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NeuFöR Rz 20111. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

11. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG) Rz 201: Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist anzuwenden auf Neugründungen nach dem 1. Mai 1999 und Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember 2001. § 5a Abs. 2 NeuFöG idF des BG BGBl. I Nr. 132/2002 ist auf Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember…

NeuFöR Rz 944. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG) 1.1. Befreite Abgaben Rz 1: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar…

BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012) wurde die Verpflichtung zur Bezeichnung jener Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG eintreten sollen, am amtlichen Vordruck beseitigt, mit der Begründung, dass sich dies ohnedies…

UFSL RV/0200-L/12Neugründungsförderungsgesetz - Lohnnebenkostenbefreiung: 1. Erstellung des falschen Formulars 2. Betriebserweiterung bei Gastlokal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2012Teil 1/2

…Laut Gewerbeanmeldung (Bezirkshauptmannschaft B) handle es sich um eine Fortführung eines bestehenden Betriebes. Die Erklärung der (Teil-)Betriebsübertragung iSd § 5a iVm § 4 Neugründungsförderungsgesetz vom 5.9.2006 sei von der WKO C bestätigt und sämtlichen erforderlichen anderen Behörden vorgelegt worden. Eine Begünstigung gem. § 4 iVm …

UFSL RV/0200-L/12Neugründungsförderungsgesetz - Lohnnebenkostenbefreiung: 1. Erstellung des falschen Formulars 2. Betriebserweiterung bei Gastlokal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2012Teil 2/2

Im ersten Schritt kommt der UFS daher zum Ergebnis, dass der Bw. die für die Führung eines Gasthauses wesentlichen Komponenten übernommen hat. 4.3.4. Wesentliche Betriebsgrundlagen für den vom Bw. konkret geführten Betrieb: Für die Frage, ob der Bw. die übernommenen Betriebsgrundlagen zu einem…

UFSW RV/3346-W/08Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz bei verspäteter Erklärungsvorlage, weil die Zustimmung des Landes zur Eigentumsübertragung keine aufschiebende Bedingung darstellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2009

…Gemäß §1 Abs.1 Z1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Nun enthält das Neugründungs-Förderungsgesetz Bestimmungen, wonach und inwieweit z.B. die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit…

UFSW RV/2052-W/06Kann die Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem Neugründungsförderungsgesetz für die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer GmbH gewährt werden, wenn mit der Gesellschaftsteuererklärung ein nicht unterschriebenes Formular NeuFö 1 vorgelegt wurde? (Abw. aus mehreren Gründen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2012

…und zwar mit 9.500 Euro (950.000 x1%). Als Begründung gab es an, dass die Befreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz nicht zur Anwendung kommen könne, da es sich bei einer atypisch stillen Gesellschaft nicht um eine Kapitalgesellschaft handle. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Eingewendet wurde…

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

2. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG) Rz 47: Das NeuFöG ist auf alle Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1. Mai 1999 erfolgt sind. Im Interesse der Neugründung von Betrieben sind für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen (§ 1…

NeuFöR Rz 21–261.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG) Rz 21: Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig…

NeuFöR Rz 82–832.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…

UFSW RV/1431-W/07Die grunderwerbsteuerliche Begünstigung für Betriebsübergaben nach § 5a NeuFöG kann nicht gewährt werden, wenn das Formular NeuFö3 dem Finanzamt lediglich in Kopie und nicht im Original vorgelegt wird (Abw)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2012

…anderen Behörde benötigt. Daher seien die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes anzuwenden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12.4.2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab: "Für die Gewährung der GrESt- Befreiung ist das NeuFö3-Formular im Original gemeinsam mit dem Vertrag innerhalb der Anzeigefrist gemäß § 10…

UFSW RV/0368-W/09Gehört die Versicherungssteuer zu jenen Abgaben, von denen eine sachliche Befreiung in § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1992 vorgesehen ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 6. November 2008, StNr. xxx, mit welchem der Antrag abgewiesen wurde…

UFSW RV/0368-W/09Gehört die Versicherungssteuer zu jenen Abgaben, von denen eine sachliche Befreiung in § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1992 vorgesehen ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2010Teil 2/2

…Grunderwerbsteuer....befreit", - gemäß § 1 Z. 1 Neugründungsförderungsgesetz werden nur "Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen nicht erhoben", oder gemäß 1 Z. 5 NeuFöG "wird die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der…

NeuFöR Rz 87–933. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

3. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG) Rz 87: Die Bestimmungen des § 3 NeuFöG für Neugründungen sind auf Betriebsübertragungen iSd § 5a NeuFöG sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Rz 88: Der Zeitpunkt der Neugründung ist für folgende Fristenberechnungen von Bedeutung: Erfüllung der 15-Jahres…

NeuFöR Rz 1094.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

4.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG) Rz 109: Während für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG die Vorlage des amtlichen Vordruckes bei den in Betracht kommenden Behörden ausdrücklich gefordert wird, bestimmt § 4 Abs. 2 NeuFöG, dass…

NeuFöR Rz 1264.4. Vollelektronische Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.4. Fälle vor Auflage der amtlichen VordruckeVollelektronische Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG) Rz 126: Die Bestimmungen des NeuFöG sind rückwirkend in Kraft gesetzt worden. Für Neugründungen nachAbweichend zu § 4 Abs. 1 bis 3 NeuFöG 31kann die Erklärung der Neugründung auch elektronisch im One-Stop…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), BGBl. I Nr. 106/1999 in der geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Sie sind somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren…

NeuFöR Rz 1476.1. Befreite Abgaben
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…