…ergibt (vgl. OGH vom 25.8.1998, 11 Os 41/98). Aus der bloßen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen kann nicht bereits auf eine Vorauszahlungsverpflichtung und damit auf die Verwirklichung eines Finanzvergehens im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geschlossen…
…FinStrG) handelt." ----------- In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht vom 09.05.2023 führte der beschwerdeführende Amtsbeauftragte zunächst ergänzend aus, die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sei über einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren geschehen und der Abgabepflichtige sei laufend zur Abgabe dieser Meldungen erinnert worden…
…aus, dass der unbescholtene Beschuldigte seine Tätigkeit mit Wirtschaftsberater, Public Relationsberater und Stylist angegeben habe. Für die Monate 9-12/2008 seien Umsatzsteuervoranmeldungen nicht fristgerecht eingebracht und Vorauszahlungen nicht entrichtet worden. Einer faktischen Selbstanzeige durch Einreichung einer richtigen Umsatzsteuerjahreserklärung komme keine strafbefreiende Wirkung zu, da…
…2008 keine Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate April bis Dezember eingereicht wurden. Unter Seite 8 erliegt im Strafakt eine Kopie einer Ausgangsrechnung 9/2009 vom 12. August 2009 mit dem Ausweis von Umsatzsteuer in der Höhe von € 1.900,00. Wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wurden…
…zu erfüllen, die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt zu haben, dass sie für die Monate Jänner bis Dezember 2007 und Jänner bis September 2008 keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat. Sie hat dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 2. April 2010, in welcher vorgebracht wird, dass dem Bf. niemals die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen mitgeteilt worden sei. Seit 1991 habe er immer nur die Jahresumsatzsteuererklärung abgegeben. Eine Mitteilung, dass dieses Verfahren geändert werden solle, habe er nicht erhalten…
…Baden Mödling unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 1-4/2007 in Höhe von € 48.788,54 und 5, 6/2007 in Höhe von € 18.336,31 bewirkt…
…verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zum Anlass, um gegen den Bf. und den Geschäftsführer des Bf. ein…
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen im gesamten Tatzeitraum zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß …
…sei der Annahme gewesen, dass diese Gelder nicht in die Umsatzsteuervoranmeldungen für 2007 aufzunehmen seien, da er diesbezüglich auch keine Rechnungen gehabt habe. Er habe den Sachverhalt erst nach Erhalt des Einleitungsbescheides recherchiert und sei durch den Steuerberater der O.GesmbH dazu aufgeklärt worden. Er…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm eine Schätzung wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Im Strafakt erliegt…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Feststellungen einer Betriebsprüfung zum Anlass, um gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer und den belangten Verband ein Finanzstrafverfahren einzuleiten…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu den gesetzlichen Terminen zum Anlass, um gegen die Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß…
…230,00 verblieb, der einer ursprünglich einbekannten Zahllast für die Monate 1-3/1987 von S 49.234,00 gegenüberstand. Für die Monate 4-12/1997 wurden weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch entsprechende monatliche Zahlungen geleistet. Wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen erging am 28. Jänner 1999 eine…
…5. August 2005, in welcher vorgebracht wird, dass alle Umsatzsteuervoranmeldungen der Kalenderjahre 2002 bis 2004 richtig eingebracht worden seien. Die dem Strafverfahren zu Grunde gelegte Nachforderung ergebe sich aus Nichtanerkennung von Gutschriften. Der Bf. betreibe das Gewerbe des Kleintransportes und sei einer Betriebsprüfung unterzogen worden…
…fristgerecht eingereicht und auch ordnungsgemäß die gemeldeten Zahllasten beglichen wurden. Für den Monat 12/2002 wurde keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und auch keine Zahllast entrichtet. Wegen Nichtabgabe einer entsprechenden Jahresumsatzsteuererklärung für das Jahr 2002 wurde am 13. Juli 2004 eine Schätzung mit € 70.000,00…
…so ist dem entgegenzuhalten, dass der Bf. als für die abgabenrechtlichen Belange der Firma T-KEG Verantwortlicher zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet war. Die Umstände, die zur Nichtabgabe geführt haben, werden im Untersuchungsverfahren festzustellen sein, dort wird auch zu klären…
…€ verurteilt worden war). Gegenstand auch dieses, die Zeiträume Februar und März sowie Mai bis Dezember 2001 betreffenden Strafverfahrens war die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Nichtentrichtung der Zahllasten, wobei der Bf auf die ihn als Unternehmer treffende Verpflichtung des § 21 Abs…
…entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige Veranlagungsreferat zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß …
…5.266,88 € (Dienstgeberbeitrag) fest. Der Bf. ist weiters Geschäftsführer der im April 2002 gegründeten W GmbH. Die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate April und Mai 2002 wurden am 20. September beim Finanzamt eingereicht; die erklärten Zahllasten in der Höhe von 2.032,00 €…