…bezahlte, dieser oder - als "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung die Kommunal-, bzw. Lohnsteuer…
…Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua Lohnsteuer, DB und DZ 2013-2015 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2013-2015 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2014 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2009-2012 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2019 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2016-2017 betreffend…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag als auch den Zuschlag zum…
…Das entspricht den angewiesenen Beträgen."). Eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf € xxxx hatte schließlich aus nachfolgender Überlegung zu unterbleiben: Stellt die Überzahlung - wie vorhin dargelegt - eine im Gesellschaftsverhältnis fußende verdeckte Ausschüttung dar, so ist eine Unterbezahlung vice versa als eine verdeckte Einlage - die nicht in…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2014 durchgeführten Außenprüfung die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag als auch den Zuschlag zum…
…dem offenen Firmenbuch unter Berücksichtigung der dort hinterlegen historischen Daten bzw. - zitierten - Urkunden. Dass die Bf. Teil einer Unternehmensgruppe mit den genannten weiteren Gruppenmitgliedern bzw. der Firma A als Gruppenträgerin ist, ergibt eine Einschau des Gerichtes in den elektronischen Veranlagungsakt. Der festgestellte Inhalt des Gesellschaftsvertrages…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2013 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer 2010-2012 betreffend, wurde die Feststellung getroffen…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2019 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer 2016-2017 betreffend, wurde die Feststellung getroffen…
…für die bei der gegenständlichen Gesellschaft mit dem Betrag von 3.883,78 € aushaftende Umsatzsteuer 1998, nunmehr gemäß § 12 BAO. Zur Begründung wurde ausgeführt, gemäß § 128 Unternehmensgesetzbuch (UGB), BGBl. I Nr. 120/2005, hafteten die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Offenen Gesellschaft (OG) den Gläubigern…
…und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig. Aufgrund der zuerkannten Rechtsfähigkeit kommt der OG im Rechtsleben eine gewisse Selbständigkeit zu, das Gesellschaftsvermögen der OG ist sachenrechtlich daher nach Maßgabe des Handelsrechts- Änderungsgesetzes nicht den Gesellschaftern…
…wurde die Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft geändert (Rechtsformänderung gemäß Unternehmensgesetzbuch). Am 1.2.2007, Antrag auf Änderung eingelangt am 27.12.2006, wurden im Firmenbuch folgende Änderungen eingetragen: Der Firmenname wurde in NN-LG & Co OG geändert. Die Rechtsform wurde in eine offene Gesellschaft geändert…
…23 Z 2 EStG 1988 idgF sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insbesondere offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften), sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft…
…Kapitalgesellschaften in Betracht, somit nach dem AktG errichtete AG und nach dem GmbHG errichtete GmbH. Rz 419: Übernehmende Rechtsträger einer errichtenden Umwandlung können sein offene Gesellschaften im Sinne des § 105 UGB Kommanditgesellschaften im Sinne des § 161 Abs. 1 UGB Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 1175 ABGB…
…von diesem Stichtag an Last und Gefahr andererseits. § 5 (1) Frau K... ist der Zustand und die Beschaffenheit des auf sie übergehenden Gesellschaftsanteiles, aufgrund des Umstandes, dass sie offene Gesellschafterin des Apothekenunternehmens ist, insbesondere aber auch seine Ertragskraft bekannt und haftet Frau Mag.pharm. H..…
…Abgabenschulden gemäß § 12 BAO haften würden. Für den Umfang der Haftung, die sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts richte, wären für Gesllschafter einer OEG die §§ 4 Abs. 1 EGG (Erwerbsgesellschaftsgesetz) und 128 HGB maßgebend. Persönlich haftende Gesellschafter einer Offenen Erwerbsgesellschaft würden unmittelbar, primär, unbeschränkt,…
…des zweiten Buches des UGB nichts anderes bestimmt, finden auf die Kommanditgesellschaft die für die offene Gesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung (§ 161 Abs. 2 UGB). Demnach haften die Komplementäre für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner unbeschränkt. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam…
… 906 Abs. 14 UGB traten zwar unter anderem die §§ 105 bis 160 über die Offene Gesellschaft mit 1.1.2007 in Kraft. Gleichzeitig wurde in dieser Inkrafttretensbestimmung aber normiert, dass auf Sachverhalte, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben, die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden…