…Zwangsstrafen dürfen nur zur Erzwingung auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffener Anordnungen angedroht und festgesetzt werden, worunter auch die Einreichung von Abgabenerklärungen fällt. Wie der Aktenlage entnommen werden kann hat der Bw. keine Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2002 - die Frist zu deren Abgabe endet mit 31…
…2 BAO dienen der Offenlegung insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten und zwar durch Nichteinreichung die Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG i. V. m. § 119 BAO) für die Jahre 2015 bis 2018 verletzt Der Beschuldigte ***Name B*** wurde im angefochtenen Straferkenntnis zwar als Empfänger von Erinnerungen an sechs Steuererklärungen angeführt…
…sinngemäß, wenn nach den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Verspätungszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zweck des Verspätungszuschlags ist, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen (zB VwGH 12.8.2002, 98/17/0292; 16.11.2004…
…erneut aufgefordert, die bisher unterlassene Handlung bis zum 15.6.2009 nachzuholen, andernfalls eine weitere Zwangsstrafe von € 700,-- festgesetzt werde. Am 15. Juni 2009 wurden die Abgabenerklärungen für 2007 elektronisch eingebracht. Der dazugehörige Jahresabschluss zum 31.12.2007 langte am 16. Juni 2009 beim…
…Nach dem Verwaltungsgerichtshof steht die Strittigkeit des Bestehens einer Abgabepflicht der Verhängung von Zwangsstrafen nicht entgegen (VwGH 12.06.2024, Ra 2023/13/0017), woraus implizit für den Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen die Unabhängigkeit der Festsetzung einer Zwangsstrafe vom endgültigen Ergebnis des Verfahrens ableitbar…
…der Begründung, dass trotz des Schreibens des Bf. vom 11.09.2025 die Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen unabhängig von jeglicher Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde bestanden habe. Es stehe der Abgabenbehörde daher frei in ihrem Ermessen die Zwangsstrafen dem Grunde nach zu Recht festsetzen. Das Recht…
…0078). Vom steuerlichen Vertreter kann daher umso mehr erwartet werden, dass diesem die geltenden Fristen für die Einreichung von Abgabenerklärungen bekannt sind und er die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung dieser Fristen trifft. Allenfalls könnten Fristversäumnisse eines berufsmäßigen Parteienvertreters infolge unvorhergesehener, unabwendbarer Ereignisse, denen durch…
…wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. In ihrer Begründung führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass die Frist zur Abgabe von Abgabenerklärungen gesetzlich geregelt sei. Es bedürfe daher keiner gesonderten Aufforderung zur Einreichung. Die Abgabe der Erklärungen sei jedoch nicht erfolgt…
…Bescheid über die Gewährung einer Nachfrist btr. der ausständigen Abgabenerklärungen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass am 28. Februar 2025 die Steuernummer des Abgabenpflichtigen gemäß § 2 Abs. 5 Quotenregelungsverordnung (QuRV) von der Quotenregelung abgemeldet worden sei. Mit Bescheid vom 05. Juni 2025 wurde dem Bf…
…Die Abgabe der Steuererklärungen war von der so genannten "Quotenregelung" des steuerlichen Vertreters umfasst. Mit Bescheid vom 28. November 2024 wurde der Beschwerdeführer (Bf.) persönlich aus der Quotenregelung des steuerlichen Vertreters ausgeschieden und ihm wurde für die Einreichung der ausständigen Abgabenerklärungen (Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2023…
…Zwangsstrafe ist daher auch zulässig, wenn sich aus den verspätet eingereichten Steuererklärungen keine Abgabennachforderungen ergeben. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen ua. das bisherige steuerliche Verhalten…
…91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen ua. das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe der…
…91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen ua. das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe der…
…EStG11, § 3 Tz 19). Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen ua. das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe der allfälligen Steuernachforderung und der Grad des…
…FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der…
…wurde für den Fall der Nichteinreichung eine Zwangsstrafe in der Höhe von 500,00 € angedroht, die nach ergebnislosem Verstreichen der Frist mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 18. August 2008 festgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde die Bw. aufgefordert, die Abgabenerklärungen für das Jahr 2006…
…auf berechtigte Interessen der Partei und nach Zweckmäßigkeit, das heißt unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses insbesondere an der Einbringung der Abgaben zu treffen. Im Falle der Nichteinreichung von Steuererklärungen sind u.a. das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe der allfälligen Steuernachforderung und der…
…November 2009 wurde dem Berufungswerber de facto noch eine weitere Fristverlängerung gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem der Grad des Verschuldens der Partei…
…dass das bloße Vorbringen, nicht über alle Unterlagen zu verfügen, um vollständige und richtige Erklärungen abzugeben, nicht zu einer objektiven Unmöglichkeit hinsichtlich der gebotenen Einreichung von Abgabenerklärungen führe. Vielmehr bestehe in solchen Fällen die Möglichkeit, vorläufige Erklärungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden…