmer seine Tätigkeit anbietet, somit der Ort der Geschäftsleitung. Das ist im vorliegenden Fall die T-Gasse in W. Die für die Einreichung von Aufenthaltstiteln erzielten Umsätze sind daher in Österreich steuerpflichtig. Bereitstellung von Künstlern: Dabei handelt es sich um eine sonstige Leistung…
…OG) und 160 Parkplätzen. Als pauschaler Werkpreis (Vergütung der Leistungen der ***A*** AG als "Totalunternehmer") wurden CHF 129.442.800,- (inkl 7,6 % MwSt) vereinbart. Bei Abschluss dieses Vertrages lag bereits eine von der ***A*** AG erwirkte rechtskräftige Baubewilligung für Wohn- und Büronutzung vor (Bauentscheid…