…2008 aufgrund der ertragsteuerlichen Abschreibung der Markenrechte C in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG. Dem steuerlichen Vertreter Hr. E wurde diebezüglich der Prüfungauftrag mittels Fax am 07.02.2011, Uhr 15.26, übermittelt. Laut Hr. E wurde diesbezüglich bereits eine Selbstanzeige vorbereitet. Die Betriebsprüfung…
…Verpflichtung der B-GmbH bzw. ihres Geschäftsführers J zur ausreichenden Offenlegung des Umstandes, dass die Geltendmachung einer Abschreibung des oben beschriebenen Markenrechtes von der geltenden Rechtslage nicht getragen wird (zum Ausmaß der erforderlichen Offenlegung siehe die obigen Ausführungen in Pkt. 2) , auch tatsächlich verletzt hat…
…oder sonstiger Persönlichkeitsrechte im Sinn von Art. 17 Abs. 1 zweiter Satz), also Entgelte, die nicht im Zusammenhang mit einem sportlichen "Aufenthalt" in Deutschland zufließen, fallen daher nicht unter die Befreiungsvorschrift des Art. 17 Abs. 3 DBA-Deutschland. Die diesbezüglich von der deutschen Steuerverwaltung vertretene…
…die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 3 EStG (EAS 1201). Nach einer mit Deutschland abgestimmten…
Zahlt ein österreichisches Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei…
…die Abgeltung seiner der deutschen Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassenen Persönlichkeitsrechte, dann unterliegen diese Beträge in Österreich der Einkommensbesteuerung. Dass diese Persönlichkeitsrechte notwendiges Betriebsvermögen einer in Deutschland unterhaltenen Betriebstätte des Sportlers darstellen sollten und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen wären, erscheint kaum vorstellbar…
…Bw. weiters an: "Frau P. und ich betreiben in Deutschland/G. eine Firma (H. Werbung ek). T. Werbeagentur ist der Markenschutz der Firma beim Patentamt. Hp. ist nur der Namenszusatz im Markenrecht, zum Ausweis der Arbeiten, und da hier (in Österreich) die Frau P. keiner…
…es sei sicherlich die kaufmännische Pflicht vor Abschluss eines Kaufvertrages auch die anderen rechtlichen Gegebenheiten zu klären und etwa Markenrechte, Mietrechte, Gewerberechte, Konzessionen usw. abzusprechen und den Abschluss der entsprechenden Verträge vorzubereiten. Ebenfalls sei kein Indiz für das Vorliegen eines (Teil-)Betriebsverkaufes oder -kaufes der…
…Überlegungen heraus sei die steuerliche Vertretung der Bw der Meinung, dass das gegenständliche Markenrecht abschreibungsfähig sei und dem oa angeführten Begehren sei daher stattzugeben. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. 2. Umsatzsteuer für das Jahr 2003: Mit Bescheiden…
…auftraten. Schließlich dokumentiert der Lizenzvertrag vom Febr 2013, dass nach dem Willen der Vertragspartner eine Übertragung des Markenrechts auf die XY GmbH bis dahin nicht erfolgt und auch bis auf weiteres nicht beabsichtigt war. Vor diesem Hintergrund sowie unter Verweis auf § 266 (4) BAO bzw…
…Zuständigkeit von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften die § 23 bzw. § 25 Z 3 AVOG 2010 maßgeblich. Im Falle einer Überführung des Markenrechts (oder andere Wirtschaftsgüter) wäre für die Erledigung des Antrages auf Nichtfestsetzung gemäß § 6 Z 6 lit. b EStG 1988, der in der Körperschaftsteuererklärung K3 zu…
…das in gleicher Höhe bei jedem entsprechenden Bau anfällt (VwGH 13.5.1960, 1782/56). Zu Beteiligungen siehe Rz 2238 ff. Rz 2270: Handelbare (Gold-)Münzen sind mit den Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Teilwert anzusetzen, jedoch nicht mit dem Nennwert. Rz 2271: Da der eingeschränkte…
…In- und Ausland. Anlässlich einer bei der Bw. durchgeführten Betriebsprüfung (BP) wurden die zu den berufungsgegenständlichen Nachforderungen führenden, folgenden, im BP-Bericht vom 27. Juni 1997 bzw. in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 24. Juni 1997 dargestellten Feststellungen getroffen: Tz. 16: Markenrechte Die Bw…
…Übertragung des Markenrechtes und des Geschäftsanteiles wurden in die Bemessungsgrundlage nicht mit einbezogen. Die gegenständliche Berufung richtet sich gegen den gesamten Bescheid. Die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wurde aus folgenden Gründen beantragt: "Mit dem der Gebührenvorschreibung zugrunde liegenden Vertrag hat die Berufungswerberin eine organisierte…
…wurde unvorgreiflich der mündlichen Verhandlung eine Teilstattgabe durch Minderung der Bemessungsgrundlage um 10% in Aussicht gestellt. Die 10% ergaben sich aus der Aufstellung der Bw. im Berufungsschreiben vom 28.2.2005 und betreffen das nicht exklusive Nutzungsrecht an den Markenrechten iSd Punktes 2.1.d…
…wurde unvorgreiflich der mündlichen Verhandlung eine Teilstattgabe durch Minderung der Bemessungsgrundlage um 10% in Aussicht gestellt. Die 10% ergaben sich aus der Aufstellung der Bw. im Berufungsschreiben vom 28.2.2005 und betreffen das nicht exklusive Nutzungsrecht an den Markenrechten iSd Punktes 2.1.d…
…wurde unvorgreiflich der mündlichen Verhandlung eine Teilstattgabe durch Minderung der Bemessungsgrundlage um 10% in Aussicht gestellt. Die 10% ergaben sich aus der Aufstellung der Bw. im Berufungsschreiben vom 28.2.2005 und betreffen das nicht exklusive Nutzungsrecht an den Markenrechten iSd Punktes 2.1.d…
…wurde unvorgreiflich der mündlichen Verhandlung eine Teilstattgabe durch Minderung der Bemessungsgrundlage um 10% in Aussicht gestellt. Die 10% ergaben sich aus der Aufstellung der Bw. im Berufungsschreiben vom 28.2.2005 und betreffen das nicht exklusive Nutzungsrecht an den Markenrechten iSd Punktes 2.1.d…
…wurde unvorgreiflich der mündlichen Verhandlung eine Teilstattgabe durch Minderung der Bemessungsgrundlage um 10% in Aussicht gestellt. Die 10% ergaben sich aus der Aufstellung der Bw. im Berufungsschreiben vom 28.2.2005 und betreffen das nicht exklusive Nutzungsrecht an den Markenrechten iSd Punktes 2.1.d…
…Für immaterielle Wirtschaftsgüter, die einem Firmenwert nur ähnlich sind (siehe Rz 2287 ff), ist auf Basis der allgemeinen Bewertungsregeln festzustellen, ob sie abnutzbar sind oder nicht. Es bestehen keine Bedenken, ein in ein Betriebsvermögen entgeltlich erworbenes Markenrecht wie einen Firmenwert auf fünfzehn Jahre verteilt abzuschreiben.