…diesen in § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die…
…August 2016 wies das damals zuständige Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf den Antrag mit der Begründung ab, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu Härten in der Entrichtung führen könnten. Die selbst verursachte "besondere Härte" stelle somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. In…
…weil hinsichtlich Einkommensteuer 2006 bis 2010 keine Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht vorliegt und daher bereits der objektive Tatbestand eines Finanzvergehens nach § 33 oder § 34 FinStrG nicht erfüllt ist. 2.3 Subjektiver Tatbestand 2.3.1 Keine vorsätzliche Abgabenverkürzung Die im angefochtenen Erk enthaltenen Ausführungen zum…
…nicht gefährdet. Zum Schluss ersuchte der steuerliche Vertreter in dem Schreiben um Zuerkennung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 9. September 2010 wies das Finanzamt den Antrag auf Zahlungserleichterung ab. Zur Begründung wird ausgeführt, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht…
…Beschwerde erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen wie folgt ausgeführt: Im Zuge einer Außenprüfung sei ua festgestellt worden, dass die Bf aufgrund der Verletzung einer Offenlegungspflicht nicht Teil der Unternehmensgruppe gemäß Antrag vom 17.6.2014 sei. In der Folge sei eine Individualbesteuerung erfolgt. Es seien…
…Härte“ selbst verursacht worden sei. Es sei im Wirtschaftsleben nichts Außergewöhnliches, dass private Schwierigkeiten bzw. Schicksalsschläge oft auch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führten. Gleiches gelte für die Feststellung, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu einer Erleichterung der Entrichtung führen könnten. Wenn die Voraussetzungen für eine…
…Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit den anderen Tatbestandsmerkmalen. Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in…
…Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: Das Finanzamt Perg würde in seiner Bescheidbegründung anführen: "Versäumnisse in der Offenlegungspflicht können nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen; die selbst verursachte "besondere Härte" stellt somit keinen…
…dass die Bf. ihre Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht nicht erfüllt habe, da sie keine Nachweise für ein Tätigwerden der ***Offshore-Ges*** in Russland beigebracht habe. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 09.01.2024 bezüglich Haftungsbescheide Kapitalertragssteuer 2010-2014 vom 21.06.2017 und Anspruchszinsen Körperschaftssteuer 2010-2014 vom…
…seien, lägen von vornherein keine "bisher unversteuerten" Vermögenswerte vor. Eine Verletzung der Offenlegungspflicht sei dem Beschwerdeführer demnach ebenfalls nicht vorwerfbar. Er sei lediglich dazu angehalten gewesen, nicht versteuerte, dem Abkommen unterliegende Einkünfte darzulegen. Überdies verletze der angefochtene Bescheid den Beschwerdeführer in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Das…
…19. Juli 2012 das Ansuchen um Zahlungserleichterung ab und führte begründend aus, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu einer Erleichterung der Entrichtung von Abgabennachforderungen führen können. Die selbstverursachte besondere Härte bei der Entrichtung der Abgaben stelle keinen Grund für einen möglichen Zahlungsaufschub dar. Im…
…die Offenlegungspflicht noch nicht verletzt. Ein anlässlich der Stiftungserrichtung vom FA versendeter Fragebogen, mit dem unter anderem die Offenlegung einer auf Stifterseite etwa bestehenden Treuhandschaft und die Vorlage der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde verlangt wird, stellt die behördliche Aufforderung zur Offenlegung dar. Für die Erfüllung…
…dass der Abgabepflichtige auch steuerpflichtige Sachverhalte in den gegenständlichen Jahren bewirkt habe, seiner Anzeige- und Offenlegungspflicht nicht nachgewiesen (gemeint wohl nachgekommen) sei und daher objektiv die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige auf jeden Fall vorliegen würden. Insbesondere werde auf den Eigenverbrauchstatbestand verwiesen. Die Behörde spreche von…
…Verbindlichkeiten der Bw. sowie ein Nachweis über den Bestand und Inhalt der Gläubigervereinbarungen. Damit ist die Bw. ihrer obig dargelegten Konkretisierungs- und Offenlegungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Zudem teilt der Unabhängige Finanzsenat die Beurteilung der Abgabenbehörde erster Instanz, sofern das Vorbringen der Bw. über ihre finanzielle…
…der erheblichen Härte einerseits und der mangelnden Gefährdung der Einbringlichkeit andererseits handelt es sich um kumulative Merkmale. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, dann kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht, und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal. Der Vollständigkeit halber ist…
…unterstützen würden, ist sie ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen. Aufgrund der von der Antragstellerin vorgelegten bzw. nicht vorgelegten Befunde konnte eine rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung und der Erwerbsunfähigkeit vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen erst seit dem 1. Jänner 1995 festgestellt werden…
…anzuführen sind, die Begründung die zeitliche Abfolge des bekannt Werdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel darzustellen und die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen zu enthalten hat. Der Neuerungstatbestand sei hinsichtlich des Optionsentgeltes nicht erfüllt, da der Behörde der Inhalt des Optionsvertrages vom 28. Februar 1997…
…dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen: - das Vorliegen einer erheblichen Härte und - die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal. Dem Vorbringen…
…Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal (VwGH 25.6.1990, 89/15/0123, 17.12.1996…
…Dezember 2014 eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid vom 7. November 2014 betreffend die Erledigung eines Zahlungserleichterungsansuchens ab und führte zur Begründung aus: „Versäumnisse in der Offenlegungspflicht können nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen; die selbst verursachte besondere Härte stellt somit keinen Grund für…