…nochmals Jakom/Lenneis, aaO). Ein Doppelwohnsitz kann etwa dann berufsbedingt sein, wenn der Pflichtige an beiden Wohnsitzen nennenswerte Einkünfte erzielt. Vernachlässigbar sind Einkünfte jedenfalls dann, wenn sie „deutlich unter einem Zehntel“ der anderen Einkünfte liegen (zB VwGH 29.1.1965, 1176/63; VwGH 20.4…
…wie gesellschaftliches oder soziales Engagemet, im Bereich der privaten Lebensführung anzusiedeln. Auch die Aussicht auf eventuelle, künftige nennenswerte Einkünfte durch eine solche Tätigkeit (z.B. Mitglied eines Landtages, im Nationalrat oder Bundesrat) kann eine berufliche Veranlassung nicht begründen. Der Bw ist, seiner Steuererklärung für den…
…Ab dem Jahr 2018 schließlich wird der Bf. mehrere Lehrveranstaltungen an der Universität abhalten, aus denen ebenfalls nennenswerte Einkünfte zu erwarten sind. Dieser festgestellte Sachverhalt ist rechtlich wie folgt zu würdigen : Gemäß § 16 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sind abzugsfähige Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur…
…irrelevant. Hinzuzufügen ist noch, dass es sich bei den Einkünften der Ehegattin des Bw. um keine solchen (nämlich "nennenswerte Einkünfte") handelt, die den Ausschlag zu Gunsten einer doppelten Haushaltsführung geben könnten. Den vom Bw. beantragten Aufwendungen für die Fahrten zwischen seinem Familienwohnsitz und seinem Beschäftigungsort…
…Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. Kosten der doppelten Haushaltsführung sind nur dann abzugsfähig, wenn sie beruflich veranlasst sind (vgl. zB Doralt, EStG9, § 16 Tz 220 und die dort zit. Judikatur). Berufsbedingt ist der Doppelwohnsitz jedenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige selbst an beiden Wohnsitzen nennenswerte Einkünfte…
…2007, 2006/15/0047). Gemeinsamer Hausstand: Seitens des Unabhängigen Finanzsenates wird nicht angezweifelt, dass der Berufungswerber im Streitjahr und schon davor eine intakte Beziehung mit der in Deutschland wohnhaften Frau JG unterhielt und diese dort nennenswerte Einkünfte erzielt/e. Jedoch kann ihm nicht beigetreten werden…
…dafür hat der Gesetzgeber den Anlaufzeitraum vorgesehen. Da die Jahreserklärungen für die Jahre 2015 und 2016 zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme noch nicht vorliegen geht die Betriebsprüfung von zumindest 9 Jahren ohne nennenswerte Einkünfte aus. Projekte des Jahres 2016 sind aus diesem Grund ebenfalls für die…
…un)selbständige Einkünfte in relevanter Höhe erzielt (mehr als 6.000,00 Euro jährlich). Dies ist in Ihrem Fall laut den vorgelegten Bescheinigungen E 9 jedoch nicht gegeben, zudem ist die landwirtschaftliche Fläche gemäß der nachgereichten Bestätigung zu gering, um daraus nennenswerte Einkünfte zu erzielen…
…sie ausführte, ihr postgraduates Studium in London zur Innenarchitektin im September 2013 begonnen zu haben und dieses voraussichtlich Ende des Jahres 2016 abschließen zu können. Ihrer Einschätzung nach würden nennenswerte Einkünfte ab dem Jahr 2017 erzielt werden können, jedoch erhoffe sich die Bf. bereits früher…
…Ehefrau des Bf. am Familienwohnsitz nennenswerte Einkünfte erzielt habe und sich die Tochter während der Woche an einem Betreuungsplatz am Familienwohnsitz aufgehalten habe und damit die Voraussetzungen der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung erfüllt seien. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis VwGH…
…seit wir gemeinsam im Haus der Schwiegermutter wohnen auch immer tatsächlich so durchgeführt. Die kleine Landwirtschaft besteht hauptsächlich aus zwei Mutterkühen und einem Kalb und wird eigentlich aus traditioneller Gewohnheit betrieben, ohne dass daraus nennenswerte Einkünfte erzielt werden können. Viele der anfallenden Arbeiten (z.B…
…vornherein anzuerkennen wäre, könnte sich die steuerliche Vertretung vorstellen, dass das Finanzamt mit seiner Beurteilung der Vorgangsweise im Jahr 2011, wo (die Tochter) noch nicht nennenswerte Einkünfte hatte, und allenfalls auch 2012, wo die Beteiligung an der x-Holding erst spät eingeräumt wurde, recht hat…
…Beschwerdeführer aber keinerlei Nachweise beibringen! Zur Lebensgefährtin: Frau J H-Ls ist im KH angestellt und erzielt dort nennenswerte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie wurde im August 2002 von ihrem Exgatten H N geschieden und hat mit ihrem Exmann drei Kinder, wobei sie im Jahr…
…mehr darauf an, ob die Ehegattin des Bw. am Familienwohnsitz nennenswerte Einkünfte erzielte und sich die Tochter der Ehegattin des Bw während der Woche an einem Betreuungsplatz am Familienwohnsitz aufhielt und damit die Voraussetzung der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung erfüllt war. Graz, am 26. Juni 2013
…doppelte Haushaltsführung berufsbedingt sei. Berufsbedingt sei sie jedenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige selbst an beiden Wohnsitzen nennenswerte Einkünfte erziele (VwGH 29.1.1965, 1176/63) oder beide Ehegatten am jeweiligen Wohnsitz nennenswerte Einkünfte bezögen. Zwar könne dem Berufungsantrag nicht Folge gegeben werden, allerdings werde dem…
…auch die Betreuung eines Liegenschaftsbesitzes für sich allein keinen Doppelwohnsitz rechtfertigen, so wohl doch der Umstand, dass der Ehepartner daraus nennenswerte Einkünfte bezieht. Als nennenswert ist nach den LStR 2002 Rz 344 ein Betrag von mindestens 2.200 € jährlich anzusehen (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar…
…gekommen sei. Dies gelte insbesondere deshalb, weil der Bw. nicht an beiden Wohnsitzen nennenswerte Einkünfte erziele, sondern als Einkunftsquelle nur seine nichtselbstständige Erwerbstätigkeit in Österreich habe. Laut den Angaben des Bw. betreffend die Gewährung der Familienbeihilfe sei seine Gattin in Polen nicht erwerbstätig. Insofern seien…
…auf Grund der Krebserkrankung der Ehefrau, der noch nicht stattgefundenen emotionalen Neuorientierung des Beschwerdeführers und der gegebenen Unsicherheit, ob die Ehefrau wieder nennenswerte Einkünfte wird erzielen können, der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Beschwerdeführers als in ****neuer Ort*** gelegen anzunehmen, da die Verlegung des Wohnsitzes aus…
…wenn der Ehegatte am Familienwohnsitz beruflich tätig ist; sind beide Ehegatten an verschiedenen Orten berufstätig, dann ist eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen, wenn der Ehegatte am Familienwohnsitz über nennenswerte Einkünfte verfügt (Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 16 Tz 202/2f; LStR 2002 Rz 344).…
…der Beschäftigung als unzumutbar zu werten ist. Sind beide Ehegatten an verschiedenen Orten berufstätig, dann ist eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen, wenn der Ehegatte am Familienwohnsitz über nennenswerte Einkünfte verfügt (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Die Verlegung des Familienwohnsitzes ist aber dann nicht unzumutbar…