…BGBl. I Nr. 43/2024) deren jeweilige Organisationseinheiten, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren rechtlich selbständige Institute, sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. 5.5.4a.6.2…
3.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen 3.4.3.1 Begünstigungen Rz 327: Die in den von Österreich abgeschlossenen Amtssitzabkommen enthaltenen steuerlichen Begünstigungen bewegen sich üblicherweise innerhalb eines bestimmten Privilegienumfangs. Im Einzelfall ist zur Berücksichtigung der…
Veränderungen, organisatorische Rz 6876: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Veränderungen, rechtliche Rz 6877: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Verdienstentgang Rz 6878: Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit…
…Kalendermonates, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, postalisch zu erfolgen. Rz 1704: Die Organe der Gebietskörperschaften haben dem StuR 1 jene Unterlagen anzuschließen, die für die Beurteilung der Gebührenschuld und des Gebührenschuldners sowie die Ermittlung der Höhe der geschuldeten Gebühren notwendig sind (insbesondere Eingaben, Beilagen…
2.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW) 2.1.2.1. Allgemeines Rz 27: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach § 2 Abs. 1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck…
…gelbeorange Legitimationskarte"), gewisse zum technischen oder administrativen Personal gehörende Personen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des BMaABMeiA - "blaue Legitimationskarte") und gewisse Bedienstete bei den internationalen Organisationen mit Amtssitz in oder außerhalb Österreichs (teilweise ausgewiesen durch einen roten oder blauen Lichtbildausweis des BMaABMeiA). Gewisse Privilegien genießen…
…Beherrschung. Entscheidend sind aber nicht nur die Höhe der Beteiligung, sondern grundsätzlich auch die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte. Die Willensdurchsetzung des Organträgers im wirtschaftlichen und organisatorischen Geschäftsbetrieb muss sichergestellt sein. Unter der Annahme, dass die Gesellschaftsverträge keine höhere als die gesetzlich geregelte Stimmrechtsquote enthalten…
11.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360) 11.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die ausschließlich zum dienstlichen Ge- oder Verbrauch Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet eingeführt werden, wie beispielsweise Dienstbedarf (Amtserfordernisse, Büromaterialien und Einrichtungsgegenstände für Amtsräume, Kurznummer 9930 1600), Dienstfahrzeuge…
…ist. 11.5.1.3. CTBTO (370) Angestellte der CTBTO (Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty Organisation) können Waren für den persönlichen Gebrauch (Kurznummer 9930 0500) abgabenfrei einführen und genießen daher Diplomaten vergleichbare Privilegien (siehe Abschnitt 11.2.). 11.5.2. Personenkreis Österreichische Staatsangehörige oder Staatenlose…
2.2. Selbstständigkeit, Organschaft 2.2.1. Unselbstständigkeit natürlicher Personen Rz 231: Ob natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen selbstständig oder unselbstständig sind, ist nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden (Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses). In § 2 Abs. 2 Z 1…
A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…
…eine deutsche GmbH, die an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & CoKG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & CoKG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung…
…dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von…
Erhält ein in Österreich ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter…
Wird von einer britischen Kapitalgesellschaft ein internationaler Sportwettkampf in Österreich veranstaltet (wobei keine österreichische Einrichtung als Veranstalter auftritt) und geschieht dies in einer Weise, dass diese Kapitalgesellschaft das Sportareal in Österreich für die Dauer von etwa 3 Wochen pachtet, so dürfen die Gewinne, die diese…
…August 2024 gesetzten Prüfungshandlungen. Daher sind von § 2 Abs. 3 CFPG erfasste Ansprüche gegen Organwalter aus Prüfungen nicht nach diesem Gesetz erfasst, weil diese spezielle Haftungsregelung nur auf Ansprüche der COFAG gegen Bedienstete der Republik Österreich anzuwenden ist. Ab 1. August 2024 ist der Nachschauauftrag…
…Pouvoirverordnung (Anlage B), dies in der jeweils gültigen Fassung. 3. Der Geschäftsführer hat die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters wahrzunehmen. 3. Übernahme von Organfunktionen 1. Der Geschäftsführer ist während der Dauer dieses Anstellungsvertrages verpflichtet, die Bestellung/Wahl als Geschäftsführer, Vorstands- oder…
2. Nach Art. 133 Abs. 9 B-VG iVm Art 133 Abs. 4 B-VG ist gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt vor…
…Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Mai 2016, betreffend Abweisung des Antrages auf Anerkennung einer Organschaft iSd UStG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…über die Beschwerde vom 16.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien X vom 12.05.2016 betreffend Abweisung des Antrages auf Anerkennung einer Organschaft iSd UStG 1994 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an…