…im gegenständlichen Verfahren die Vergütung dieser von den österreichischen Providern in Rechnung gestellten Umsatzsteuer im Erstattungs- =Vergütungswege. Die österreichische Finanzverwaltung vertritt allerdings die Ansicht, dass ausgehend vom Nutzungsort die Leistungserbringung der Bw. an ihre drittländischen Kunden in Österreich liegt und zu steuerpflichtigen Umsätzen der Bw…
…vollkommen entsprochen haben. Ja, ich habe daher in meinen Schadensvoranmeldungen vor der Nutzung des Schadholzes die grob geschätzten Nutzungsmengen und die voraussichtlichen Nutzungsorte der Forstbehörde bekanntgegeben. Diese Form der Voranmeldung erfolgte manchmal mündlich und manchmal schriftlich und manchmal sowohl schriftlich als auch mündlich. Ich habe…
…Mietentgelt bzw. die Leasingraten nicht der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen würden, weil ein Leasingunternehmen, das sein Unternehmen vom übrigen Gemeinschaftsgebiet aus betreibt, mit seiner in der Vermietung von Beförderungsmitteln bestehenden Leistung nicht am Auswertungs- bzw. Nutzungsort, sondern am Unternehmensort besteuert wird (§ 3a Abs. 12 iVm § 3a…
…4). Die vom FA ermittelten Mittelwerte aus verschiedenen Baum- und Nutzungsarten seien für die Beurteilung der Vorrats- und Wertveränderung nicht aussagekräftig. Vom Vorliegen einer typischen Betriebsgefahr hinsichtlich des Mistelbefalls der Eichenbestände im Weinviertel könne nicht bereits deshalb ausgegangen werden, weil es Schrifttum aus 1811 gebe…
…18.10.2005, Schäden an Eichen und Kiefern, Nutzungsorte in Karte eingezeichnet." Auf dem Forstplan wurde vermerkt "Schadholznutzung 2005/2006, Begehung 18.10.05 und an 14 Stellen mit roten Flächen die betreffenden Schadholznutzungen gekennzeichnet. Am 30.03.2006 wurde vom Bf. der Antrag auf…
…seine langjährige Kenntnis des Forstbetriebes stützte, die gutachtlichen Feststellungen über Art und Ausmaß der Schadholznutzungen getroffen. Die Schadensvoranmeldungen enthielten keine annäherungsweise übereinstimmenden Angaben über Art und Ausmaß sowie den Nutzungsorten der Schadhölzer, wie nachfolgen in den Anträgen und Bescheinigungen enthalten. Dies stellt einen gravierenden Widerspruch…
3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als…
3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…
3a.9. Grundstücksort 3a.9.1. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück Rz 639v: Für den Ort einer sonstigen Leistung - einschließlich Werkleistung - im Zusammenhang mit einem Grundstück ist die Lage des Grundstücks entscheidend. Dieser Leistungsort findet auch Anwendung, wenn die Werkleistung (zB Montage bzw. Demontage…
A.2.52.3.6. Person des VerwendersMittelpunkt der Lebensinteressen Rz 5453: Als Verwender im Sinne des Die Frage§ 82 Abs. 8 KFG 1967 ist - unter Heranziehung des Halterbegriffs im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug…
3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…
Datengruppe Ortsangaben (Loc, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Versendungs-/ Ausfuhrlandcode | Disp | a2 | TC_10000 | 15a | A | Beschreibung: | Die Angabe des Ausfuhrland-Codes ist obligatorisch, sofern der…
3a.16. Verordnungsermächtigung 3a.16.1. Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln Rz 642y: Nach der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 5/1996 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln, bestimmt sich…
3a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen Rz 642v: Die Sonderregelung des § 3a Abs. 15 UStG 1994 betrifft sonstige Leistungen, deren Leistungsort im Drittland läge und die im Inland genutzt oder ausgewertet werden. Rz 642w: Ab 1.1.2016 kommt es nicht mehr zur…
1.4. Warenorte 1.4.1. Grundsätzliches 1.4.1.1. Definition "Zugelassener Warenort" (§ 4 Abs. 2 Z 18 ZollR-DG) "Jede nicht zum Amtsplatz einer Zollstelle gehörige, von den Zollbehörden zugelassene Örtlichkeit, an der Waren gestellt, einem Zollverfahren oder einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung zugeführt…
0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…
0.5. Begriffsbestimmungen Vorübergehende Verwendung (vV) Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung Bewilligungsinhaber Eine Person, der eine Bewilligung erteilt worden ist. Inhaber des Verfahrens Person, die für eigene Rechnung eine Zollanmeldung zur Überführung in die vorübergehende Verwendung abgibt, Person, für deren Rechnung (direkt vertretene Person) eine Zollanmeldung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Erstattung von Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert: Die zu erstattenden Vorsteuern werden wie folgt festgesetzt: | Zeitraum…
4.3.3. Lebende, der freien Wildbahn entnommene Exemplare des Anhangs A mit vorgeschriebenem Aufenthaltsort (1) Im Falle von lebenden, der freien Wildbahn entnommenen Exemplaren des Anhangs A kann die Behörde den Ort vorschreiben, an dem sie zu halten sind, wenn dies die Rechtsvorschriften des…