…NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen (siehe Rz 5 ff, Rz 148 ff) | § 1 Z 2 NeuFöG | Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft…
…neu geschaffen werden und der Betrieb werbend nach außen in Erscheinung tritt (vgl. Rz 89). Die Neugründung eines Betriebes ist unter folgenden kumulativen Voraussetzungen begünstigt: Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von betrieblichen Einkünften (…
…für die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen (vgl. Rz 42 ff) Meldeverpflichtung (siehe Rz 137 ff) Zeitlicher Anwendungsbereich (siehe Rz 201) Werbend nach außen in Erscheinung treten Rz 89: Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in…
4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…
…in Kopie zur Kenntnis übermittelt, wonach laut Bestätigung durch die Bezirkslandwirtschaftskammer XY nach deren Beratung die Neugründung von Herrn AA erklärt wurde. Nach dem gegebenen Sachverhalt hatte A landwirtschaftliche Grundstücke (in EZ1EZ2) samt einem Stallgebäude zum Zwecke der Schafhaltung käuflich erworben; der Stall wurde in…
…auch bloß: Bf.), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gelangte das Finanzamt zur Ansicht, die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) würde nicht zustehen. Dies deshalb, da Personenidentität (Anm.: bei den Betriebsinhabern) gegeben wäre, der Ort der Geschäftsleitung überwiegend gegeben…
…Neugründereigenschaft müsse nicht nur subjektiv aus dem Blickwinkel des Neugründers, sondern es müsse objektiv ein neuer Betrieb entstehen. Für die Beurteilung, ob eine Neugründung vorliege, sei das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Bei Kauf, Pacht oder Schenkung eines Betriebes in Form der wesentlichen Betriebsgrundlagen…
…August 2010, wurde sodann eine Begründung übermittelt. Der Berufungswerber wendete sich gegen die Nichtanerkennung des Vorliegens einer Neugründung im Sinne des NEUFÖG. Im vorliegenden Fall sei ein Gastronomiebetrieb der Betriebsart "Cafe-Pub-Bar" in ein "Restaurant-Pizzeria" geändert worden. Dazu wären "sämtliche Maschinen und Geschäftsausstattungen…
…Die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 treten nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden einen amtlichen Vordruck vorlegt, in dem die Neugründung erklärt wird. Auf dem amtlichen Vordruck sind zu erklären: 1. das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 2…
…Trachten vorhanden ist. Ab Oktober 2006 meldete die Berufungswerberin das Teilgewerbe der Änderungsschneiderei an und nahm hiefür die Befreiung von Lohnabgaben nach § 1 Z 7 Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) in Anspruch. Im Zuge einer bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass die…
… 1 Z 7 des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) in Anspruch und führte aus diesem Grund unter anderem den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nicht ab. Anlässlich einer bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer neben hier nicht strittigen Feststellungen die…
…5. September 2002 von MX als Betriebsinhaber für einen Betrieb der "MA" ausgestellt und von der Wirtschaftskammer Wien bestätigt wurde. Der Kalendermonat der Neugründung ist nicht angegeben. In der Folge wurde die Berufung vom FAG mit Berufungsvorentscheidung vom 30. April 2004 als unbegründet abgewiesen. In…
…für die ersten 12 Monate die Abgaben DB und DZ nicht zu entrichten wären. Mit Bescheid vom 4.10.2002 wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass Voraussetzung für die Nichterhebung von DB und DZ die Neugründung eines Betriebes sei. Ein Betrieb werde gem…
…ein auf der Liegenschaft einverleibtes Darlehen zu Gunsten des Landes Burgenland zu übernehmen. Beantragt wurde die Befreiung nach § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG). Für diese Erwerbsvorgänge von Herrn J.B. und Frau L.B. wurde dem Berufungswerber vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien mit…
…Der Kalendermonat der Neugründung wird darin mit April 2001 angegeben. Am 4. Juli 2001 wird das NeuFö 1 bei der Amtspartei eingebracht. Die Bw begehrt die Steuerfreiheit für Dienstgeberbeiträge gemäß § 1 Z 7 Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG). Das Abgabenkonto der Bw wird mit DB für die Juni…
…es ist für Neugründungen und Betriebsübertragungen ab 1.1.2013 grundsätzlich der amtliche Vordruck NeuFö 2 sowohl für die Erklärung einer Neugründung als auch für die Erklärung einer Betriebsübertragung zu verwenden (bis zum 31.12.2012 war für die Erklärung der Neugründung der amtliche Vordruck…
…fünf Jahren nach der Übergabe (un-)entgeltlich weiter überträgt, betriebsfremden Zwecken zuführt oder aufgibt. Am 17. Dezember 2002 wurde die Verordnung zum Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben und die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben gefördert wird, BGBl. II Nr. 483/2002 vom 17…
…Befreiung von Stempelgebühren vorgesehen. Die dem Gründungsvorgang mittelbar dienenden Rechtsgeschäfte, wie zB der Abschluss von Bestandverträgen, bleiben daher gebührenpflichtig. Rz 10: Nicht unmittelbar durch die Neugründung veranlasst sind Schriften und Amtshandlungen im Zusammenhang mit allgemeinen persönlichen Qualifikationserfordernissen (zB Meisterprüfungszeugnis, Steuerberaterprüfungszeugnis, Ziviltechnikerprüfungszeugnis, Staatsbürgerschaftsnachweis oder sonstige Personenstandsurkunden…
…die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig von einer eventuellen Begünstigung nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) zu. Rz 23: Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer…
…Z I GGG), die unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung des Betriebes stehen, werden nicht eingehoben. Die Befreiung erstreckt sich auch auf Einzelunternehmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Neugründung ins Firmenbuch (mit dem Zusatz "e.U.") eingetragen werden. Das sind insb. Gerichtsgebühren für folgende…