2.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW) 2.1.2.1. Allgemeines Rz 27: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach § 2 Abs. 1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck…
…BGBl. I Nr. 77/2011), das das Investmentfondsgesetz 1993 ersetzt und die Richtlinie 2009/65/EG (UCITS IV, in der Folge "OGAW-RL") in der Fassung der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V) umgesetzt hat, sowie das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG, BGBl. I Nr…
…zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) auch alternative Investmentfonds (AIF). Die Rz 542 bis 548 und 549 bis 552 gelten vollumfänglich im Hinblick auf AIF. Rz 570: Alternative Investmentfonds unterliegen im Gegensatz zu den klassischen Investmentfonds im Sinne von OGAW nicht der Limitierung auf Einkünfte…
2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…
…die Ausnahmebestimmung des Art 73 c Abs.1 EG entfalte aufgrund der Stillstandsklausel für die - ohne Vorgängerbestimmung - erstmals mit BGBl I Nr.41/1998 in Kraft gesetzten Sonderregelungen für Nicht-OGAW-Fonds keine Wirkung. Den Gesetzesmaterialien zu den mit Budgetbegleitgesetz (BBG) 2003 eingeführten Änderungen des …
…57). 8.2.1. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die (partielle) Substanzgewinnbesteuerung für Nicht-OGAW-Fonds im anhängigen Verfahren nicht Konsequenz der speziellen - die Anteilinhaber allenfalls überfordernden und damit unverhältnismäßigen - Nachweisverpflichtung in § 42 Abs.3 , Satz 3 InvFG idF BGBl I Nr.41/1998 gewesen…
…einer weiten materiellen Anknüpfung. Aus diesen Überlegungen müsse die Bildung des objektiven Vergleichspaares nach Maßgabe der übereinstimmenden Rechtsform erfolgen. Dabei sei es irrelevant, dass in Österreich rechtskonform ein OGAW nicht als Körperschaft errichtet werden kann. Für die Beurteilung, ob die Bf. hinsichtlich der KESt-Rückerstattung…
…Verzicht der Republik Österreich auf das ihr staatsvertraglich eingeräumte Quellensteuerrecht auf Inlandsdividenden gleich. Das vor dem rechtlichen Hintergrund, dass in Irland ein OGAW-Fonds zwar als Körperschaft errichtet werden kann, für Investmentgesellschaften aber eine umfassende persönliche Steuerbefreiung auf alle ihre Erträge und Gewinne vorgesehen ist…
…1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 Rz 52: Das InvFG 2011 enthält auch Regelungen für Fonds, die nicht den Anforderungen der geltenden OGAW-RL entsprechen. Diese Fonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 sind im 3. Teil…
…Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und Alternative Investmentfonds iSd § 3 Abs…
…1. Allgemeines Rz 25: Inländische Investmentfonds im Sinne des § 186 InvFG 2011 können sein: 1.Kapitalanlagefonds gemäß § 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011 a)OGAW in Form eines Sondervermögens gemäß § 2 Abs. 2 InvFG 2011, die die österreichische FMA bewilligt hat, b)AIF gemäß …
…bewilligen und zu beaufsichtigen. Zudem können diese nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens haben. Daher handelt es sich bei diesen in steuerlicher Hinsicht stets um inländische Investmentfonds. Rz 64: Pensionsinvestmentfonds sind keine OGAW iSd OGAW-RL (§ 168 dritter Satz InvFG 2011), fallen aber unter die…
…der in keinem Mitgliedstaat bewilligt oder registriert ist, in Österreich seinen Sitz und/oder seine Hauptverwaltung hat. Rz 77: Anders als OGAW sind AIF iSd AIFMG an keine Form gebunden. Ein AIF liegt unabhängig davon vor, ob es sich bei dem Organismus für gemeinsame Anlagen…
… 1 Abs. 1 ImmoInvFG aufsichtsrechtlich keinen OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG darstellt, sondern auch als AIF in Immobilien unter die Bestimmungen des AIFMG fällt (siehe Rz 87 ff). Umgekehrt liegt nicht bei jedem AIF in Immobilien automatisch ein Immobilienfonds im Sinne des…
…in Immobilien sowie zu Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien (siehe dazu auch oben, Rz 87 ff). Rz 92: Als ausländische Investmentfonds gelten: OGAW, deren Herkunftsmitgliedstaat nicht Österreich ist, einschließlich Gebilde, die eine Bewilligung gemäß Art. 5 OGAW-RL benötigen (siehe Rz 97); AIF im Sinne des AIFMG…
…103: § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG 2011 kommen jedoch nur dann zur Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung…
…Kreditinstitut, Wertpapierfirma, Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), Verwaltungsgesellschaft für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, Einrichtung der Altersversorgung, Alternativer Investmentfonds (AIF), Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW), Zentrale Gegenpartei, Zentralverwahrer. 17.6.2.1 Kreditinstitut Rz 1248ea: Als…
…Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen; Hinsichtlich der vom EuGH zitierten OGAW-Richtlinie wird auf das Urteil des EuGH vom 17.6.2021 verwiesen. Nationales Recht Die maßgeblichen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994, BGBl 1994/663) lauten in den für den…
…oder mittelbarer Anlage in Investmentfonds nicht beeinflusst werde. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verlange, dass auch die Verwaltung von Sondervermögen, das nicht unter die OGAW-Richtlinie falle, steuerfrei sein müsse, wenn es sich um vergleichbare Anlageformen handle. Nach diesen vom EuGH aufgestellten Grundsätzen dürfe ein…
…AIFMG, weil § 58 Abs. 2 InvFG 2011 nur auf inländische Investmentfonds (OGAW und AIF iSd § 3 InvFG 2011) anwendbar ist. Rz 170: Die Basis für die Auszahlung der Kapitalertragsteuer setzt sich somit zusammen aus sämtlichen Erträgen aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2…