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Findok · Richtlinien

VB-0403

1. Gegenstand

geltende FassungRichtlinie2026-0.441.957gilt ab 22.05.2026

Inhaltsverzeichnis der VB-0403

Wortlaut laut Findok

1. Gegenstand Die Meldepflicht gilt für Handfeuerwaffen, für höchstbeanspruchte Teile solcher Waffen und für Munition für Handfeuerwaffen. Unter die Meldepflicht fallen daher: | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 9302 00 | Revolver und Pistolen ab Erzeugungsjahr 1871 | ex | 9303 10 00 | Vorderlader ab Erzeugungsjahr 1871, einschließlich Vorderlader-Modellkanonen bis zu einem Kaliber von 20 mm | ex ex | 9303 20 und 9303 30 00 | Jagd- und Sportgewehre dieser Unterpositionen, ausgenommen halbautomatische mit militärischen Merkmalen, wie Anbringungsvorrichtung für Zweibein, Bajonett-Haltevorrichtung, Pistolengriff oder Mündungsfeuerdämpfer (Öffnungen, meistens Schlitze, in der Nähe der Laufmündung) | ex | 9303 90 00 | Waren dieser Unterposition (einschließlich Alarm- und Startpistolen und Viehschlachtapparate) ab Erzeugungsjahr 1871 | ex | 9305 | höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen (z. B. fertige Läufe, Verschlüsse, Patronenlager) | ex | 9306 | Munition für Revolver und Pistolen und für andere Faustfeuerwaffen, mindestens 6,35 mm Kaliber, ausgenommen Knallpatronen | ex | 9705 00 00 | Handfeuerwaffen, die den Charakter von Sammlungsstücken haben, ab Erzeugungsjahr 1871 | ex | 9706 00 00 | Handfeuerwaffen, die den Charakter von Antiquitäten haben, ab Erzeugungsjahr 1871

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.441.957
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0043-IV/8/2007
Stammnummer
27114
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 2)
Gültig
22.05.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF