Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.GesmbH, (Bw.) vertreten durch DONAU Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GesmbH, 1060 Wien, Lehargasse 1, vom 30. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk vom 13. Jänner 2003 betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrag gemäß…
…hat weiters geregelt, dass das Mindeststammkapital bei einer GmbH € 35.000 und der Mindestnennbetrag bei einer Aktiengesellschaft € 70.000 beträgt. Damit steht fest, dass der Gesetzgeber diese differenzierte Mindestbesteuerung absichtlich getroffen hat. Eine solche durch eine allgemein gültige Rechtsvorschrift bewirkte, nicht auf den…
…EStG | 991.473,00 € | Körperschaftsteuer | 247.868,25 € | 2013 | Einkünfte iSd § 30/3 EStG | -718.496,32 € | MindestKöSt | 1.750,00 € II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2004 | Einkommen | 9.032,88 € | Körperschaftsteuer anrechenbare MindestKÖSt | 3.071,18 € -1.321,18 € | Körperschaftsteuer | | 1.750,00 € Entscheidungsgründe Angefochten ist der Körperschaftsteuerbescheid 2004. …
…| | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2004 | Einkommen | 145.862,05 € | Körperschaftsteuer Mindestköst Abzugsbeträge Abgabenschuld | 49.593,10 € -1.750,00 € -955,80 € 46.887,30 € Die Bemessungsgrundlage und die…
…00 herabgesetzt wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird mit 10 Stunden neu bestimmt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das Straferkenntnis bestätigt. Der Beitrag zu den Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens (§ 64 VStG) bleibt mit € 10,00 (= Mindestkostenbeitrag) unverändert. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG…
…00 auf je € 36,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen von je 14 Stunden auf je 8 Stunden herabgesetzt werden. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Die von der belangten Behörde mit je € 10,00 (Mindestkostenbeitrag) festgesetzten Verfahrenskosten (…
… 64 Abs 2 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) mit 10,00 Euro festgesetzt, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG hat die Beschwerdeführerin keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG…
…Kosten des Verfahrens bei der belangten Behörde gemäß § 64 Abs. 2 VStG beträgt unverändert 10,00 Euro (Mindestkostenbeitrag). Der zu zahlende Gesamtbetrag beträgt daher 46,00 Euro. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist für den Beschwerdeführer nach § 25a Abs. 4 VwGG unzulässig. Die ordentliche Revision…
…Erkenntnis gemäß § 64 Abs. 1 und 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) in unveränderter Höhe von EUR 10,00 aufrecht, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. 2.Nach § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. 3.Zufolge § 52 Abs…
…BFGG und § 5 WAOR hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 10 Euro pro bestrafte Tat, das entspricht den Mindestkosten, zusammen also € 70,00 Euro zu leisten. III) Der Magistrat der Stadt Wien wird gemäß § 25 Abs…
…bestätigt. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer (Bf.) einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 10,00 (das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag) zu leisten. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Behörde gemäß § 64 Abs. 2 VStG mit 10,00 € festgesetzt, das ist der gesetzliche Mindestkostenbeitrag. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs…
…2.) Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG hat der Beschwerdeführer (Bf.) einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von 10 Euro (das ist der gesetzliche Mindestkostenbetrag) zu leisten. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht…
…aus Gewerbebetrieb 0 € Einkommen 1.750 € Differenz zur MindestKöSt 1.750 € Körperschaftsteuer -11,71 € einbehaltene Steuerbeträge 1.738,29 festgesetzte KöSt Hinweis: Für die kommenden Veranlagungsjahre stehen 2.164,01 € als verrechenbare MindestKöSt zur Verfügung. Ad Anspruchszinsen 2005 und 2006: …
…Im Vorlageantrag wurde die zusätzliche Anrechnung einer MindestKöSt iHv 927,01 Euro beantragt. Es wurde festgestellt, dass bei der ursprünglichen Berechnung des FA der in der BVE angerechneten MindestKöSt die Berichtigung der Berufungsentscheidung vom 31.12.2011 durch den UFS vom 20.02.2012 (betreffend…
…dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass nicht mitgeteilt worden sei, dass die Mindestköstvorauszahlungen zu keinem rückzahlbaren Guthaben führen können. In keinem Köst-Bescheid sei eine Warnung vor Verlust dieses Sonderguthabens gestanden. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Jänner 2010 abgewiesen und dies damit…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt worden sei bzw. was die Position "Kapitalertragsteuer" bedeute, worauf ihm mitgeteilt worden sei, dass dies die Mindestköst sei (unter Hinweis auf den Einkommensteuerbescheid 2001 vom 28. Jänner 2004, Seite 2 der Begründung) und EDV-mäßig keine andere Möglichkeit bestehe, dies auszuweisen…
…aus vergangenen Veranlagungsjahren wiederum eine Mindestköst zu zahlen sei. Diese Ansicht würde dazu führen, dass eine die Mindestköst übersteigende Köst nie im Verrechnungswege beglichen werden könne. Richtigerweise wäre daher zwar die Köst festzusetzen, dieser Betrag jedoch im Verrechnungsweg mit bezahlter Mindestköst aus Vorperioden auszugleichen und…
…nicht verständlich sei, weshalb im Körperschaftsteuerbescheid 2003 von einer ausländischen Steuer von 4.294,31 € ausgegangen werde und diese dann mit der Begründung, dass kein höherer Betrag als der zulässigerweise einbehaltene angerechnet werden könne, mit der Mindestköst festgesetzt werde. Unter der Annahme, dass der…