IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***., ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 19. Dezember 2024…
Ad Punkt 1.1.1: Die Feststellungen betreffend die betrieblichen Tätigkeiten der jeweiligen Einheiten gründen sich - ebenso wie Feststellungen betreffend die Ausübung der gewerberechtlichen Geschäftsführung - auf die im Gewerbeinformationssystem Austria abrufbaren Informationen. Die Feststellungen betreffend die Namen der von den jeweiligen Einheiten betriebenen Lokale gründen…
…Die belangte Behörde hat daher zu Recht die vorliegende "ÖHT 100"-Förderung mit einem (herabgesetzten) Nennbetrag von € 48.750,00 bei der Ermittlung der beihilferechtlichen Obergrenze miteinbezogen. Diese Auslegung wird im Ergebnis auch durch die am 19.6.2024 kundgemachte - auf eine Einigung mit…
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Definition des Begriffs "KMU" im Sinne des Anhangs I der AGVO - da sie dazu führt, dass den Unternehmen, die unter diesen Begriff fallen, meist durch Ausnahmen von allgemeinen Regeln Vorteile gewährt werden - der stRsp des EuGH zufolge eng auszulegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH…
29.07.2022 | ***GmbH 4*** | AUS MAE 22 | € 3.200,00 | 08.06.2022 | 01.08.2022 | ***GmbH & Co KG 3*** | AUS MAE 22 | € 9.309,36 | 08.06.2022 | 01.08.2022…
…Die belangte Behörde hat daher zu Recht die vorliegende "ÖHT 100"-Förderung mit einem (herabgesetzten) Nennbetrag von € 48.750,00 bei der Ermittlung der beihilferechtlichen Obergrenze miteinbezogen. Diese Auslegung wird im Ergebnis auch durch die am 19.6.2024 kundgemachte - auf eine Einigung mit…
Vor diesem Hintergrund ist ***Natürliche Person 1*** für die Zwecke der Anwendung des Begriffs "verbundene Unternehmen" iSd Anhangs I der AGVO grundsätzlich nicht als natürliche Person anzusehen, sondern als "Unternehmen". Als verbundene Unternehmen iSd Anhangs I der AGVO sind - neben dem Unternehmen ***Natürliche Person 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH…
Ausfallsbonus II ("AUS JUL 21", "AUS AUG 21" und "AUS SEP 21") iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Verlängerung des Ausfallsbonus für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzausfall (VO Ausfallsbonus II), BGBl II 2021/342…
…Die belangte Behörde hat daher zu Recht die vorliegende "ÖHT 100"-Förderung mit einem (herabgesetzten) Nennbetrag von € 48.750,00 bei der Ermittlung der beihilferechtlichen Obergrenze miteinbezogen. Diese Auslegung wird im Ergebnis auch durch die am 19.6.2024 kundgemachte - auf eine Einigung mit…
Im vorliegenden Fall übt ***Natürliche Person 1*** aufgrund seiner als Einzelunternehmer betriebenen Diskothek unmittelbar auf dem Markt eine wirtschaftlichen Tätigkeit aus und ist ***Natürliche Person 1*** bereits aus diesem Grund als "Unternehmen" - und nicht als "natürliche Person" - iSd Art 3 Abs 3 des Anhangs I…
…UGB idF RÄG 2014). Rz 2437: Verbindlichkeiten, denen kein Anschaffungsvorgang zu Grunde liegt (zB Bereicherungsansprüche oder Schadenersatzansprüche Dritter), sind ebenfalls mit dem Nennbetrag auszuweisen. Rz 2438: Solange nicht feststeht, dass eine Schuld ganz oder teilweise erloschen ist, muss sie mindestens mit dem Betrag bewertet werden…
…Abgeld (Damnum) und Geldbeschaffungskosten 6.9.7.1 Begriff des Abgeldes Rz 2459: Unter Abgeld (Damnum) ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag (Rückzahlungsbetrag) und dem Verfügungsbetrag zu verstehen. Für das Abgeld ist pro Verbindlichkeit ein Aktivposten im Jahr der Aufnahme der Verbindlichkeit anzusetzen und auf…
…von den in § 1 Abs. 2 genannten Wohnbaugesellschaften begeben werden, für die Zeit der Hinterlegung der Wertpapiere bei einem inländischen Kreditinstitut im Ausmaß von vier Prozent des Nennbetrages KESt-frei, sofern die Kapitalerträge im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen seien. Nach § 1 Abs…
6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…
…Co KG Genussscheine begeben, die ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche begründen, und wird den Genussscheininhabern eine vergleichsweise hohe Basisverzinsung (rd. 10%) des Nennbetrages versprochen, wobei je nach Rating der KG eine untere und obere Bandbreite (rd. 9,5% bis 12,2%) festgelegt wird, so kann daraus noch…
…ein Darlehen oder um eine unternehmerische, gesellschafterähnliche Beteiligung, wenn gewinnabhängiger fixer Zins, Verlustbeteiligung bis zu 100% des Nennbetrages des Genussrechtes, Nachrangigkeit der Genussrechtsforderung im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft und grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit mit einer Mindestvertragsdauer vereinbart wurden? Überblick: 1. Verfahren 1.1…
…Auszahlung Die Pensionskasse wird das Darlehen mit 100 Prozent seines Nennbetrages nach vertragsmäßiger Sicherung im Grundbuch auf schriftlichen Abruf des Darlehensnehmers auszahlen (...). a) Der Pensionskasse müssen vor Auszahlung des Darlehens folgende Unterlagen vorliegen: (...) b) Das Darlehen wird grundsätzlich entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt (...). d…
…gemachte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag auf die erhaltenen Wertpapiere im Verhältnis ihrer Nennbeträge aufzuteilen. Bei Staatsanleihen, die für Zwecke der Deckung von Pensionsrückstellungen gemäß § 14 Abs. 7 EStG 1988 angeschafft wurden, ist hinsichtlich der Deckungshöhe auf den geringeren Nennbetrag der im Zuge des Zwangsumtauschs erhaltenen Wertpapiere abzustellen.…