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2026-0.441.957Information zu der am 22. Mai 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften (VB-0403)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.441.95722.05.2026

Die Arbeitsrichtlinie wurde um die Kontaktdaten des Beschussamtes, einen Hinweis zu den Ausnahmen sowie um die entsprechenden Codierungen im elektronischen Abfertigungssystem ergänzt. Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2026

VB-04031. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

1. Gegenstand Die Meldepflicht gilt für Handfeuerwaffen, für höchstbeanspruchte Teile solcher Waffen und für Munition für Handfeuerwaffen. Unter die Meldepflicht fallen daher: | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 9302 00 | Revolver und Pistolen ab Erzeugungsjahr 1871 | ex | 9303 10 00…

VB-04030. Einführung
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

…der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Erprobung von Handfeuerwaffen 2013 (Beschussverordnung 2013), BGBl. II Nr. 445/2013 (2) Im Interesse des Schutzes der Volksgesundheit hat das Zollamt über Einfuhren von Handfeuerwaffen, von höchstbeanspruchten Teilen solcher Waffen und von Munition für Handfeuerwaffen aus Drittländern…

AH-32101. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien26.06.2025

…AußWG 2011 sind im Anhang I der EU-FeuerwaffenVO bestimmte Schusswaffen (für Schrot, Kugeln oder ein anderes Geschoß) gelistet, die in der Ausfuhr ebenfalls der Genehmigungspflicht unterliegen. (4) Güter der Positionen ML1 (Handfeuerwaffen) und ML3 (Munition) der Militärgüterliste sowie nur der EU-Feuerwaffenverordnung unterliegende Schusswaffen …

VB-0403Einleitung
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

Die Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften (VB-0403) enthält nähere Vorschriften über die anlässlich der Einfuhr von Handfeuerwaffen und deren Teilen sowie Munition hiefür von den Zollämtern und Zollorganen zu setzenden Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf das Beschussgesetzes, die im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt werden. Über die gesetzlichen…

AH-2484Anlage 1
geltende FassungRichtlinien15.11.2017

…Sinne von Artikel 3 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden 1.2.Munition, besonders konstruiert für die in Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen…

AH-2075Anlage 22
geltende FassungRichtlinien29.05.2024

…2024/1485 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (ft) (im Folgenden "Gemeinsame Militärgüterliste") erfasst werden; 1.2.Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer…

AH-2616Anlage 12
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…| Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union erfasst werden | 9302 0000 9303 2000 9303 3000 9303 9000 | | 1.2. | Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer 1.1. aufgeführten Handfeuerwaffen…

AH-2073Anlage 1
geltende FassungRichtlinien05.07.2024

…9305 1000 9305 2100 9305 2900 9305 9900 9306 2100 9306 2900 9306 3000 | 1.2. Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür | 9013 1000 9013 2000 9013 8000 9014 0000 | 1.3…

AH-2073Anlage 2
geltende FassungRichtlinien05.07.2024

…9305 1000 9305 2100 9305 2900 9305 9900 9306 2100 9306 2900 9306 3000 | 1.2. Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür | 9013 1000 9013 2000 9013 8000 9014 0000 | 1.3…

AH-2382Anlage 1
geltende FassungRichtlinien19.02.2026

…des Rates Anhang I 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden; 1.2.Munition, besonders konstruiert für die in Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen…

AH-2216Anlage 1
geltende FassungRichtlinien08.02.2022

…für die Anwendung der Verordnung ist die Warenbeschreibung in der Spalte "Bezeichnung" und nicht der KN-Code. Warenliste | | | Bezeichnung | KN-Code (ex-Positionen) | 1. | | Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: | - - - | | 1.1. | Handfeuerwaffen…

VB-04033. Zolltarif und Codierung im elektronischen Abfertigungssystem in der Einfuhr
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

…Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen im elektronischen Abfertigungssystem stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten | Dokumentenartencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | 7521 | Erklärung, dass es sich um Handfeuerwaffen, höchstbeanspruchter Teile solcher Waffen oder um Munition…

2020-0.819.267Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT); Auswirkungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen (VB)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.819.26717.12.2020

…Bestimmungen für den Warenverkehr innerhalb der Union (VB-0402 Abschnitt 2.3.). Für Nordirland gelten weiter die Bestimmungen für den Warenverkehr innerhalb der Union (VB-0402 Abschnitt 2.3.).   VB-0403, Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften Die anlässlich der Einfuhr von Handfeuerwaffen und deren Teilen sowie Munition…

VB-0401Anlage 2
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

…um die Munition für den Karabiner 98k) Kaliber 8mm Mauser = 7,92 x 57 mm (siehe oben) Kaliber 8 x 50R (Lebel) Kaliber 8 x 57 IS = 7,92 x 57 mm (siehe oben) Kaliber 8 x 57 JS = 7,92 x…

VB-0400Anlage 1
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…und Explosivstoffe oder andere chemische Wirkstoffe (ausgenommen Leuchtsätze) enthalten | A | Abschnitt 2 und Abschnitt 3 | | | Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm oder mehr | B | Abschnitt 2 und Abschnitt 3 | ex…

VB-0401Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

…Kal. 7,65 mm Bei dieser Schusswaffe, einem tschechischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole, die folgende, für militärische Schusswaffen typische Merkmale aufweist: Verstellbares Visier, Magazin mit einem Fassungsraum über das bei Pistolen übliche Maß (20 Patronen), Dauerfeuereinrichtung (wenn auch nicht funktionsfähig), Verschlussfangeinrichtung, Griffstücke…

VB-04011. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Kriegsmaterial (1) Diejenigen Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, die als Kriegsmaterial anzusehen sind, werden gemäß § 2 Kriegsmaterialgesetz durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt (siehe Abschnitt 0.1. Z 2). Diese Verordnung ist als Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser…

VB-04021. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…Sprengkapseln, Sprengverzögerer, Pulverzündschnüre, Zündschläuche und Shocktubes). 4."Schießmittel": Als Schießmittel wird jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver, bezeichnet. Im Gegensatz zu den Sprengstoffen liegt der Verwendungszweck eines Schießmittels…

VB-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

…gewährleisten, dass Schusswaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 gelten auch für das Verbringen von Waffen und Munition im Warenverkehr innerhalb der Union. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des …