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UFSS RV/0334-S/02Gewinnausschüttung einer maltesischen Non-Trading-Offshore-Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.03.2006

…worden seien. Auch dieses Vorbringen erscheint wenig überzeugend, ist es doch nicht einzusehen, dass dafür eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft gegründet werden musste. Dass für die konkrete Veranlagung gerade ein Kreditinstitut auf Malta über die entsprechenden Finanzierungsexperten verfügt, wurde von der Bw. nicht näher…

EAS 1509Methodenwechsel gem. § 10 Abs. 3 KStG im Verhältnis zu einer maltesischen Finanzierungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/3-IV/4/9912.08.1999

Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft Finanzmittel in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen nach Maßgabe der Regelungen des § 10 Abs. 3 KStG und der Verordnung…

EAS 1410Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG 1988 mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/9904.02.1999

…angesprochen und deshalb durch sie nicht berührt." Wurden daher von einer österreichischen Aktiengesellschaft in einer Größenordnung von weit über S 300 Mio. in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist…

UFSI RV/0087-I/02Abweisung, wenn Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid zu erheben sind; Scheingeschäft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an eine maltesische Sitzgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…Ansicht des Referenten der Schluss gerechtfertigt, dass die C Ltd. gerade im Hinblick auf die Abtretung der Gesellschaftsanteile gegründet worden ist. Bei der C Ltd. handelt es sich um eine "Non-Trading Offshore Company" mit dem Sitz in S-Street, V Malta. Es fällt auf…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…Beratungsgesellschaft), die Gesellschaft übt in England praktische keine aktive Tätigkeit aus ("non trading"), die Geschäfte werden von der GWL-IOM geführt, verbundenes Untenehmen: GWL-IOM, nähere Informationen sind nicht zu erhalten, angesichts der Umstände kann nur geraten werden, nähere Informationen bei der IOM-Gesellschaft einzuholen…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…Secretary" der CAL fungierte: Diese Gesellschaft hält einen Hälfteanteil an der GW-IOM, ist in England nicht tätig ("non trading", Geschäftsgegenstand ist die Treuhand- und Beratungstätigkeit. Die Geschäfte werden von der GW-IOM geführt, die Aktionäre und Direktoren dieser Gesellschaft sind laut KSV nicht bekannt…

UFSL RV/1258-L/09Sicherstellungsauftrag betreffend eine Limited Liability Company mit Sitz in Malta und Ort der Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010Teil 1/2

…handelt es sich zweifelsfrei um eine International Trading Company (Offshore-Gesellschaft), wie es auch aus den vorgelegten Steuererklärungen ersichtlich ist. Der Ort der Geschäftsleitung befindet sich daher zweifelsfrei in Österreich, sodass nach § 1 Abs. 2 KStG die Gesellschaft unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht im…

EAS 2917Frage der Einkünftezurechnung an eine Virgin-Island-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2062-IV/4/200711.12.2007

Halten drei österreichische Abgabepflichtige die Anteile an einer Off-Shore Gesellschaft auf den Virgin Islands, die ihrerseits sämtliche Anteile an einer operativen österreichischen Kapitalgesellschaft hält, dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug…

EAS 1504Textilkaufmann mit Hongkong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/1-IV/4/9902.08.1999

Die Frage nach den steuerlichen Auswirkungen, die sich für einen in Österreich wohnhaften international tätigen Textilkaufmann ergeben, der seine Geschäfte über eine ihm gehörende Off-Shore-Gesellschaft in Hongkong abwickelt, läßt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantworten, da hiefür eine grundlegende Auseinandersetzung mit den…

EAS 1892Vergleichbarkeit einer "International Business Company" auf den British Virgin Islands mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0110.08.2001

…zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Der bloße Umstand, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine offshore Gesellschaft in einer bekannten Steueroase handelt, nimmt ihr nicht die maßgebende Vergleichbarkeit für Belange des § 10 Abs…

EAS 636Operative Tätigkeit einer Bermuda-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2240/1/1-IV/4/9509.05.1995

…stehende GmbH gegründet, die ihrerseits auf den Bermuda-Inseln eine Tochterkapitalgesellschaft errichtet, deren Aufgabe im Aufspüren und Heben von historischen Schiffswracks im Atlantik besteht, dann sind Gewinnausschüttungen der Bermuda-Gesellschaft aus dieser Tätigkeit an die österreichische GmbH nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von…

EAS 945Steuerumgehende Nutzung einer "Kanalinselgesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/317-IV/4/8609.10.1996

…von ATS 300 Mio. sowie Gewerbesteuer eingespart, ohne dass die vorbeschriebenen Vorgänge zu einer Wertminderung des Betriebsvermögens der inländischen Gesellschaft geführt hätten. Es muss bezweifelt werden, dass es sich bei Umgehungshandlungen dieser Art um eine hinzunehmende unerwünschte (aber legale) Gestaltung gehandelt hat; vieles spricht dafür…

EAS 984Einschaltung einer Investitionsgesellschaft auf den Kanalinseln
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2181/2-IV/4/9609.12.1996

Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft auf einer als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel eine Investitions-Tochtergesellschaft und werden dieser namhafte Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt, wobei die vereinnahmten Zinserträge in dieser Gesellschaft thesauriert und solcherart der österreichischen Besteuerung entzogen werden, so ist zunächst zu prüfen, ob es sich…

EAS 2039Dubiose Consultingleistungen einer irischen Offshore-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2482/1-IV/4/0224.04.2002

…heraus, dass es sich bei der irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt, liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener Art handelt, die…

EAS 2403Termingeschäfte in einer beteiligungsverwaltenden Kapitalgesellschaft in Zypern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/21-IV/4/0305.01.2004

Gewinne, die eine Tochtergesellschaft in Zypern aus Devisentermingeschäften erzielt und die sich als Käufe und Verkäufe von immateriellen Wirtschaftsgütern darstellen, führen zu keinen schädlichen Passiveinkünften im Sinn der auf § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG gestützten Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 und lösen daher keinen…

EAS 1753Besteuerung der nichtausgeschütteten Gewinne einer Hongkong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 416/1-IV/4/0003.11.2000

…es sich bei der Hongkong-Gesellschaft um eine bloße Briefkastengesellschaft und werden folglich die in ihren Händen buchmäßig erfassten Gewinne in der wirtschaftlichen Realität von dem in Österreich ansässig gewordenen Hauptgesellschafter erwirtschaftet und ist es daher er - und nicht die Hongkong-Gesellschaft - die im Erwerbsleben…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…vorgesehen sein können). Wird das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet, wie im Fall Großbritanniens, dann bleiben diese Staaten zur steuerlichen Erfassung der positiven und negativen Einkünfte der Gesellschafter berechtigt, sind aber gleichzeitig verpflichtet, in Österreich erhobene Steuern auf ihre Steuer anzurechnen. Eine automatische Information…

EAS 777Börsennotierte britische Gesellschaft als Gesellschafter einer österreichischen Durchlaufgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3076/4/1-IV/4/9528.12.1995

Errichtet eine börsennotierte britische Gesellschaft mit 50 Mio. S in Österreich eine Tochtergesellschaft (die weitere 150 Mio. S als Nullkuponanleihe von deutschen Anlegern aufnimmt) und wird das Gesamtkapital von 200 Mio. S als Stammkapital einer auf den Bermudas gegründeten weiteren Gesellschaft zur Verfügung gestellt, dann…

EAS 1599Veräußerung einer Auslandsholding mit Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 484/1-IV/4/0014.02.2000

…solcher der Steuerfreiheit nicht entgegen. Auch der Umstand, daß in einem Vorjahr die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften unter Inanspruchnahme der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral in die in einem DBA-Partnerstaat errichtete Tochtergesellschaft übertragen worden sind, führt nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verlust der…

EAS 1481Liquidation einer inländischen Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/3-IV/4/9905.07.1999

Wird die inländische Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft liquidiert, dann unterliegt die Kanalinselgesellschaft mit dem hiebei in ihren Händen realisierten Liquidationsgewinn gemäß § 31 EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die…