…L7*** Gemäß Absatz 1.4. erhält ***Bf1*** folgende Liegenschaften ***1a*** ***L8*** ***L9*** Absatz 1.6. Erbteilungsübereinkommen vom 14.9.2010 lautet wie folgt: "Alles übrige zum Nachlass gehörige Vermögen, wie im Protokoll des Gerichtskommissärs vom 24.10.2005 dargestellt, mit Ausnahme der bereits einverständlich aufgeteilten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c 22 Tür Top 2, d e, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems, über die Beschwerde vom 11.01.2016 gegen den…
… 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG anzuwenden sei oder - wie im angefochtenen Bescheid zu Unrecht unterstellt - nicht, weil es sich um eine erst nach der Einantwortung erfolgte Teilung des Nachlasses handle, da jedenfalls die Ausnahme von der Besteuerung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG…
…vom festgesetzten Abgabenbetrag in der Höhe von € 24.120,09 zum Abzug zu bringen. Das Finanzamt entsprach in seiner Berufungsvorentscheidung vom 28. Juli 2006 diesem Ansinnen nicht sondern brachte die vom Bw. geltend gemachten Aufwendungen als Kosten der Regelung des Nachlasses gem. § 20 Abs…
…780,84 €, insgesamt 4.783,84 €. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung statt und berücksichtigte bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage Kosten der Regelung des Nachlasses in Höhe von insgesamt 4.783,84 € und schied das endbesteuerte Vermögen aus, sodass der steuerpflichtige…
…Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 19 Anm 8, Stand 1.9.2020, rdb.at). Da der ruhende Nachlass seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Einantwortung verliert, besteht er - wie im Beschwerdefall - konsequenterweise dann weiter, wenn eine Einantwortung nicht stattgefunden hat (Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008…
…wurde als Zustelladresse das Finanzamt eingegeben". Am 18. März 2022 übermittelte die belangte Behörde den Beschluss des Bezirksgerichts ***1***, ***GZ 1*** woraus sich die Überlassung des Nachlasses an Zahlung statt gemäß § 154 AußStrG ergibt. Bedenken gegen ein Vorgehen nach § 206 BAO wurden seitens der belangten…
…schließlich an alle übrigen Gläubiger, jeweils im Verhältnis der Höhe ihrer unbestrittenen oder durch unbedenkliche Urkunden bescheinigten Forderungen." Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit (hier betreffend den Nachlass und nach Einantwortung betreffend die Erben) die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; § 2 Zivilprozessordnung ist…
…die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht mit, dass der Beschwerdeführer am 27. September 2015 verstorben sei und übermittelte in diesem Zusammenhang den Beschluss des Gerichtes hinsichtlich der Überlassung des Nachlasses an Zahlung statt gemäß § 154 AußStrG. Mit E-Mail vom 18. Juli 2019 teilte die steuerliche…
…nach der Bf. keine Abhandlung stattgefunden habe. Über Anfrage des Bundesfinanzgerichtes an den Notar wurde präzisiert, dass das Nachlassvermögen nach der am 02.05.2017 verstorbenen Bf. im Außerstreitverfahren XXX beim Bezirksgericht BG gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen worden sei. Im Wesentlichen wäre…
…II. Instanz eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Vorweg ist festzuhalten, dass im gegenständlichen Fall von zwei Nachlässen und damit auch von zwei Erwerben auszugehen ist, nämlich einerseits vom Erwerb von Todes wegen nach A und andererseits vom Erwerb von Todes wegen nach RK. Jeder…
…als namentlich genanntem Bezugsberechtigten zur Auszahlung gelangt sei. Der Nachlass wurde mit Beschluss vom 2. Juni 2008 des Bezirksgerichtes X diversen Nachlassgläubigern an Zahlungs Statt überlassen. Mit Bescheid vom 9. Juni 2008 wurde dem Berufungswerber (Bw) vom Versicherungserlös Erbschaftssteuer in Höhe von 595,80 Euro…
…teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Erbschaftssteuer mit 503,30 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Am 2.3.1995 verstarb RS. Ihr Nachlass wurde für erblos erklärt und dem Staat übergeben. Am 20.10.2005 verstarb WE. Die überschuldete Verlassenschaft wurde der erbl…
…Erbschaftssteuer Sorge zu tragen. Laut Erbschaftssteuererklärung vom 28. November 2001 beträgt der Erbteil der gesetzlichen Erben je ein Drittel des Erwerbes. Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid wurde die Erbschaftssteuer unter Abzug der anteilig für die Regelung des Nachlasses angefallenen Kosten und des Freibetrages gemäß § 14 Abs…
…Nachmeldung an das BG S. zur Verlassenschaft nach B.B. abzugeben, zumal es sich beim gesamten Nachlass um ein nachträglich hervorgekommenes Vermögen zum o.a. Einantwortungsbeschluss handle. In der Folge schrieb die belangte Behörde der Bf., mit dem bekämpften Bescheid, als der zu 1/3…
…zur Verlassenschaft nach B.B. abzugeben, zumal es sich beim gesamten Nachlass um ein nachträglich hervorgekommenes Vermögen zum o.a. Einantwortungsbeschluss handle. In der Folge schrieb die belangte Behörde mit dem bekämpften Bescheid dem Bf., als dem zu 2/3 erbantrittserklärten Erben nach B.B…
…31.12.2000 fertiggestellt worden sei. Der Abgabepflichtige ist am ZZ.ZZ.2002 verstorben. Nach der am 1.3.2004 vom Notariat an das Finanzamt übermittelten Einantwortungsurkunde vom 27.1.2004 wurde der Nachlass an die erbl. Witwe zu 1/3 und die drei erbl…
…jeweils mit Euro 66.760,00 und der anteilige dreifache Einheitswert der Liegenschaften jeweils mit Euro 75.085,00 ermittelt wurde. Mit Berufungen vom 19.8.2009 wurden eine Begräbniskostendifferenz und weitere Kosten der Regelung des Nachlasses geltend gemacht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27.8.2009…
…Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 28. September 2002 ist HG ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Lt. Todfallsaufnahme haben sich in seinem Nachlass zwei Liegenschaften, aber auch wesentliche Schulden befunden, weshalb die erbl. Witwe und die beiden erbl…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, verstorben am dd.mm.2022, betreffend die Beschwerde vom 18. März 2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Februar 2015 zu Abgabenkontonummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos…