…Einlagen-Subkonto (alternativ: Nennkapital-Subkonto) entsprechend zu vermindern. Beispiel: Die A-GmbH spaltet laut Spaltungsplan einerseits einen ihrer Betriebe auf die neue B-GmbH und andererseits eine hundertprozentige Beteiligung auf die neue C-GmbH ab. Das bilanzmäßige Eigenkapital der A-GmbH beträgt 2.000 (Nennkapital…
…Evidenzsubkonto (Indisponible Einlagen- oder Disponible Einlagen-Subkonto) der übernehmenden Körperschaft um den steuerlich maßgebenden Sacheinlagewert zu erhöhen ist. Dieser ist im Falle einer Nennkapitalerhöhung vorrangig dem Indisponible Einlagen-Subkonto (alternativ dem Nennkapital-Subkonto) zuzuweisen, ein das erhöhte Nennkapital übersteigender Teil ist entweder ebenfalls den indisponiblen…
…Einlagen - in erster Linie das Bilanzgewinn-Subkonto - um 1.000 zu vermindern. Findet im Jahr X4 zudem eine ordentliche Kapitalherabsetzung iHv 10.000 statt, stellt diese ebenso eine Einlagenrückzahlung dar. In diesem Fall ist das indisponible Einlagen-Subkonto - bzw. das Nennkapital-Subkonto - um 10.000…
…| Innenfinanzierung | -10.000 | | -1.000 (1) | | -11.000 Alternativ kann auch folgende Darstellung verwendet werden: | Evidenzsubkonten | Beginn Wj X2 | Zugang | Abgang | Umbuchung | Ende Wj X2 | Nennkapital-Subkonto (= indisponibel) | 35.000
…werden, die genauer an die bilanzmäßige Eigenkapitaldarstellung im Bilanzgliederungsschema des § 224 Abs. 3 UGB anknüpft (zB Nennkapital-Subkonto, gebundene bzw. ungebundene Kapitalrücklagen-Subkonto, gesetzliche bzw. ungebundene Gewinnrücklagen-Subkonto, Bilanzgewinn-Subkonto). Dabei muss sichergestellt werden, dass die Unterscheidung zwischen unternehmensrechtlich gebundenen und ungebundenen Eigenkapitalpositionen ersichtlich ist…
…Punkt 3.2.1 des Einlagenrückzahlungserlasses (AÖF 1988/88) sieht vor, dass das Nennkapital-Subkonto ab dem elften Jahr um den aus der Gewinnrücklage übertragenen Betrag aufgestockt wird. § 6 Z 15 EStG 1988 regelt die Qualifikation der Anschaffungskosten bzw Buchwerte der Anteile nach Ablauf der…
…AktG) Zu a) Die B-GmbH muss einlagenbedingt eine Kapitalrücklage von 800 bilden. Der übernommene Evidenzkontenbetrag von 600 ist in Höhe von 100 auf das Indisponible Einlagen-Subkonto (alternativ: Nennkapital-Subkonto) zu übertragen. Die restlichen 500 stellen entweder ebenfalls indisponible Einlagen (bei Bildung einer gebundenen…
…zu (vgl. Haslinger in Lang/Schuch/Staringer [Hrgs.], KStG, § 10 Rz. 33). Während Einlagen auf das Nennkapital nur im Wege einer Kapitalherabsetzung rückgezahlt werden können, sind Einlagen auf dem Bilanzgewinn-Subkonto nach herrschender Auffassung disponibel (vgl. Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 10 Tz. 102). Auch…
…die im Wege einer Kapitalberichtigung in Nennkapital umgewandelt werden, verlieren nach Ablauf der zehnjährigen Wartefrist, die Eigenschaft von Gewinnen. Aus § 4 Abs. 12 Z 2 EStG 1988 ergebe sich, dass sie sich zu Einlagen wandeln, den Stand im Nennkapital-Subkonto erhöhen und für eine Einlagenrückzahlung…
…im Fall der Rückzahlung die rechtliche Situation dahingehend, dass an Stelle der fingierten Ausschüttung eine Einlagenrückzahlung vorliege. Mit Ablauf des zehnten Jahres trete im Nennkapital-Subkonto eine Bestandserhöhung um den Betrag des thesaurierten Gewinnes ein. Da sich aber nach § 6 Z 15 EStG 1988 die…
…zu sehen (KStR RZ 739) sei. Diese Wiedereinlage - im Sinne der Außenfinanzierungstheorie - führe, nach der im § 32 Z 3 genannten zehnjährigen Wartefrist, zu einem Zugang auf dem Nennkapitalsubkonto gemäß dem Evidenzkontenerlass vom "31. 03. 1988", AÖF Nr 88/1998 (EStR RZ 6909). Bis dahin sei…
… 4 Abs. 12 EStG 1988 vor, soweit die Rückzahlung im Nennkapital-Subkonto Deckung findet (siehe Einlagenrückzahlungserlass des BMF Z 06 0257/1-IV/6/98 vom 31.3.1998, AÖF Nr. 88/1998). Von einer verdeckten Ausschüttung ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Kapitalrückzahlung vor…
…3.2.1. des Einlagenrückzahlungserlasses, wonach Rückzahlungen von Beträgen vom Nennkapital-Subkonto außerhalb von Kapitalherabsetzungen im Zweifel als verdeckte Ausschüttungen zu werten sind. Der gegenständliche Sachverhalt habe jedoch mit dem Nennkapital-Subkonto nichts zu tun, sondern wird im Punkt 3.2.5. des zitierten Erlasses…
…einer "down stream" Verschmelzung das Evidenzkonto der Obergesellschaft weiterzuführen. Dieses habe aber hinsichtlich des Nennkapitalsubkontos nur S 500.000,00 (das ist das Stammkapital der ursprünglichen G_GmbH) und nicht S 10,010.000,00 betragen. Die Kapitalherabsetzung sei sohin im Ausmaß von S 9…
…der Einlagen werden in der Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten. Hügel/Mühlehner/Hirschler vertreten die Meinung, dass der Wortlaut des § 4 Abs. 12 Z 1 EStG 1988, der auf die gesellschaftsrechtlichen Begriffe des Nennkapitals und der Kapitalrücklage verweise, ausschlaggebend sein (vgl. Hügel/Mühlehner/Hirschler, Umgründungssteuergesetz, Kommentar…
…im Prüfungsverfahren angestrengten Berichtigungsversuch bringt der steuerliche Vertreter vor, auf dem (im Zuge der Körperschaftsteuererklärung für 2003 ein gereichten) Evidenzkonto sei fälschlicherweise das Nennkapitalsubkonto nur um 1.817.500 Euro statt um 7,720.000 Euro vermindert worden. Wie aus dem Hauptversammlungsprotokoll eindeutig ersichtlich sei…
10. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG) 10.1. Allgemeines (§ 71 GMSG) Rz 61: Gemäß § 71 Abs. 1 GMSG ist ein Finanzkonto ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Die Frage, wann ein Konto von einem Finanzinstitut geführt ist, richtet sich nach § 103 GMSG (siehe auch Sec…
19a.3 Das maßgebliche Kapitalkonto - KapK I 19a.3.1 Zusammensetzung Rz 6033: Das Verlustausgleichspotenzial ist begrenzt durch das steuerliche Kapitalkonto des kapitalistischen Mitunternehmers (kap. MU) vor Verlustzuweisung, das sich aus folgenden Werten zusammensetzt: 1. Gesellschaftseinlage, soweit diese einbezahlt ist, 2. allfälliges Ergänzungskapital bei nachträglichem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X. I. AG, Adr., vertreten durch Jungmeier Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 243/14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2007, ErfNr. 1, 1. vom 6. September 2007, ErfNr…
19.5.4.10 Negatives Kapitalkonto Rz 5987: Gemäß § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 ist der Betrag des negativen Kapitalkontos, soweit er nicht aufgefüllt werden muss, jedenfalls als Veräußerungsgewinn bei Ausscheiden des Gesellschafters anzusetzen, und zwar unabhängig von eventuellen Haftungsbeschränkungen des Zivilrechts. Eine…