Findok · Richtlinien
VB-0403
1. Gegenstand
geltende FassungRichtlinie2026-0.441.957gilt ab 22.05.2026
Inhaltsverzeichnis der VB-0403
Wortlaut laut Findok
1. Gegenstand
Die Meldepflicht gilt für Handfeuerwaffen, für höchstbeanspruchte Teile solcher Waffen und für Munition für Handfeuerwaffen. Unter die Meldepflicht fallen daher:
|
KN-Code
|
Warenbezeichnung
|
ex
|
9302 00
|
Revolver und Pistolen ab Erzeugungsjahr 1871
|
ex
|
9303 10 00
|
Vorderlader ab Erzeugungsjahr 1871, einschließlich Vorderlader-Modellkanonen bis zu einem Kaliber von 20 mm
|
ex
ex
|
9303 20
und
9303 30 00
|
Jagd- und Sportgewehre dieser Unterpositionen, ausgenommen halbautomatische mit militärischen Merkmalen, wie Anbringungsvorrichtung für Zweibein, Bajonett-Haltevorrichtung, Pistolengriff oder Mündungsfeuerdämpfer (Öffnungen, meistens Schlitze, in der Nähe der Laufmündung)
|
ex
|
9303 90 00
|
Waren dieser Unterposition (einschließlich Alarm- und Startpistolen und Viehschlachtapparate) ab Erzeugungsjahr 1871
|
ex
|
9305
|
höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen (z. B. fertige Läufe, Verschlüsse, Patronenlager)
|
ex
|
9306
|
Munition für Revolver und Pistolen und für andere Faustfeuerwaffen, mindestens 6,35 mm Kaliber, ausgenommen Knallpatronen
|
ex
|
9705 00 00
|
Handfeuerwaffen, die den Charakter von Sammlungsstücken haben, ab Erzeugungsjahr 1871
|
ex
|
9706 00 00
|
Handfeuerwaffen, die den Charakter von Antiquitäten haben, ab Erzeugungsjahr 1871
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.441.957
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0043-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27114
- Enthalten in Fassung
- 2 (geltend: 2)
- Gültig
- 22.05.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF