…auf Erstattung der Zollschuld gemäß Art. 236 ZK. Gemäß Art. 236 ZK werden Einfuhrabgaben insoweit erstattet, als nachgewiesen wird, dass der Betrag im Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet war oder der Betrag entgegen Art. 220 Absatz 2 buchmäßig erfasst worden ist. Eine Erstattung wird…
…Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung, b)vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum…
…Sache Zollschuldner geworden ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem gleichgelagerten Fall in seinem Urteil vom 22. Juli 2003, Zl. 11 K 11/99, erkannt, dass bei einem Einwand früherer Zollschuldentstehung - im Gegenstand also einer vor dem Erkenntniszeitpunkt der Verwaltung liegenden Zollschuldentstehung - deren Nichtentstehung…
…Genau dies sei ihr als grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, ein Umstand also, welcher einer "Heilung" (Nichtentstehung der Zollschuld nach Art.204 Abs.1 Zollkodex) entgegenstehe. Gegen diese (der Bf. am 8.2.2002 zugestellte) Berufungsvorentscheidung erhob die Bf. mit (an das Hauptzollamt Wien gerichtetem) Schriftsatz…
…eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Ausfuhrabgaben aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden durften. (2) Für das Entstehen der Zollschuld…
…innerhalb des Zollgebiets der Union, c)eine Voraussetzung für die Überführung von Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren oder für die Gewährung der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben aufgrund der Endverwendung der Waren. (2) Für das Entstehen der Zollschuld ist folgender Zeitpunkt maßgebend: a…
…die aufgrund ihrer Endverwendung einfuhrabgabenfrei oder zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, mit Zustimmung der Zollbehörden ausgeführt worden sind, j)wenn die Zollschuld nach Artikel 78 entstanden ist und die für die Gewährung der Zollpräferenzbehandlung nach demselben Artikel erfüllten Formalitäten für…
…Vorsteuer geltend gemacht. Ein ausdrücklicher Antrag auf Abänderung der Einfuhrumsatzsteuer ist nicht gestellt worden. Von einer diesbezüglichen Änderung war daher Abstand zu nehmen. Mangels Vorliegens eines Zollschuldtatbestandes nach Art. 204 ZK entfällt auch die Verpflichtung zu Entrichtung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG…
…zu der vom Anmelder begehrten Überlassung. Die betreffenden Waren wurden vielmehr rechtskräftig beschlagnahmt und schließlich verwertet. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung einer Zollschuld gemäß Artikel 201 ZK lagen somit nicht vor. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 14. Februar 2007
…werden. Eine zu einer Zollschuld nach Art. 204 ZK führende Verpflichtungsverletzung im Zeitpunkt des Ablaufes des Tages, an dem die Waren eingetroffen sind, liegt in den bescheidgegenständlichen Einfuhrfällen daher nicht vor. Es erübrigt sich daher auf die Bestimmungen betreffend die Heilung einer nach Art. 204…
…ZK-DVO sowie die Fälle des Nichtentstehens einer Zollschuld nach Art. 206 ZK (Art. 124 Abs. 1 Buchstaben g, h und i UZK). Die Erlöschenstatbestände sind grundsätzlich durch die Zollbehörde von Amts wegen zu beachten (bspw. bei Verjährung oder Ungültigerklärung einer Zollanmeldung) oder auch aufzugreifen…
…betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Es werde also vom Gesetz bei lediglich formalen und heilbaren Formverstößen auf zollschuldrechtliche Konsequenzen verzichtet. Die in Art. 859 ZK-DVO aufgezählten Voraussetzungen für das Nichtentstehen einer Zollschuld lägen im vorliegenden Fall kumulativ vor. Denn das Entfernen der Plombe…
…Fällen ein Nichtentstehen der Zollschuld vor. Art. 859 ZK-DVO regelt die Verfehlungen, die sich nicht wirklich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens ausgewirkt haben. Dazu sind vier Aspekte zu prüfen. Zum einen sind drei gemeinsame Voraussetzungen zu prüfen. Ferner muss der zur Zollschuld führende…
…Verwahrung haben. e)Es ist eine Zollschuld gemäß Artikel 79 Absatz 1 Buchstaben a oder b des Zollkodex entstanden und die betreffende Person hat die zuständigen Zollbehörden über den Verstoß unterrichtet, bevor die Zollschuld mitgeteilt wurde oder die Zollbehörden dieser Person eine Kontrolle angekündigt haben.
…Stellen die Zollbehörden fest, dass eine Zollschuld nach Artikel 79 oder 82 in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist und der dieser Schuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag weniger als 10.000 EUR beträgt, so gilt die Zollschuld als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung…
…einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft als maßgeblicher Zollschuld-Tatbestand nicht nur für denjenigen, der diesen Tatbestand selbst gesetzt hat (den "Schmuggler"), sondern auch für alle daran Beteiligten und auch alle späteren Erwerber dieser Waren (die "Hehler"). (3) Gibt es für eine Zollschuld…
…verabsäumt, Feststellungen über den Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld zu treffen. Wären die Waren, wie vom Zollamt behauptet, mit einer unrichtigen Warenbeschreibung behaftet, wäre - aufgrund des vorangegangenen Versandverfahrens - das Zollamt Hamburg jene Abgabenbehörde, die über die Zollschuldentstehung absprechen hätte müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner…
…Verwahrlager an einem anderen Warenort gelagert und anschließend in den zollrechtlich freien Verkehr durch Anschreibung überführt, sei in diesem Zusammenhang unerheblich. Im Zeitpunkt der Nichtgestellung der Waren am angegebenen Warenort sei die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, was die Entstehung der Zollschuld zur Folge…
…Zollschuld nicht mitzuteilen oder sie mit einem niedrigeren als dem zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag mitzuteilen, aufgrund allgemeiner Vorschriften getroffen wurde, die später durch gerichtliche Entscheidung für ungültig erklärt wurden, d)wenn die Zollbehörden nach den zollrechtlichen Vorschriften von der Pflicht zur Mitteilung der Zollschuld…
…Das Nichtentstehen der Zollschuld gemäß Abs. 2 hat keinen Einfluss auf einen nach den österreichischen Vorschriften bestehenden Strafanspruch, der tatbestandsmäßig auf die Entstehung einer Zollschuld abstellt; diesbezüglich gilt die Zollschuld jedenfalls als entstanden (Fiktion). 3.10.Maßgeblicher Zeitpunkt für die zur Bestimmung des Zollschuldbetrages heranzuziehenden…