…verwirklicht werden können. Fürsorge und Gesundheitspflege Rz 53: Begünstigt ist die Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, die Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen sowie (ganz allgemein) die Gesundheitsfürsorge. Siehe RzRz 582 592 bis 652588. Gemüse-, Obst- und Gartenbau Rz 54: Als Förderung…
…die eine Tätigkeit ohne Gewinnabsichten ausübt, erhält. | 20 | C45 | Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Union erwirtschaftet werden | 35 | C46 | Erzeugnisse…
…die eine Tätigkeit ohne Gewinnabsichten ausübt, erhält. | 20 | C45 | Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Union erwirtschaftet werden | 35 | C46 | Erzeugnisse…
…39 Abs. 1 ZBefrVO sind vorbehaltlich der Art. 40 und 41 Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet…
…Der unter diesem Titel IX angeführte Art. 39 ZBefrVO lautet: "(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist ua Eigentümerin der Liegenschaft KG. Laut Pächterliste der Baumschule BS werden auf dem Grundstück auf einer Fläche von 29.281 m² Obst- und Ziergehölze kultiviert. Im gemäß § 303 Abs. 1 BAO wiederaufgenommen Verfahren stellte das Finanzamt…
…Der unter diesem Titel IX angeführte Art. 39 ZBefrVO lautet: "(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets…
…Der unter diesem Titel IX angeführte Art. 39 ZBefrVO lautet: "(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets…
…Der unter diesem Titel IX angeführte Art. 39 ZBefrVO lautet: "(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets…
…soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche o. ä. Zwecke wie der Verein "***Bf1***" verfolgt, sonst aliquot an die beteiligten Obst- und Gartenbauvereine gehen. Das Formular " Vereinsvorstandsmitglieder - Bekanntgabe" wurde seitens des Vereins am 29.12.2009 an die Bezirkshauptmannschaft ***7*** weitergeleitet…
…Produktion der tischfertigen Produkte verwendet. Beim Obst kam es sogar teilweise zum Zukauf. Betrachtet man nun den "Produktionsvorgang" völlig unabhängig von der Absatzschiene der produzierten Erzeugnisse, so werden aus den eindeutig der Landwirtschaft zuzurechnenden "Tieren" durch das Zerteilen, Beimengen von Gewürzen und anderen Zutaten, Würstel…
…Beinahe das ganze Fleisch sowie das Obst wurde zur Produktion der tischfertigen Produkte verwendet. Betrachtet man nun den "Produktionsvorgang" völlig unabhängig von der Absatzschiene der Erzeugnisse, so werden aus den eindeutig der Landwirtschaft zuzurechnenden "Tieren" durch das Zerteilen, Beimengen von Gewürzen und anderen Zutaten, Würstel…
…in Indonesien und nur bei einer direkten Einfuhr aus Indonesien in die Union gilt, ist der Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich von dieser Beschränkung nicht betroffen. VB-0310, Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen Die Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle bei der Einfuhr und der Ausfuhr von Obst und Gemüse…
…Hilfe der Naturkräfte, einschließlich des Wein- und Obstbaues, des Gartenbaues und der Baumschulen; hinsichtlich des Weinbaues ferner der Zukauf von höchstens 1 500 l aus dem EWR stammenden Wein oder 2.000 kg aus dem EWR stammenden Trauben pro Hektar bewirtschafteter Betriebsfläche und Kalenderjahr; im…
…Die Beschwerdeführerin betrieb in den beschwerdegegenständlichen Jahren eine pauschalierte Landwirtschaft (darin enthalten ein pauschalierter Wein-, Obst- und landwirtschaftlicher Gartenbau). Das Finanzamt veranlagte in den Jahren 2002 bis 2004 die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärungsgemäß mit Null (Bescheide vom 28.1.2004, 2.6.2004…
…den Grundstücken GST-Nr. 1 und GST-Nr. 2 der KG KG-Nr. 2 werden Pflanzen für den späteren Obstbau produziert. Da die Flächen (2,7572 ha) für den Gartenbau genutzt werden (Baumschule für Beeren-, Obst- und Ziergehölze, Stauden und Rebschulen), liegt gärtnerisches Vermögen vor…
…39 Abs. 1 der VO (EG) 918/83 lautete: "Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft…
… 32.Erzeugnisse, die als essbare Sprossen vermarktet werden, die aus gekeimten Samen von Pflanzen bestehen. und als Obst und Gemüse gemäß Anhang I Teil IX der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingestuft sind (3) Sofern eine Ausnahmeregelung gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 Anwendung findet…
…Jahr entfielen, die ihrem Inhalt nach, jenem Tätigkeitsbereich Ihres Betriebes zuzuordnen sind, nicht für die Ausübung einer landwirtschaftlichen Gärtnerei sondern vielmehr für jene eines Gartenbaubetriebes oder einer Frieshofsgärtnerei wesentlich und typisch ist. In einer Anlage der Einkommensteuererklärung für 1998 gaben Sie dem FA bekannt, dass…
…Hilfe der Naturkräfte, einschließlich des Wein- und Obstbaues, des Gartenbaues und der Baumschulen; hinsichtlich des Weinbaues ferner der Zukauf von höchstens 1.500 l aus dem EWR stammenden Wein oder 2.000 kg aus dem EWR stammenden Trauben pro Hektar bewirtschafteter Betriebsfläche und Kalenderjahr; im…