Findok · Richtlinien
VB-0403
3. Zolltarif und Codierung im elektronischen Abfertigungssystem in der Einfuhr
geltende FassungRichtlinie2026-0.441.957gilt ab 22.05.2026
Inhaltsverzeichnis der VB-0403
Wortlaut laut Findok
3. Zolltarif und Codierung im elektronischen Abfertigungssystem in der Einfuhr
(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0403: Beschussvorschriften" (VuB-Code "0403") gekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen im elektronischen Abfertigungssystem stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumentenarten
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Dokumentenartencode
(BESCH_ART_CODE)
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Beschreibung
(KURZ_BESCHR)
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Hinweise
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7521
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Erklärung, dass es sich um Handfeuerwaffen, höchstbeanspruchter Teile solcher Waffen oder um Munition von Handfeuerwaffen handelt.
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siehe Abschnitt 1.
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7539
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Ausnahme - Ware von VuB 0403 (Beschussvorschriften) nicht erfasst
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siehe Abschnitt 2.2
3.1. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
Sofern eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren erteilt worden ist, ist die Meldung an das Beschussamt von der Überwachungszollstelle zu erstatten.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.441.957
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0043-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27114
- Enthalten in Fassung
- 2 (geltend: 2)
- Gültig
- 22.05.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF