…neu und vermag es über Tatsachen einen Beweis zu erbringen, die zum Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens gehören, aber vor Bescheiderlassung nicht bekannt waren, dann sind es die durch das neue Beweismittel hervorgekommenen (alten) Tatsachen, die den Wiederaufnahmsgrund abgeben können. Hätte bei Kenntnis des gesamten Tatsachenstandes…
…neu hervorgekommenen Beweisen und Tatsachen im Einzelnen: Handlungsvollmacht vom 15. Juni 2011: Die Handlungsvollmacht des Herrn ***VN2*** ***NN2*** an Herrn ***VN3*** ***NN3*** ist dem Zollamt seit zumindest 21. September 2011 bekannt und auch schon als Beilage in den allerersten Anlassbericht in dieser Sache an die…
…Ob diese Tatsachen oder Beweismittel „neu hervorgekommen“ sind, ist demnach aus der Sicht der jeweiligen Verfahrenspartei zu beurteilen. Umstände, die der Partei (§ 78 BAO) im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa auf Grund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt…
…Partei (§ 78 BAO) zwar bekannte, von ihr aber ohne grobes Verschulden nicht geltend gemachte und der Behörde bei der rechtskräftig gewordenen Entscheidung daher unbekannt gebliebene Tatsache als "neu hervorgekommen" zur Wiederaufnahme führen, zutreffend ist: Die belangte Behörde ist aber auch auf die Frage eingegangen, ob…
…sein, da nur für 2005 Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsorte des Dienstgebers vorlagen. Für die übrigen Jahre war lediglich bekannt, dass Herr Bf. in einem Beschäftigungsverhältnis mit der niederländischen Gesellschaft steht. Für die übrigen Jahre wurden die Besteuerungsgrundlagen daher geschätzt. 3) Neuhervorgekommene Tatsachen Zusätzlich möchten wir anführen…
…Die Pflichtversicherungsbeiträge betreffend selbstständige Arbeit hätten 17.290,86 € betragen und nicht, wie im Erstverfahren erklärt,17.278,08 €. Dass es sich in Bezug auf die höheren Pflichtversicherungsbeiträge lt. berichtigter Steuererklärung vom 10.2.2018 um neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweise gehandelt habe…
…zu beschränken hat, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht - besteht kein Neuerungsverbot. Neu hervorgekommene Tatsachen (nova reperta) können daher in der Entscheidung verwertet werden. Ein Sicherstellungsbescheid ist im Rechtsmittelverfahren allein darauf zu prüfen, ob die…
…weder widersprochen noch wurden Beweise und Unterlagen vorgelegt, welche diese Annahme der Abgabenbehörde widerlegen. Auch wurde dem Ersuchen um Übermittlung von Fotos des damaligen Schadens nicht entsprochen, ein Besichtigungstermin wurde ebenfalls aufs Schärfste verweigert. Die angeführten Umstände stellen zweifelsfrei neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des…
…lit. c) noch um eine neu hervorgekommene Tatsache (lit. b) handelt (vgl. VwGH 16.2.1971, 0638/69). Auf die Einwendungen der Bw. hinsichtlich des fehlenden groben Verschuldens musste nicht eingegangen werden, da hier eben gar keine Vorlage bzw. Zurkenntnisbringung von Tatsachen und Beweisen, die…
…aufgrund der Vorlage der Mitteilung der Verlustvortragsdatei stattgegeben worden. Der Sachverhalt betreffend den Mantelkauf sei erstmals im Zuge der Außenprüfung umfassend ermittelt worden. Die dabei zutage getretenen Umstände stellten neu hervorgekommene Tatsachen und Beweise dar. Dazu äußerte die Bw. : Bereits die handschriftliche Notiz vom 22…
…Hervorkommen im konkreten Verfahren deutlich angegeben. Die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheide der Jahre 2003 bis 2005 ergingen als Erstbescheide am 24.6.2004, am 30.3.2005 und am 6.3.2006, sodass das Geständnis des B. vom 27. März 2006 als neu hervorgekommene Tatsache iSd …
…die fristgerechte Beschwerde vom 13.06.2018, eingelangt am 18.06.2018: "[…] Der gegenständliche Wiederaufnahmebescheid beruft sich gemäß § 303 (1) BAO auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweise, welche im Einkommensteuerbescheid 2012 vom 06.06.2019 näher erläutert werden. Diesen Ausführungen zufolge erlangte das Finanzamt…
…Auch im vorliegenden Berufungsverfahren - welches sich allerdings auf die Überprüfung der Frage beschränkt, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht - besteht kein Neuerungsverbot. Neu hervorgekommene Tatsachen können daher in der Entscheidung verwertet werden, sofern der Bf…
…zu beschränken hat, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht - besteht kein Neuerungsverbot. Neu hervorgekommene Tatsachen (nova reperta) können daher in der Entscheidung verwertet werden. Ein Sicherstellungsbescheid ist im Rechtsmittelverfahren allein darauf zu prüfen, ob die…
…Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht - besteht kein Neuerungsverbot. Neu hervorgekommene Tatsachen (nova reperta) können daher in der Entscheidung verwertet werden. Erwägungsgründe des unabhängigen Finanzsenates zum Vorbringen des Bf in der Eingabe vom 10. Oktober 2012: Wenn der Bf bezweifelt…
…Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht - besteht kein Neuerungsverbot. Neu hervorgekommene Tatsachen (nova reperta) können daher in der Entscheidung verwertet werden. Erwägungsgründe des unabhängigen Finanzsenates zum Vorbringen der Bf in der Eingabe vom 10. Oktober 2012: Wenn die Bf bezweifelt…
…bezieht und nur für diesen Anwendungsfall die Anrechnung der Stiftungseingangswerte ermöglicht. Aus den angeführten Gründen wird der Rechtsansicht des geprüften Unternehmens nicht gefolgt. Im vorliegenden Fall ist daher eine Anrechnung der Eingangswerte bei der Bf. als Letztbegünstigte nicht zulässig. Neu hervorgekommene Tatsachen und Beweise Im…
…gemäß litera b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Entsprechend oben angeführter Feststellungen lagen zahlreiche neu hervorgekommene Tatsachen vor…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens ausreichend begründet hat, indem sie jene (als Wiederaufnahmegründe tauglichen) Umstände, die als Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind (und die Abgabenbehörde im wiederaufgenommenen Verfahren zu einem anderslautenden Bescheid veranlasst haben), dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben hat (vgl. zB VwGH 26.04.2007…
…handelt es sich zudem um neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel (nova reperta), sondern um nach Erlassung des Umsatzsteuerbescheides 2008 vom 2.7.2010 entstandene Umstände und Beweise (nova producta). Die Rechnungsberichtigung durch Korrektur der UID-Nummer ist auch kein entscheidungsrelevantes Merkmal für die Steuerfreiheit einer…