…der jemandem an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist (§ 1293 ABGB). Die Schadensbehebung hat grundsätzlich durch Naturalrestitution zu erfolgen (= Zurückversetzung in den vorigen Stand im Sinne des § 1323 ABGB). Tatsächlich wird im Regelfall Geldersatz geleistet. Die Schuldform - grober Vorsatz (Absicht) bis leichte…
…im väterlichen Testament auch die Ansprüche gegen den tschechoslowakischen Staat auf das tschechische Vermögen vermacht wurden und der Erbe zur Geltendmachung dieser Ansprüche verhalten sei, um "wenn irgendwie möglich" die Naturalrestitution dieses jahrhundertealten Familienbesitzes anzustreben, würde die Nichtbefolgung dieser Auflage zur Rechtsfolge des § 709 ABGB…
…allerdings nicht die nationalen Gerichte und durchbricht nicht die Rechtskraft ihrer Entscheidungen. Bei eine begründeten Individualbeschwerde spricht der EGMR dem Beschwerdeführer aber eine "gerechte Entschädigung" zu, soweit innerstaatlich keine Naturalrestitution möglich ist. (Artikel 41 MRMK). Weiters wird auf § 363a StPO verwiesen: (1) Wird in einem…
…Aktionäre nicht gegenüber der Aktiengesellschaft an. Aus dem Aktiengesetz selbst lässt sich daher eine Haftung des Aktionärs bei verbotener Einlagenrückgewähr nicht unmittelbar ableiten. Von entscheidender Bedeutung für die Haftung des Aktionärs im vorliegenden Fall ist jedoch der 'Primat der Naturalrestitution ( § 1323 ABGB ; Reischauer in Rummel…
…K wurde 1997 das Gesetz über die Restitution enteigneter Flächen verabschiedet. Dr.K.D. hat einen Antrag auf Naturalrestitution hinsichtlich des im Jahr 1947 dem Vater des Bw. entschädigungslos enteigneten Familienbesitzes im nördlichen K gestellt. Dieser Antrag wurde beim Amt für vermögensrechtliche Angelegenheiten, Außenstelle L…
…Erbe testamentarisch dazu verhalten ist, diese Ansprüche im eigenen wie auch im Namen und im Interesse der Familie geltend zu machen und wenn irgendwie möglich, die Naturalrestitution dieses Familienbesitzes anzustreben, würde die Nichterfüllung dessen auch bei der Bw zur Rechtsfolge des § 709 ABGB und damit…
…unmittelbar Geschädigter vorsteuerabzugsberechtigt sei, brauche der Schädiger (bzw dessen Versicherung) nur den Netto-Schaden ohne MwSt ersetzen. Richtig sei, dass der Schädiger nach dem ABGB grundsätzlich zur Naturalrestitution verpflichtet sei. In der Praxis habe sich aber insbesondere bei Verkehrsunfällen aus Zweckmäßigkeitsgründen eingebürgert, dass stets der…
…abgetragen, worauf er diesen gemäß §§ 1323 und 1324 ABGB als deliktischer Schädiger im Wege der Naturalrestitution exekutiv wiederherzustellen gehabt habe und zum Ausgleich des entgangenen Gewinnes durch Geldersatz verpflichtet gewesen wäre. Somit habe er sich im Vergleich vom 19. April 2002 unter Punkt 3. zur…
…verursachter Schaden primär durch Zurückversetzung in den vorigen Stand ersetzt werden. Diese sog. Naturalrestitution durch den Schädiger stelle keinen Leistungsaustausch dar, da der Geschädigte kein Entgelt für die Schadensbehebung durch den Schädige aufzuwenden habe (VwGH 30.4.1970, 972/69). Weiters wurde auf Ruppe, Kommentar…