…der Einhebung in der Regel nicht entscheidungserheblich sein. Die Abweisung eines Nachsichtsantrages zwecks "Sanktionierung" der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten kommt somit im Allgemeinen nicht in Betracht. 6.1.3 Antrag Die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten setzt einenAntrag des Abgabepflichtigen voraus. Wegen der Antragsgebundenheit darf die Nachsicht nicht…
…Der Gesamtbetrag von EUR 117.368,45 setzt sich wie nachfolgend dargestellt zusammen. Die Beschwerde über den Nachsichtsantrag vom 10.02.2020 für die festgesetzte Umsatzsteuer der Jahre 2010 bis 2012 wird unter der GZ. RV/7102957/2020 geführt (EUR 21.651,59). [Grafik]  …
…2006/15/0337; 17.11.2010, 2007/13/0135). In seinem Nachsichtantrag vom 11. März 2019 macht der Bf ausschließlich in den Bereich der "persönlich" bedingten Unbilligkeit fallende Gründe geltend. Eine persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie besteht bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA über die Beschwerde der *****, *****, *****, vertreten durch SRT MÜHL & Partner Steuerberatungs OG, Grazer Straße 19, 7551 Stegersbach, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 06.06.2017, betreffend Nachsicht gemäß…
…zu Recht erfolgte Einbeziehung der gesamten deutschen Rente als unbegründet abgewiesen. In der dagegen erhoben Berufung wurde eingewendet, der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und der Nachsichtsantrag seien nach Einlangen der deutschen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005 und 2006 vom 12. Juli 2012 am 17…
… VwGH 25.10.2006, 2004/15/0150). Wurde allerdings der Nachsichtsantrag ausschließlich auf Geldmangel gestützt und vor Erledigung des Antrages die Abgabe entrichtet, so liegt keine Unbilligkeit mehr vor (VwGH 8.4.1991, 90/15/0015). Rz 1628: Der AntragDas Antragsrecht auf Nachsicht bereits entrichteter…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die R. in der Beschwerdesache M.K. (Bf.) über die Beschwerde vom 14. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
…die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Die Abgabenbehörde kann somit trotz Vorliegens einer Unbilligkeit einen Nachsichtsantrag abweisen, wenn im Rahmen der Ermessensrichtlinien des § 20 BAO Überlegungen der Billigkeit gegenüber jenen der Zweckmäßigkeit…
…vorliegen, eine Entlassung aus der Gesamtschuld in Betracht, weil diesfalls eine Nachsicht unzulässig wäre. In einem solchen Fall kann ein Nachsichtsantrag in einen Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld umgedeutet werden. Rz 1807: Da § 237 BAO ausdrücklich verlangt, die Unbilligkeit müsse in der Einhebung, also…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Hans-M. Slawitsch Steuerberatung GmbH, Strauchergasse 16, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 23. März 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Februar 2015…
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde übereinstimmend festgestellt, dass es sich - vor allem angesichts der Tatsache, dass die Einkommensteuerbescheide laut Rechtsmittelbelehrung nicht mit Argumenten gegen den Feststellungsbescheid bekämpft werden hätten können - um einen Härtefall handelt. Allerdings wurde auch die diesbezügliche (oben erwähnte) höchstgerichtliche Judikatur kurz…
weitere GZ. RV/3300008/2013 RV/3300009/2013 RV/3300010/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. B-GmbH, YYY, als belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Finanzstrafsache gegen Dr. R., geb., Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 10. November 2015, GZ. BMF-010105/0300-IV/4…
…vom 08.12.2021 dem zweitinstanzlichen BUNDESFINANZGERICHT zur Entscheidung vorlegen." Vorlagebericht Mit Vorlagebericht vom 29.4.2022 hat die belangte Behörde die Beschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. In der Stellungnahme führte die belangte Behörde wie folgt aus: "[…] Der dem Nachsichtsantrag bzw Antrag gem. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) wegen der Zurückweisung eines Antrages vom 27.01.2025, eingebracht am 30.01.2025, auf Wiedergewährung von gemeinnützigen Leistungen mit Bescheid vom 14.4.2025 über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache von Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Höllermeier Schaller & Partner Steuerberatung Salzburg GmbH & Co KG, Karl-Emminger-Straße 23, 5020 Salzburg, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom 2. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7.3.2012 zu StNr. 000/0000, mit dem ein Ansuchen um Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 BAO abgewiesen wurde, zu Recht erkannt…
…sich weder aus dem neuerlichen Nachsichtsverfahren noch aus der Aktenlage. Ändern sich die für § 236 BAO maßgebenden tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse nach Abspruch über den Nachsichtsantrag, so ist ein neuerlicher Antrag zulässig. Ansonsten (bei Gleichbleiben der Verhältnisse) wären neuerliche Anträge wegen entschiedener Sache zurückzuweisen (vgl…
…gemacht, so muss dieses mit Rücksicht auf die Rechtskraft des Erstbescheides zurückgewiesen werden (Reeger-Stoll, Bundesabgabenordnung, 780 und 781). Eine neuerliche Antragstellung um Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten ist demgemäß nur bei Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse nach Abspruch über einen Nachsichtsantrag zulässig (vgl. Ritz, BAO7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Nord-Süd Treuhand Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater GmbH, Hausergasse 27/II, 9500 Villach, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 28. Mai 2013, betreffend Nachsicht nach § 236 Bundesabgabenordnung…