…2015) wieder in den Rechtsbestand (VwGH 28.02.2012,2009/15/0170). Mögen Zuflüsse von weiteren Lohnzahlungen für andere Arbeitnehmer einer anderen Baupartie desselben Arbeitgebers rechtens gewesen sein, war beim gegebenen Beschwerdefall eine andere Sichtweise geboten (Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes). Aus den angeführten Gründen war daher…
…Bws. mit diesen dort genannten Personen d) ev. Nacherfassung , falls sich Lohnzahlungen aufgrund weiterer Ermittlungen ergeben würden; Die Feststellung des Finanzamtes im Aktenvermerk vom 07.02.2011, "Fahrer wäre bei der Fahndung anwesend gewesen", findet sich in keiner einzigen vom Referenten angeforderten GPLA-Unterlage. Offenbar…
…31.8.2012 Die Löhne bzw Gehälter wurden jeweils zum Monatsletzten ausgezahlt (Lohnkonten) (Niederschrift über die Schlussbesprechung betreffend die Lohn- und Kommunalsteuerprüfung ua für den Zeitraum 07-08/2012 vom 2.11.2012). Die Löhne bzw Gehälter der Arbeitnehmer wurden nicht von der GmbH bezahlt…
…andererseits durch den Beschwerdeführer bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Beträge nicht offen gelegt worden wären), betrage die Verjährungsfrist 7 Jahre. Maßgebend für die verlängerte Verjährungsfrist sei allein der Umstand, dass es sich um hinterzogene Abgeben handle. Nicht ausschlaggebend sei, von wem die Abgaben verkürzt worden…
…und andererseits durch den Berufungswerber bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt wurden), würde die Verjährungsfrist 7 Jahre betragen. Maßgebend für die verlängerte Verjährungsfrist wäre allein der Umstand, dass es sich um hinterzogene Abgaben handelt. Nicht ausschlaggebend wäre, von wem die Abgaben verkürzt wurden…
…weil der Erhalt von "Schwarzlöhnen" dem Grunde und der Höhe nach eine Frage der Sachverhaltsermittlung in freier Beweiswürdigung ist und die Nacherfassung durch Veranlagung des Arbeitnehmers durch die oben angeführte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eindeutig geklärt ist. Gegen das gegenständliche Erkenntnis ist daher keine Revision…
…ist eine Tatfrage, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösen war. Die Zulässigkeit der Nacherfassung durch Veranlagung des Arbeitnehmers ist durch die in der Entscheidung zitierte Rechtsprechung geklärt. Das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung war daher zu verneinen. Linz, am 20. Februar 2023
…sei somit verpflichtet gewesen, die Abgaben aus den Mitteln der Firma zu bezahlen. Gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 sei der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer des Arbeitsnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Gemäß § 79 Abs. 1 EStG habe der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem…
…hätten diese nicht ihre Richtigkeit gehabt, es zu Beschwerden der Gäste wegen unrichtiger Rechnungsausstellung gekommen wäre. Bei der in der Einleitung ebenfalls bemängelten Nichterfassung von Lohnzahlungen sei es darum gegangen, dass Personen wie "Franzi" oder "Sabine" (aufgezeichnet auf der ersten Seite im Reservierungsbuch mit Telefonnummern…
…EStG eine Verkürzung von Lohnsteuer - … - bewirkten und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielten, wobei sich der Vorsatz der Nichterfassung der Lohnzahlungen am Lohnkonto und der nicht rechtzeitigen Abführung der sich daraus ergebenden Lohnsteuer an das Finanzamt FA1 bei sämtlichen Angeklagten nur…
…Nachforschungen bei den Kunden und Arbeitnehmern ergibt sich hinsichtlich der Verdächtigen zwanglos das Bild von hart arbeitenden Geschäftsleuten, welche mit ihrem Unternehmen u.a. im Bereich des Objekt- und Veranstaltungsschutzes tätig gewesen sind. In diesem ganz speziellen Milieu wurde offenbar eine relativ große Zahl von…
…Nachforschungen bei den Kunden und Arbeitnehmern ergibt sich hinsichtlich der Verdächtigen zwanglos das Bild von hart arbeitenden Geschäftsleuten, welche mit ihrem Unternehmen u.a. im Bereich des Objekt- und Veranstaltungsschutzes tätig gewesen sind. In diesem ganz speziellen Milieu wurde offenbar eine relativ große Zahl von…
…Bei der GPLA wurden Lohnkonten in elektronischer Form von verschiedenen Lohnverrechnern und Unterlagen, die bei der Hausdurchsuchung im April 2010 beschlagnahmt worden sind (Fahrerberichte, Schichtenlisten, händische Belege, sonstige Aufzeichnungen), eingesehen. Aus den sichergestellten Unterlagen und Fahrtaufträgen ist zu entnehmen, dass der Dienstnehmer erheblich mehr Lohnzahlungen…
…von € 31.804,50 ; 2. im Zeitraum zwischen Jänner 2006 bis November 2009, unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten sowie dazu ergangener Verordnungen, nämlich durch die vollständige Nichterfassung der ausbezahlten Lohnzahlungen und durch die Nichterfassung von…
…Geschäftsführer Herr x an 2 bis 3 Tagen in der Woche in Ö tätig und verfügt über ein eigenes Büro. Bei Entsendungen von Arbeitnehmern ist Artikel 15 Z 2 maßgebend. Da wie oben angeführt die Schweizer Muttergesellschaft in Österreich über eine feste Einrichtung (Büro) verfügt…
…nicht "wirtshausmäßige Verhältnisse" vorliegen. Der Verkauf von belegten Broten und Aufstrichen nehme nicht viel Zeit in Anspruch und ergebe auch eine geringe Verweildauer. "Schwarzlöhne" Bei der Hausdurchsuchung seien Unterlagen ausgehoben worden, aus denen die tatsächlich geleisteten Zahlungen, welche an die einzelnen Arbeitnehmer geleistet wurden, hervorgehen…
…kein Wareneingangsbuch geführt und seine Umsätze und Erlöse und Lohnzahlungen nicht aufgezeichnet, obwohl er sogar anlässlich einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 6. Februar 2012 eindringlich aufgefordert worden war, ab sofort die erzielten Tageslosungen und die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufzuzeichnen (Niederschrift vom 6.Februar 2012)…
…2. (11) Die Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 sind auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. (12) Die auf Bezüge, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 sind vor Anwendung des…
…und Rz 1198). Siehe auch Beispiel Rz 11194. Rz 1194a: Wenn der Arbeitgeber weiß oder wissen muss, dass seinem Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Rahmen seines Dienstverhältnisses von Seiten eines Dritten Zahlungen gewährt wurden (zB bei Provisionen an Bankmitarbeiter, die Bausparkassengeschäfte für eine Bausparkasse vermitteln)…
…1/5 steuerfrei), wenn sie nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen. Von einem willkürlichen Verhalten wird gesprochen, wenn es auf ein bewusstes Wollen oder Nichtwollen zurückzuführen ist. Willkür liegt nicht nur bei Missbrauch, sondern auch in allen Fällen vor, in denen die Verschiebung…