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104 902 Treffer448 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1859-W/02Nachfeststellungszeitpunkt bei Vermietung landwirtschaftlicher Grundstücke zu Forschungszwecken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2006

…Dezember 2000, 98/15/0039 Kopien obiger Miet- und Pachtverträge mit dem Ersuchen um Mitteilung, womit sich der Nachfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1997 begründe, übermittelt. Mit Schreiben vom 22. August 2003 teilte das Finanzamt Eisenstadt dem unabhängigen Finanzsenat unter Berufung auf die Aktenlage des Einheitswertakt EW…

UFSW RV/0579-W/11Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit (Nachfeststellungszeitpunkt).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013

…dem Bw zu, wobei es irrigerweise von der gesamten Grundstücksgröße im Ausmaß von 827 m2 ausging. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Der Bw beeinsprucht einerseits die Annahme einer Fläche von 827 m2 an Stelle von 452 m2 und andererseits den Nachfeststellungszeitpunkt. Der Bw bringt vor, das …

UFSK RV/0246-K/07Nicht "stichtagsrelevante" Einwendungen zu einer Nachfeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010

…Verhältnisse zugrunde gelegt werden, die auf den Beginn des Kalenderjahres ermittelt worden sind, das dem maßgebenden Ereignis folgt. Es sind die im Nachfeststellungszeitpunkt gegebenen Verhältnisse zu beurteilen. Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass die "Umstände" des Jahres 2005 (Neubildung der Liegenschaft, Kauf durch die Bw…

UFSW RV/1885-W/021. Nachfeststellung gem. § 22 Abs. 1 BewG: Gründung einer wirtschaftlichen Einheit 2. Nachveranlagung des Grundsteuermessbetrages (§ 22 Abs. 1 GrStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…noch nicht ergangen, wird bemerkt, dass der diesbezügliche Einheitswert mittels Nachfeststellung erstmalig festgestellt wurde. Der Einheitswert wird nachträglich festgestellt, da bisher kein Einheitswert festgestellt wurde. Nachfeststellungszeitpunkt ist grundsätzlich der 1. Jänner des Jahres, das dem maßgebenden Ereignis folgt. Die Nachfeststellung setzt voraus, dass eine Hauptfeststellung…

BFG RV/7101889/20151. Zusammenfassung forstwirtschaftlicher Flächen zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit 2. Wertfortschreibung zur Fehlerberichtigung 3. Grenzen amtswegiger Ermittlungspflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2020Teil 2/2

Gemäß§ 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Wenn die Voraussetzungen für eine Wert-…

BFG RV/2100717/2015§ 30 EStG idF vor BudBG 2011: Berechnung der Spekulationsfrist bei Vorliegen eines Optionsvertrages (Call Option)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.12.2020Teil 2/2

Die Parteien haben im Zeitpunkt der Abfassung der Punktation bereits rechtsgeschäftlichen Bindungswillen, dh sie wollen bereits mit Abfassung der Punktation und nicht erst mit der zukünftigen Errichtung der förmlichen Urkunde gebunden sein. Die Punktation ist also unmittelbar verbindlich und gewährt - im Unterschied zum Vorvertrag - einen…

BFG RV/7103863/2023Bindung bei Festsetzung der Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an den Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2024

…hingewiesen, dass auf Grund des Erwerbsvorganges mit Kaufvertrag vom 07.06.2019 des Waldgrundstückes ***9*** gem. § 22 Abs. 1 BewG eine Nachfeststellung zum Nachfeststellungszeitpunkt 01.01.2020 gem. § 22 Abs. 2 BewG erforderlich gewesen sei. Am 05.05.2023 wurde ein Vorlageantrag eingebracht und eingewandt…

BFG RV/7101069/2019Kein landwirtschaftlicher Hauptzweck bei Streuobstwiesen ohne Vermarktung und Wochenendhaus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2022

…Kalenderjahres ermittelt worden sind, das dem maßgebenden Ereignis folgt (Nachfeststellungszeitpunkt). Gemäß § 23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Gemäß § 30 BewG…

BFG RV/7106528/2016Ermittlung des Bodenwertes bei bebautem Grundstück, wenn dieses sowohl im Bauland als auch im Grünland liegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2019

…ein Einfamilienhaus errichtet wurde. Gemäß § 23 BewG (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Gemäß § 53 Abs…

BFG RV/7103941/2010Bewertung eines landwirtschaftlichen Grundstückes als unbebautes Grundstück
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2017

…ist, der Einheitswert nachträglich festgestellt (Nachfeststellung), wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) neu gegründet wird. Der Nachfeststellung werden die Verhältnisse zugrundegelegt, die auf den Beginn des Kalenderjahres ermittelt worden sind, das dem maßgebenden Ereignis folgt (Nachfeststellungszeitpunkt § 22 Abs. 2 BewG). Gemäß § 51 Abs…

BFG RV/6100210/2013Eine Liegenschaft, die im Flächenwidmungsplan als "Sonderfläche-Lagerplatz" ausgewiesen ist und als Lagerplatz für eine Speditionsfirma verpachtet ist, dient keinem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck und ist daher als Grundvermögen zu bewerten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.04.2014

… 23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrundezulegen. Aufgrund der zitierten Gesetzesstellen sind der Nachfeststellung die Wertverhältnisse vom letzten Hauptfeststellungszeitpunkt (1.1.1973) zugrunde zu legen…

UFSW RV/2195-W/05Bewertung einer ausgebeuteten Schottergrube.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…...." Gemäß §23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Gemäß §55 Abs.1 BewG sind unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert zu bewerten…

UFSW RV/0399-W/05Bewertung einer ausgebeuteten Schottergrube.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…...." Gemäß §23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Gemäß §55 Abs.1 BewG sind unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert zu bewerten…

UFSW RV/0400-W/05Bewertung einer ausgebeuteten Schottergrube.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…...." Gemäß §23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Gemäß §55 Abs.1 BewG sind unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert zu bewerten…

UFSW RV/3947-W/02Ermittlung des Bodenwertes bebauter Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2005

…die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Gemäß § 23 BewG (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Gemäß § 53 Abs…

UFSW RV/3669-W/02Bewertung eines unbebauten Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…Hauptfeststellungszeitpunkt neu gegründet wird. Gemäß § 23 BewG (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Gemäß § 55 Abs…

UFSW RV/1715-W/02Zurechnung von im Bauland-Betriebsgebiet gelegenen, landwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen zum Grundvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Beginn des Kalenderjahres ermittelt worden sind, das dem maßgebenden Ereignis folgt (Nachfeststellungszeitpunkt)........ (3) Ist in den Fällen des Abs. 1 Z 1 der Nachfeststellungszeitpunkt (Abs. 2 erster Satz) nicht mehr feststellbar, so gilt der Beginn des Kalenderjahres als Nachfeststellungszeitpunkt, das der erstmaligen Kenntnisnahme des maßgebenden…

BFG RV/5101218/2019Zuordnung von Bauerwartungsland zum Grundvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019Teil 2/2

…verletzt. Umfang der wirtschaftlichen Einheit Nach § 23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fort­schreibungs­zeit­­punkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkte zugrunde zu legen. Im beschwerdegegenständlichen Fall bedeutet das, dass das zum 1.1.2008 noch ungeteilte Grundstück…

BFG RV/7106361/2016Zeitpunkt des Wegfalls der Ungewissheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2021Teil 2/3

6 Umsatzsteuer (Jahr: 2006) 19.11.2015 7 Umsatzsteuer (Jahr: 2012) 26.07.2016 8 Umsatzsteuer (Jahr: 2011) 26.07.2016 9 Umsatzsteuer (Jahr: 2010) 26.07.2016 Beschwerdevorentscheidung 10 Beschwerdevorentscheidung 2006 bis 2009 14.12.2016 11 Beschwerdevorentscheidung 2010 bis 2012 14.12.2016…

BFG RV/4100137/2026Wertfortschreibung bei Wegfall einer wirtschaftlichen Einheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2026

… 23 BewG 1955 sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Haupt- oder Neufeststellungszeitpunkt zugrundezulegen. Im gegenständlichen Fall ist die wirtschaftliche Einheit mit 01.01.2023 zur Gänze weggefallen…