…hätte (§ 303 Abs 1 BAO). Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, wobei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gemeint sind also Tatsachen, die…
…Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln iSd § 303 Abs 4 BAO beziehe sich auf den Wissenstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (unter Verweis auf VwGH 13.5.1986, 83114/0089, 0094, VwGH 19.9.1990, 89/13/0245, VwGH 16.3.1993, 89/1410123 und 90/14…
…des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 18.10.2007, 2003/14/0087 und VwGH 31.10.2000, 95/15/0114, jeweils mwN) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Es kommt somit darauf an, ob der Abgabenbehörde…
…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu…
…oder VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135, mwN) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist…
…nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96/15/0221). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der…
…0186; 29.9.2004, 2001/13/0135). Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. mit weiteren Nachweisen das hg. Erkenntnis vom 31…
…neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (Stoll, BAO-Kommentar, 2803). Was "Sache" ist, orientiert sich am Wiederaufnahmegrund (VwGH vom 20. 7.1999, Zl 97/13/0131). Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln"…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist…
…wurde die Auffassung vertreten, dass Neuerungen gegenüber dem Wissensstand der zuständigen Abgabenbehörde maßgeblich seien. Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln jedoch nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde…
…entscheiden, ob die amtswegige Wiederaufnahme zu verfügen ist. Hinsichtlich der Beurteilung über das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes neu hervorgekommener Tatsachen ist von Bedeutung, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen ist…
…§ 303 E, E 152 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der…
…N.). Gemeint sind Tatsachen, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber erst danach hervorgekommen sind (VwGH 8.9.2025, Ra 2024/15/0064). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht der jeweiligen…
…von Tatsachen (und Beweismitteln) ist nach herrschender Ansicht aus Sicht des jeweiligen Verfahrens, das wiederaufgenommen werden soll, zu beurteilen. Maßgeblich ist der Kenntnisstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz 14 mit weiteren Nachweisen). Im gegenständlichen Fall ist daher das "neu Hervorkommen" der von…
…neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln…
…80; VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln stets aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens betreffend die konkrete Abgabe und einen konkreten Zeitraum zu beurteilen, das wiederaufgenommen werden soll (VwGH 19.11.1998…
…neuen Tatsachen) sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Auch die Wiederaufnahme auf Antrag wegen neu hervor gekommener Tatsachen…
…in diesen Verfahren erworbene Kenntnisse der Abgabenbehörde) verweisen, die andere Steuersubjekte und überdies zum Teil auch andere als die hier berufungsgegenständlichen Jahre betreffen, so ist damit nach oben Gesagtem für ihren Standpunkt nichts gewonnen. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs…
…Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich auf den Wissenstand des jeweiligen Verlagungsjahres. Der Parteienvertreter meint zwar, dass der Abgabenbehörde erster Instanz im Zeitpunkt der Veranlagung der Berufungswerberin zur Körperschaftssteuer 1998 und 1999 aus den Anlagenverzeichnissen dieser…
…ein Neuhervorkommen von Tatsachen bzw. Beweismittel nicht stattgefunden habe, sei die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Unrecht erfolgt. Weiters sei die lapidare Begründung, wonach die Rechtsrichtigkeit der Rechtsbeständigkeit vorgehe, kein taugliches Mittel, eine Ermessensübung zu rechtfertigen. Gemäß § 20 BAO habe die Behörde vielmehr Billigkeitsgründe und Zweckmäßigkeitsgründe…