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Findok · Richtlinien

VB-0403

3. Zolltarif und Codierung im elektronischen Abfertigungssystem in der Einfuhr

geltende FassungRichtlinie2026-0.441.957gilt ab 22.05.2026

Inhaltsverzeichnis der VB-0403

Wortlaut laut Findok

3. Zolltarif und Codierung im elektronischen Abfertigungssystem in der Einfuhr (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0403: Beschussvorschriften" (VuB-Code "0403") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen im elektronischen Abfertigungssystem stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten | Dokumentenartencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | 7521 | Erklärung, dass es sich um Handfeuerwaffen, höchstbeanspruchter Teile solcher Waffen oder um Munition von Handfeuerwaffen handelt. | siehe Abschnitt 1. | 7539 | Ausnahme - Ware von VuB 0403 (Beschussvorschriften) nicht erfasst | siehe Abschnitt 2.2 3.1. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr Sofern eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren erteilt worden ist, ist die Meldung an das Beschussamt von der Überwachungszollstelle zu erstatten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.441.957
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0043-IV/8/2007
Stammnummer
27114
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 2)
Gültig
22.05.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF